Absperrband in Kindertagesstätten

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  • Hallo liebe SiFa-Gemeinde,

    ich betreue zurzeit 12 Kindertagesstätten unterschiedlicher freier Träger. Bei jeder Begehung muss ich mir anhören, das mein Vorgänger verboten hat, sogenanntes Flatterband/Absperrband zu verwenden, wenn irgendwelche Hausmeistertätigkeiten im Außenbereich der Kita stattfinden. (Bsp. Rasenmähen, Baumverschnitt) Die Argumentation dazu ist: Die Kinder könnten sich am Flatterband erdrosseln.

    Meine Frage an Euch: Gibt es dazu irgendeine gesetzliche Grundlage, das solch ein Flatterband/Absperrband verboten ist in diesen Bereichen? Ich habe dazu nichts gefunden und sehe es eher so, dass die GBU meine Grundlage dazu ist und ich aus der Risikoermnittlung heraus entscheide, was benutzt werden sollte.

    Falls ich hier komplett falsch denken sollte und das Flatterband/Absperrband tatsächlich verboten ist, in Kita´s zu verwenden, wäre ich für Alternativen sehr dankbar. Aber bitte bedenken, dass der Platz zum vorhalten von irgendwelchen Absperrgittern eher nicht in Frage kommt.

    Denke nie, gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken. Denn wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur du denkst, aber richtig denken tust du nie!

    "Unbekannt"

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  • Hallo,

    Kinder wird es nicht davon abhalten den Bereich zu betreten, aber wir haben mobile Pfosten mit einer Art Gurtroller: Das Material ist ähnlich einem Sicherheitsgurt, wird von Pfosten zu Pfosten gezogen und dort eingehakt.

    Funktioniert in der Kantine und an Maschinen ziemlich gut.

  • Bei jeder Begehung muss ich mir anhören, das mein Vorgänger verboten hat, sogenanntes Flatterband/Absperrband zu verwenden

    Moin,

    eine SiFa hat im Normalfall gar nix zu verbieten. Die von CarstenQ vorgeschlagenen Tensatoren sind zwar gut, aber zum Absperren, größerer Bereiche ungeeignet, denn die wollen ja auch gelagert und transportiert werden.

    Meine Frage an Euch: Gibt es dazu irgendeine gesetzliche Grundlage, das solch ein Flatterband/Absperrband verboten ist in diesen Bereichen?

    Nein

    Ich habe dazu nichts gefunden und sehe es eher so, dass die GBU meine Grundlage dazu ist und ich aus der Risikoermnittlung heraus entscheide, was benutzt werden sollte.

    Exakt

    wäre ich für Alternativen sehr dankbar

    Mit dem Rasenmäher würde ich nicht zwingend im Freigelände herumfahren, wenn Kinder dort spielen. Wenn der Hausmeister mal ein paar Äste stutzt (kein Baumschnitt!), dann sehe ich da überhaupt kein Problem darin, dass im laufenden Betrieb durchzuführen.

    Die beste Variante ist natürlich immer die, solche Arbeiten immer dann durchzuführen, wenn die Kinder in den Gruppenräumen sind. Meine Erfahrung aus diversen Einrichtungen zeigt, dass es gut funktioniert, wenn man sich mit der Leitung abgestimmt hat und die Kinder die Ansage haben, welcher Bereich gerade tabu ist.

    Auf der anderen Seite sollte man den Kindern dann aber auch andere Dinge durchaus mal zugänglich machen. Wenn unser Hausmeister eine Glühbirne wechselt, stehen die Kleinen außen herum und löchern ihn mit Fragen, was er denn dann oben macht, warum er das macht, wie er das macht.....

    Zum Thema Absperrband: Kannste machen. Nicht die optimale Variante, aber im Rahmen einer sauberen Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Konstellationen meines Erachtens absolut zulässig.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wir hatten zu Coronazeiten versucht den Außenbereich in mehrere Bereiche zu unterteilen. Ein Kindergartenkind interessiert dieses Flatterband nicht - es zieht das Kind eher magisch an.

    Bei den Tätigkeiten Rasenmähen und Baumverschnitt wird bei uns der gesamte Außenbereich gesperrt.

  • Ich bin ja fachfremd, aber Baustellen und Kindergärten sind sich ähnlicher, als man denkt.

    Bei Flatterband haben wir zwei Probleme:

    Das eine ist, daß es nicht stabil genug ist und bei stärkeren Windböen überall hinfliegt, wo man es nicht gebrauchen kann. Von daher bin ich beim Erdrosseln skeptisch. Oder bräuchte mal den Hersteller, wenn Eures so stabil ist.

