Beiträge von Søren Taudte

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    Hallo Stephan

    In erster Linie macht der beauftragte Winterdienst nur was im Vertrag geregelt ist. Dieser ist individuell.

    Bei deiner Frage sehe ich zwei Aspekte:

    1. Bauordnungsrechtlich gibt es den Begriff von Zugängen und Durchgängen. D. h. Notausgänge im Zuge von Flucht- und Rettungswegen sind auch immer Zugänge für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Diese sind auch immer von Schnee und Eis freizuhalten bzw. es ist so damit umzugehen dass sie jederzeit problemlos benutzt werden können. In der Regel sind das die Wege zwischen Notausgang und Feuerwehrzufahrt (wenn eine vorhanden ist) sowie Notausgang und öffentlicher Verkehrsfläche.

    2. Der Arbeitgeber hat ein sicheres Umfeld herzustellen. .Inwiefern er das nur auf den Weg von Parkplatz zum Gebäude UND die Wege zwischen Notausgang und Feuerwehrzufahrt bzw. öffentlicher Verkehrsfläche beschränkt oder auch die Wege zu Raucherzonen hierbei einbezieht bleibt ihm überlassen. Ggf. genügt eine interne schriftliche Regelung/Anweisung, dass die Raucherzonen bei ungünstiger Witterung/Schnee und Eis nicht zur Verfügung stehen und bei ungünstiger Witterung/Schnee und Eis nur die geräumten und gestreuten Wege (z. B. zwischen Halle und Kantine) zu benutzen sind. Nur ein Schild am Weg, dass dieser Weg bei Schnee und Eis nicht gestreut wird und die Wege auf eigene Gefahr benutzt werden, sehe ich hingegen kritisch da m. E. auf einem Firmengelände nicht rechtssicher. Eine Verkehrssicherungspflicht pauschal für alle Wege bei schlechter Witterung/Schnee und Eis gibt es nicht. Es ist eben zu differenzieren und festzulegen welche darunter fallen und welche nicht.

    Ob Arbeitsmittel oder nicht, ich würde neben den hier schon aufgeführten Punkten und Stellen der DGUV V3 in jedem Fall auch das Kleingedruckte der Sachversicherung für das Gebäude durchlesen. Ich gehe davon aus, dass da konkret etwas über Geräte/Neugeräte und deren Prüfung/Erstprüfung drinsteht. Eventuell gibt es ohne Prüfung keinen Versicherungsschutz und im Schadenfall (durch so ein Gerät) dann keine Regulierung. Mich würde interessieren über welchen Kostenpunkt es sich hierbei handelt (vielleicht kannst du, Ralf, mir hier per PN Auskunft geben? das wäre super!)

    Rechtssicherheit gegenüber dem Sachversicherer gibt es m. E. nur durch eine offizielle Anfrage ob auf die DGUV V3 Prüfung bei Neugeräten verzichtet werden kann und einer entsprechenden Rückantwort.

    Die Argumentation gegen eine Prüfung von Erstgeräten hält, auch wenn die Versicherung grünes Licht gibt, bei einer Risikobetrachtung/Wirtschaftlichkeitsberechnung (hier: Art des Schadens, Eintrittswahrscheinlichkeit, Kosten möglicher Schaden gegen Kosten der Erstprüfung) m. E. nicht stand.

    Für die oberste Leitung wird am pragmatischsten sein einfach die Prüfung machen zu lassen und zu dokumentieren. Dann gibt es an mehreren Angriffspunkten (und unterschiedlichen Auslegungen der Vorgaben) hinterher keine Diskussion.

    Ich wünsche allen einen schönen Ausklang des Jahres 2023 und einen guten Start in das neue Jahr!

    Grundsätzlich ist das eine Führungsaufgabe/ein Führungsprozess und muss funktionieren. Egal ob im öffentlichen Dienst oder anderswo. Argumente wie die "Kosten" zählen da nicht wirklich. Wirtschaftlich (und effizient) sein muss es natürlich sehr wohl. Mit der Fragestellung habe ich regelmäßig zu tun. Schlagt doch zum Spaß mal das Wort Organisationsverschulden nach...

