Hallo liebe SiFa-Gemeinde,
ich betreue zurzeit 12 Kindertagesstätten unterschiedlicher freier Träger. Bei jeder Begehung muss ich mir anhören, das mein Vorgänger verboten hat, sogenanntes Flatterband/Absperrband zu verwenden, wenn irgendwelche Hausmeistertätigkeiten im Außenbereich der Kita stattfinden. (Bsp. Rasenmähen, Baumverschnitt) Die Argumentation dazu ist: Die Kinder könnten sich am Flatterband erdrosseln.
Meine Frage an Euch: Gibt es dazu irgendeine gesetzliche Grundlage, das solch ein Flatterband/Absperrband verboten ist in diesen Bereichen? Ich habe dazu nichts gefunden und sehe es eher so, dass die GBU meine Grundlage dazu ist und ich aus der Risikoermnittlung heraus entscheide, was benutzt werden sollte.
Falls ich hier komplett falsch denken sollte und das Flatterband/Absperrband tatsächlich verboten ist, in Kita´s zu verwenden, wäre ich für Alternativen sehr dankbar. Aber bitte bedenken, dass der Platz zum vorhalten von irgendwelchen Absperrgittern eher nicht in Frage kommt.