    Das andere ist die Frage nach dem (Schutz-)Ziel: Flatterband ist eine symbolische Maßnahme und hält niemanden davon ab, einen Bereich zu betreten - egal ob Kind oder Schlosser.

    Besser sind tatsächlich eine Aufsicht oder stabile TL-Schranken. Die haben sich für uns als wirksamste Methode erwiesen, sind allerdings teuer und sperrig. Wenn es um Rasenmähen oder Baumschnitt geht, wäre das vermutlich aber die beste Variante, wenn sich für die Logistik eine Lösung findet.

    Apropos Aufsicht: Das Thema Aufsichtspflicht dürfte auch ein Thema sein. Aus der Perspektive dürfte Flatterband alleine kaum genügen.

    Bin beim Suchen über diesen Link hier gestolpert.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • Schonmal ein Kind notfallmäßig versorgt, dass in vollem Lauf mit dem Hals gegen ein wie üblich zusammengedrehtes Flatterband geknallt ist?

    Von daher ... für die Absicherung auf einem Spielgelände ist Flatterband denkbar ungeeignet, ebenso alle anderen Arten von Gurten und Bändern.

    Effektiver sind Absperrnetze (Produktbeispiel), oder halt die bereits genannten TL-Gitter. Und da könnte bei einer privaten Einrichtung auch der kommunale Bauhof helfen ... wenn nett gefragt wird, eventuell mit Naturalien verbessert ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Schonmal ein Kind notfallmäßig versorgt, dass in vollem Lauf mit dem Hals gegen ein wie üblich zusammengedrehtes Flatterband geknallt ist?

    Nein, tatsächlich nicht. Deswegen staune und lerne ich. Das habe ich noch nie so gesehen.

    Aber wie gesagt: Ich kenne - jenseits der Alibi-Funktion und jetzt auch als potentielle Gefährdung - bisher keine sinnvolle Verwendung für Flatterband. Insofern kam ich da nie in die Verlegenheit.

    Auf der Baustelle verwenden wir zwischen den Gewerken TL-Schranken oder Bauzäune, zu Laien hin dann Maschendraht oder Stabmattenzäune - übrigens die gleichen wie die Kitas bei uns in der Stadt.

    Nachtrag: Ich nehme das für Absperrungen im öffentlichen Raum auch mal mit.

    Das hat beim Thema Flatterband garantiert niemand auf dem Schirm.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

    Einmal editiert, zuletzt von ThiloN (7. Juni 2023 um 14:36) aus folgendem Grund: Nachtrag.

  • bisher keine sinnvolle Verwendung für Flatterband

    Im Bereich öffentliche Baustellen und Co, FullACK. Weil da ist ausreichend Zeit für die Planung und Ausführung von geeigneten Absicherungen, die ja dann durchaus auch länger stehen.

    Bei uns spielt der Zeitdruck im Einsatz eine große Rolle. Erkannte Gefahrenstellen müssen sehr schnell, idealerweise bei noch laufender Erkundung, gekennzeichnet werden, und da gibt es in der Chaosphase keine Alternative.

    Zeichnet sich ein längerer Einsatz ab (nicht Stunden, sondern Tage), werden soweit beschaffbar auch bei uns die genannten Mobilzäune und Absperrzäune eingesetzt.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ich hab da was...

    1.)

    Geschlossener Bauzaun bei großen mehrtägigen Projekten .

    Absperrrungen müssen eine Mindesthöhe von 1,0 m haben

    Visuelle Hervorhebung mit gekreuztem Flatterband, Leitkegel zur Markierung von Bauzaunfüßen & Eckbereichen.

    Ketten & Absperrbänder alleine stellen keine ausreichende Absperrung dar, sie dienen lediglich zur temporären Sperrung und Schließung von Zwischenräumen!

    2.)

    Strangulation ist möglich, daher völlig richtig die Aussage.Es ist eine Fangstelle.

    Einfach mal suchen unter dem folgenden Link oder die GUV fragen

    https://www.sichere-schule.de/spielplatzgera…e-anforderungen

    Das ist das Ergebnis der GB und das zu Recht!

    Gruß Canislupus

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  • "Schonmal ein Kind notfallmäßig versorgt, dass in vollem Lauf mit dem Hals gegen ein wie üblich zusammengedrehtes Flatterband geknallt ist?"