    Lösungsansätze gibt es viele, können jedoch nicht pauschal für alle Anwendungsfälle herangezogen werden da jede Organisation unterschiedlich ist.

    Mal ein paar Punkte zum Nachdenken (und sorry wenn ich vielleicht jemanden vor den Kopf stoße - das ist gewiss nicht meine Absicht):

    • Die Zeit die da reinfließt muss ermittelt, honoriert und wertgeschätzt werden. Geht das auch ohne zusätzliche finanzielle Anreize/Geschenke?
    • Finanzielle Anreize/Geschenke können natürlich (und sehr gut) funktionieren. Weitere Frage an der Stelle: Tut das der Organisation gut? Ist das nachhaltig? Warum muss ich jemandem zusätzliche Anreize/Geschenke geben um den eigenen Arbeitsplatz sicher zu machen, kann ich da nicht an die Verantwortung jedes Einzelnen appellieren?
    • Gibt es Anreize die die Organisation selbst nichts kosten? Hier könnte auch ein Perspektivwechsel nutzen (Was kostet mich eigentlich ein großer Schaden) der letztendlich auch wieder darin münden kann finanzielle Anreize/Geschenke zu etablieren.
    • Gibt es Mitarbeiter die sich privat schon für bestimmte Tätigkeiten interessieren (z. B. bei freiwilliger Feuerwehr und THW?) aber der Vorgesetzte weiß nichts darüber? Wenn ja, warum ist das so? Wie nutze ich das Potenzial/die Ressource optimal?
    • Können Leitungskräfte einzelne Mitarbeiter für erweiterte Aufgaben als geeignet erkennen? Wie spreche ich geeignete Mitarbeiter dann richtig an?
    • Wie schaffe ich es ein Ansehen der BSB/BSH, Ersthelfer Räumungshelfer/Evakuierungshelfer usw. in der gesamten Belegschaft zu etablieren oder zu fördern?
    • Auszubildende und neue Mitarbeiter können gelenkt werden (z. B. mit erweiterten Erste-Hilfe-Ausbildungen, die auch privat einen Nutzen haben). Ebenso können werdende Väter, junge Väter/junge Mütter, werdende Großväter/Großmütter aktiv angesprochen werden. Die Ausbildung ist dann das eigentliche Geschenk/die Wertschätzung für den Mitarbeiter.
    • Kann ich einen Wettbewerb daraus machen (z. B. welche Abteilung ist am schnellsten geräumt, wer geht mit Notfallsituationen/Unfällen am professionellsten um)?
    • Ist den Mitarbeitern klar welche Verantwortung die oberste Leitung hat? Stehen alle füreinander ein? Wo muss ich was und wie verändern?
    • Wie schaffe ich es alle Mitarbeiter zu sensibilisieren/awareness zu schaffen?
    • Gibt es Notfalltrainings? Werden diese ausgewertet und werden Maßnahmen abgeleitet?
    • Kann ich Notfalltrainings mit Events kombinieren?
    • Kann ich bei Sommerfesten, Weihnachtsfeiern etc. auf einzelne Mitarbeiter mit erweiterten Aufgaben besonders eingehen? Kann ich diese Veranstaltungen als Werbeveranstaltung zur Gewinnung von neuen Freiwilligen nutzen?

    Jede Organisation hat eine ganz eigene "gewachsene" Struktur und Arbeitsumgebung. Auch Unterschiedliche Menschen, unterschiedliche Räumlichkeiten, usw... Sehr spannend da in die Tiefe zu gehen und daran zu arbeiten. Konzepte und Maßnahmen müssen individuell mit der obersten Leitung erarbeitet werden. Das ist die entscheidende/richtungsweisende Stelle.

    Ich wünsche euch allen einen guten Ausklang des Jahres 2023 und einen guten Start in das neue Jahr!

    Maschinenrichtlinie, Anhang 1, Abschnitt 1.7.1 => wenn die Maschine in Deutschland in Betrieb genommen wird, müssen die Hinweise auf deutsch angebracht sein.

    Das ist jetzt aber eine Interpretation und kein Zitat. Beim "Inverkehrbringen" nach Definition bin ich bei dir. Kurz mal reingelesen: Ich lese da etwas von "sollte" bei Symbolen und Piktogrammen sowie "und/oder" bei schriftlichen Informationen für das Land wo die Maschine in Betrieb genommen wird und weiter..."auf Verlangen können sie zusätzlich auch in jeder anderen vom Bedienungspersonal verstandenen Amtssprache bzw. Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst sein." Amtssprachen der Gemeinschaft (EU bzw. EWR) gibt es viele, z. B. auch deutsch...wobei wir dann wieder (rückwärts gedacht) bei "können" wären.

    Die wichtige Frage bei Anhang 1 Abschnitt 1.7.1 ist im Fall von crapman69! wohl wo (in welchem Land) die Maschine in Verkehr gebracht wird/wurde (tatsächlich in Deutschland?) und nicht wo sie in Betrieb genommen wird/wurde. Das (und die Relevanz) wird aber für uns aus der Ferne nicht abschließend geklärt werden können und ist komplex (außer crapman69! meinte tatsächlich per Definition das Inverkehrbringen). Es sollen mit dem EG-Vertrag bzw. mit der Maschinenrichtline ja gerade die Handelshemmnisse in der EG bzw. dem EWR überwunden werden.

    Ungeachtet dessen muss der Arbeitsschutz in Deutschland beachtet werden und da bin ich dann wieder bei der Schulung/Einweisung und bei der Gefährdungsbeurteilung.

    Hallo,

    die Frage ist sehr spezifisch/einzelfallbezogen und eine rechtssichere Klärung bekommst du nur wenn du hier einen Fachexperten heranziehst bzw. mit den entsprechenden Stellen abgeklärt und dokumentiert werden kann.

    Verstehe ich das richtig, dass die Sicherheitskennzeichnung (Kennfarbe gelb oder blau oder Verbotszeichen mit rotem Rand) an der Maschine der in Deutschland gültigen Norm/en entspricht/entsprechen, aber der Text dazu bzw. zusätzliche nicht-genormte Sicherheitshinweise in englischer Sprache sind?

    Kurze Impulse/Einschätzungen:

    • Beim Inverkehrbringen von Maschinen in Deutschland sind definierte/bestimmte Sicherheitskennzeichnungen/-hinweise direkt an der Maschine erforderlich. Diese Sicherheitskennzeichnungen/-hinweise müssen in der Regel in der Amtssprache, in der die Maschine verkauft oder verwendet wird, angebracht werden.
    • Die Verwendung von Piktogrammen mit englischer Beschriftung könnte zulässig sein, wenn sie klar und verständlich sind und wenn sie zusätzlich zu den erforderlichen deutschen Sicherheitshinweisen verwendet werden.
    • Ggf. könnte im Rechtsbereich Arbeitsschutz eine Gefährdungsbeurteilung eine Verwendung von doppelter Kennzeichnung oder "nur" der anderssprachigen Kennzeichnung möglich machen. Hier muss dann klar Bezug genommen und Dokumentiert werden warum durch die Verwendung keine Gefährdung festzustellen ist.
    • Aus dem Rechtsbereich Brandschutzmanagement bzw. betrieblich- organisatorischer Brandschutz in Verbindung mit den Nutzern eines Gebäudes (z. B. anderssprachig als Amtssprache) kann ich auch das Erfordernis mehrsprachiger Kennzeichnung (z. B. Flucht- und Rettungsplan, Brandschutzordnung Teil A, etc.) haben. Das kann ich m. E. ich auch auf die Nutzer einer Maschine übertragen (hier möchte ich nicht weiter ins Detail gehen da, wenn weiter gedacht, ggf. auch eine englische oder deutsche Kennzeichnung sinnfrei ist).
    • Versicherungen stellen bei einem Unfall/Schaden durchaus wahrscheinlich die Frage ob die Kennzeichnung eine Ursache hatte. Da muss die Dokumentation sauber sein.