    ...also hier bei mir auf dem Dorf sind die meisten Weiden mit einem Elektrozaun gesichert; ein sehr schmales, weißes Band, welches häufig noch hinter hohem Gras verborgen ist. LEBENSGEFAHR!!!!! für alle Kinder - und davon gibt es hier einen Haufen, die auch noch freilaufend und ohne Aufsicht sind!!!! (Jau, können sich viele Städter nicht mehr vorstellen, aber das gibt's tatsächlich!!!)

    Udo,

    wieviele gesicherte Fälle gibt es, in denen Kinder durch einen solchen Fall in Todesnähe gekommen sind, oder notfallversorgt werden mussten?!?!? Ich würde in meiner GBU eine solche Wahrscheinlichkeit als nicht relevant einstufen.

    Dementsprechend, und weil eine solche Maßnahme in den beschriebenen Situationen m.W. nicht verboten ist, halte ich hier komplexe Alternativen zum Flatterband für nicht erforderlich...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    2 Mal editiert, zuletzt von MichaelD (8. Juni 2023 um 06:56)

  • Ich danke Euch schon mal jetzt für die Info´s.

    Zum Teil liege ich ja schon richtig, das eine Gefährdungsbeurteilung der Schlüssl zum Lösungsansatz sein wird. Auch die Idee mit dem TL-Schranken hatte ich bereits auf dem Schirm (durch die Größe und Menge an Platz die diese benötigen - hinten angestellt)

    Die Absperrnetze sind schon mal eine Alternative, hatte ich gar nicht auf dem Schirm.

    Die Idee mit dem Bauhof, wäre auf alle Fälle auch eine Möglichkeit. Da werde ich mal nachfragen.

    Denke nie, gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken. Denn wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur du denkst, aber richtig denken tust du nie!

    "Unbekannt"

  • ...also hier bei mir auf dem Dorf sind die meisten Weiden mit einem Elektrozaun gesichert; ein sehr schmales, weißes Band, welches häufig noch hinter hohem Gras verborgen ist. LEBENSGEFAHR!!!!! für alle Kinder - und davon gibt es hier einen Haufen, die auch noch freilaufend und ohne Aufsicht sind!!!! (Jau, können sich viele Städter nicht mehr vorstellen, aber das gibt's tatsächlich!!!)

    Ich bin sowohl Stadtkind als auch Dorfkind. Und auch auf'm Dorf rennen unter 6-Jährige nicht durch die durch Felder und Weiden. das passiert(e) in der Regel so ab der zweiten, dritten Klasse an aufwärts.
    Und was die Elektrozäune angeht ... wenn das tatsächlich so wäre, müssten auf'm Dorf dutzendweise ... naja egal.

    wieviele gesicherte Fälle gibt es, in denen Kinder durch einen solchen Fall in Todesnähe gekommen sind, oder notfallversorgt werden mussten?!?!?

    Ich würde in meiner GBU eine solche Wahrscheinlichkeit als nicht relevant einstufen.

    Dementsprechend, und weil eine solche Maßnahme in den beschriebenen Situationen m.W. nicht verboten ist, halte ich hier komplexe Alternativen zum Flatterband für nicht erforderlich...

    Ich habe in meiner Zeit als HvO (Helfer vor Ort) drei derartige Fälle versorgen müssen.
    Einmal Flatterband durch Unbekannte am Ausgang einer Rutsche in einer Einrichtung, einmal Flatterband auf Spielplatzbaustelle (Einrichtung, Sturz am Rutschenhang in das Flatterband), das dritte Mal eine Straßenbaustelle - und das war eins von meinen mit Inlinern.

    Du hast insofern Recht, dass diese Fälle ziemlich selten sind, aber das heisst nicht, das Problem gerade auf einem Einrichtungsgelände (!) zu ignorieren. Das Problem ist Teil der Beurteilungen für die Durchführung von Wartungs- und Gartenarbeiten auf dem Gelände der Einrichtung.
    Gartenarbeiten auf dem Einrichtungsgelände lassen sich planen und abstimmen, so dass die Kinder zum Beispiel während der Arbeiten halt ganz einfach drin bleiben. Und wenn dass nicht geht, müssen im Allgemeinen geeignete Absperrvorrichtungen verwendet werden und Flatterband gehört - wer das Verhalten von Kindern kennt - definitiv nicht dazu.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Also, um nochmal auf die Eingangsfrage einzugehen: Nein, die Nutzung ist nicht verboten. Und natürlich kann ich einen Menschen mit Flatterband erdrosseln - das ein Mensch dies aber selbst tut, indem er in dieses Band hineinläuft halte ich, ebenso wie schwere Verletzungen, für ausgeschlossen!