    In meinem Rechtskataster habe die EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gefunden (bitte auf Aktualität bzw. Gültigkeit und Anwendbarkeit prüfen). Nach dieser Richtlinie müssen alle Maschinen, die in der EU vermarktet werden, mit den erforderlichen Sicherheitsinformationen/-hinweisen versehen sein. Die Maschinenrichtline hat die Anforderung, dass die Betriebsanleitung und die Sicherheitsinformationen/-hinweise in der oder den Amtssprache/n des Mitgliedsstaates bereitgestellt (bzw. im erweiterten Sinne auch angebracht) werden in dem die Maschine eingesetzt wird.

    Das ist ja schon zum Teil erfüllt, wenn du die Erklärungen und Anleitungen in deutscher Sprache vorliegen hast und eine "Übersetzung" der Piktogramme in deutscher Sprache vorliegt.

    Pragmatischer Ansatz mit meiner Denkweise: Wenn die Anwender auf die Maschine geschult bzw. eingewiesen werden könnte z. B. die Übersetzung der Piktogramme mit geschult werden (Schulungsinhalt mit Unterschrift der Teilnehmer als Nachweisdokument ablegen). Jetzt noch eine Gefährdungsbeurteilung die das aufgreift und alle sind glücklich und safe...

    Hoffe dir hiermit, zumindest in Teilen, weiter geholfen zu haben.

    Schöne Grüße!

    Hallo, die Frage ist aus der Ferne nicht leicht zu beantworten da eine Komplexität vorhanden ist die sich nicht nur auf ein Fachgebiet bezieht.

    Zum Thema Brandschutz wären hier zunächst erstmal die Genehmigungsunterlagen/Baugenehmigung zu prüfen und ob es sich ggf. um eine Nutzungsänderung handelt. Bei einer neuen Betrachtung nach Baurecht (bei einer Erweiterung/Änderung des bisherigen Gebäudes) muss dann der Brandschutz mit betrachtet werden. Hier gibt es verschiedene Punkte (baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz, organisatorischer Brandschutz) die im einzelnen betrachtet werden müssen.

    Aber auch andere Punkte wie Arbeitsschutz (hier fallen z. B. die Löschmitteleinheiten und die positionierung der Feuerlöscher darunter, oder auch die Flucht- und Rettungspläne) und Vorgaben des Sachversicherers spielen mit rein.

    Vielleicht ist es auch sinnvoll zuerst eine Risikobetrachtung anzustellen ob man dem Risiko eines Brandes im Tunnel überhaupt aussetzen möchte.

    Ich kann hier gerne nochmal im Detail weiter helfen bevor jemand blind beauftragt wird so dass die Marschrichtung richtig ist...

    Gerne anschreiben und Kontakt aufnehmen! Kurze Videokonferenz oder Telefonat geht eigentlich immer ;)

    Schöne Grüße, STA

    Ein freundliches Hallo in die Runde

    Im Schadenfall wird schnell klar: Menschen sind nicht perfekt. Eine Leidenschaft von mir ist sowohl Nutzern von Gebäuden als auch meinen Kunden die höchstmögliche Sicherheit zu bieten. Dabei sollten alle Bedürfnisse und Notwendigkeiten auch wirtschaftlich betrachtet werden. Ein Ziel, das vielleicht nicht leicht zu erreichen ist, aber bei jeder Entscheidung den Weg vorgibt. Innovative und quer gedachte Lösungen sind dann meist das Ergebnis...

    Mein Unternehmen ist ansässig in der Region Nordbayern und Frankfurt/Main. Über unsere Akademie bieten wir sowohl Unterweisungen und Notfallübungen als auch verschiedene Ausbildungen und Seminare zum Thema Brandschutz und Sicherheit an. Hier bin ich auch immer auf der Suche nach interessanten Kontakten und Mitstreitern.

    Einen schönen Start in die neue Woche!
    Søren Taudte