    ...und auch wenn diese Diskussion hier wieder mal zu weit führt...

    - Wenn ich an den Ausgang einer Rutsche ein Band spanne, ist das so wie ein Drahtseil quer über die Strasse. Über soviel Dämlichkeit darf man sich nur wundern...

    Der Einsatz von Flatterband zu o.g. Zwecken ist in meinen Augen auch nicht wirklich eine Absperrung - hierzu kann diese "Sperre" viel zu leicht umgangen werden - sondern vielmehr eine Warnung/ein Hinweis. Deshalb ist dieses Band i.d.R. auch in Warnfarben gestaltet. Ich könnte stattdessen auch Kegel o.Ä. verwenden.

    In einer solchen Einrichtung gilt immer eine erhöhte Aufsichtspflicht, insofern ist ein "Inhouse Zeitraum" wie von Udo vorgeschlagen sicher manchmal durchaus sinnvoll.

    Allerdings ist eine hochkomplexe Absperrung oder ein Außenverbot für die Kinder in meinen Augen nicht sinnvoll/erforderlich, wenn ein Rasenschnitt erfolgt oder der Hausmeister mit einer Astsäge Jährlingstriebe am Baum schneidet. (Achtung: Hier ist selbstverständlich eine gewisse Resilienz gegenüber Helikoptereltern erforderlich!!!) Bei Kronenbeschnitt sieht die Welt sicher anders aus...und da sind wir wieder bei der GB!!!

    So, Ende... ;)

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Zusammen,

    ich möchte hier nix fachliches abgeben, noch auf Richtlinien hinweisen.

    Nur vom reinen Menschenverstand würde ich sagen, ein Flatterband ist eine ungüstige Lösung, um Vorschulkinder von einer Gefahrenquelle weg zuhalten.

    Ich würde eher einen leichten Zaun oder markante Schilder aufstellen.

    Das Flatterband wäre für mich die letzte Methode, eher anzusehen, besser als Nix.

    Gruß

    Ralf

  • Interessante Diskussion... Baustellen zeiehn Kinder magisch an. Kinder können allerdings auch eingebunden werden. Anstatt die Kinder wegzusperren oder eine Mega-Absperrorgie durchzuführen, könnten die Kinder doch einbezogen werden. Mit Kindern kann vernünftig gesprochen und ihnen vieles erklärt werden. Sicher auch, indem die Funktion des Flatterbandes erklärt wird und welche Arbeiten durchgeführt werden und welche Gefahren das für jedes Kind bedeuten kann. Was meint Ihr?

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  • ...nochmal,, Das Flatterband ist eine Fangstelle, Setzt euch mit der GUV auseinander bevor was passiert.

    Das abschnüren von Fingern, Gliedmaßen oder das erdrosseln mit dem Flatterband ist möglich.,

    nimm die DIN EN 1176 bis zur DIN 79161 usw. und die DGUV Informationen zur Hand und ihr werdet es dann vielleicht irgendwann verstehen...

    DGUV I 202-022 Seite 24 /25 lesen!!!!!!!!!!!!!!! Fangstellen für den Kopf ...

    Wenn dann noch U3 Zugang zu dem Bereich hat, such dir schon mal einen Anwalt.

    PS : Wer die Qualifikation zur Prüfung von Spielplätzen nicht hat, sollte sich entweder zurückhalten oder lernwillig sein.

    Genau dazu gab es mal ein Urteil.- ich hab unter anderem 10 jahre Spielplätze für den XXX geprüft bzw. Neubauten abgenommen, wäre blöd wenn wieder ein Kind wegen sowas Schaden nimmt.


    Gruß Canislupus

    2 Mal editiert, zuletzt von Canislupus (8. Juni 2023 um 22:25)

  • DGUV I 202-022 Seite 24 /25 lesen!!!!!!!!!!!!!!! Fangstellen für den Kopf ...

    ... auf Kletternetzen. Also das Kind steht nicht auf dem Boden und kann per Schwerkraft am Netz hängen bleiben. Schon ziemlich weit hergeholt damit einer Verbot von Flatterband zu begründen. Ganz im Gegenteil deine DGUV Information sieht auf Seite 33 Flatterband sogar zum Markieren aktiv vor (von Kletterobergrenzen, also Kopfhöhe und potentieller freier Fall) ...

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Hallo,

    nach dem TOP- Modell, wenn es technisch schwierig ist, vielleicht organisatorisch, Kinder bleiben in den Gruppenräumen und werden dort betreut bis das Mähen oder andere Arbeiten beendet sind.

    Viele Grüße Ry