Geschäftsführer weigert sich an ASA Teilzunehmen

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  • Hallo Forum,

    kennt Ihr die Fälle das die ASA ohne Geschäftsführer durchgeführt wird?

    Ich habe nun den Fall das der Geschäftsführer offen dazu steht das er nicht an der ASA Teilnimmt aber auch niemand

    aus seinem Führungsteam dazu beauftragt.

    Wie geht Ihr damit um?

    Grüße

    falcon

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  • Hallo falcon,

    ich würde den GF schriftlich mit der gesetzlichen Lage konfrontieren und Ihn auf seine Pflichten hinweisen.

    Wenn von seiner Seite keine Einladungen zum ASA erfolgen, würde ich auch keine in einer Art (Paralelwelt) durchführen.

    Bei Begehungen ect. immer in Punkt 1. aufführen das es keine Sitzung des ASA gegeben hat, zuständig GF, sofort.

    :rock2:

  • Hallo Falcon,

    Ich kenne das also nicht, er muss mindestens einen Vertreter für ihn bestimmen.

    Erkläre ihm am besten nochmal das die Verpflichtung zur Bildung des ASA und die Durchführung aus einem Gesetz her kommt (AsiG) Verstöße können da ziemlich teuer werden .

    20 Ordnungswidrigkeiten

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1.einer vollziehbaren Anordnung nach § 12 Abs. 1 zuwiderhandelt,

    2.entgegen § 13 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt oder

    3.entgegen § 13 Abs. 2 Satz 1 eine Besichtigung nicht duldet.

    (2) Eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

    Habt ihr einen Betriebsrat ? Wenn ja, was sagt der dazu ?

    ____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Wenn jemand sagt das geht nicht! Denk daran es sind seine Grenzen, nicht deine.

  • Gar nicht!!!

    Notieren (protokollieren) und fertich.

    Ich rede und diskutiere zwar gerne, ich versuche auch gerne zu überzeugen, aber in einem solchen Fall...nee!!!

    In diesem Sinne

    Der Michael

    PS: ...und die Einladung und der Lead der ASA liegen übrigens in der Hand der GF. Also, ohne GF keine ASA!!!

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Bei mir hat sich die GF stur gestellt, ich habe dann die "ASA" als einmalige Vorstellungsrunde gemacht (neue BA) und im Protokoll festgehalten das GF nicht anwesend war und das bei weiterem ignorieren der Einladung bzw. nicht erscheinen die Veranstaltung kurzfristig abgesagt wird.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953

    Viele Grüße Mario

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  • Die Geschäftsführung (Bürgermeister) hatte ich bis jetzt nur einmal dabei, dafür nehmen alle Dezernenten als Vertretung die Aufgabe wahr und ist so in der Geschäftsordnung niedergeschrieben. Die Einladung versende ich im Auftrag und somit sind meine TOP immer vorhanden.

    In deinem Fall solltest du deine GF schriftlich auf die Pflichten hinweisen und dies in der Gefährdungsbeurteilung notieren.

  • Servus,

    zeig ihm doch das ASiG, hier den §11. Er hat den Ausschuß zu bilden und teilzunehmen (oder eben Stellv.). Du kannst ausserdem ja mal auch die Frage an Deine zuständige Aufsichtsbehörde (bei uns hier das Gewerbeaufsichtsamt) stellen. Die sind da sicher auch Auskunftsfreudig und Interessiert ;)

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael


    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • Hi falcon :

    ich würde den Geschäftsführer auf seine Verpflichtung zur Mitarbeit/Teilnahme hinweisen. Gerne auch mit dem gesetzlichen Hinweis. Wenn er seiner Verpflichtung dennoch nicht nachkommt, ist es SEIN Führungsversagen, nicht deines.

    In meinem derzeitigen Arbeitsumfeld wird die ASA verschoben, wenn der GF nicht teilnehmen kann.

    Ohne GF macht eine ASA keinen Sinn, da wir stehts entscheiden und oder Leitlinien festlegen.

    Wir hatten einmal den Prokuristen statt dem GF dabei. Enmal und nie wieder!


    Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"

    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Wenn der GF nicht kommt, wird protokolliert, dass keine Sitzung stattgefunden hat. Wenn die Absage früh genug erfolgt, bitte ich um Terminverschiebung (klappt selten) oder Entsendung einer entscheidungsbefugten Vertretung. Nicht die Sekretärin, sondern die Prokuristin. Wenn das nicht klappt - Absage und ein Aufklärungsgespräch / Email über seine Teilnahmepflicht. Ist ja meine Beratungsaufgabe :)

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  • Kein Geschäftsführer, keine Vertretung... Schön das wir uns gesehen haben. Tschüss.

    Du scheinst da wieder jemanden zu haben, der noch der Meinung ist, dass die ASA "deine" Veranstaltung sei und er sich wichtigeren Dingen widmen kann.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Kann mir jemand verraten, wie Ihr darauf kommt, dass der GF anwesend sein muss?

    Es langt doch wenn er einen Beauftragten bestellt. (Werkleiter, QMB, ... wen auch immer)

    Auch ist es weder zielführend noch realitätsnah jede Sitzung abzusagen, nur weil jemand fehlt. (Auch wenn es der GF ist) Die Betriebsärzte sind ja auch nicht immer anwesend.

    Bei unseren Kunden ist teilweise der GF dabei und teilweise lässt er sich vertreten.

    Von mir bekommt jeder GF zumindest im Nachgang ein Protokoll etc. zugeschickt. Dann ist er zumindest informiert und kann sich nicht rausreden.

    Oder gibt es eine Vorschrift wo drinsteht, dass der GF persönlich anwesend sein muss? Quelle?

    "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

    § 11 Arbeitsschutzausschuß

    Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.

    Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:

    - dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,

    - zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,

    - Betriebsärzten,

    - Fachkräften für Arbeitssicherheit und

    - Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.

    Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuß tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen."

    " Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur." Friedrich der Große

  • Es langt doch wenn er einen Beauftragten bestellt. (Werkleiter, QMB, ... wen auch immer)

    Ja, das stimmt. WIrd hier auch von niemandem bestritten.

    Ausgangspunkt war die Aussage von falcon, dass weder der GF, noch ein Stellvertreter anwesend waren. Damit fehlen die Entscheidungsträger. Passiert das regelmäßig, ist der ASA handlungsunfähig. Genau um das zu verhindern, sieht der Gesetzgeber diese personelle Zusammensetzung vor.

    Ein unvollständiger ASA ist nur ein Gesprächsforum. Das kann man auch mit einer Tasse Kaffe im Türrahmen abhalten.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Du solltest vielleicht noch mal das Thema "Übertragung von Unternehmerpflichten" auffrischen und dann deine Aufzählung noch einmal anschauen. Nicht jeder "Willie" ist da eine Vertretung.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Es langt doch wenn er einen Beauftragten bestellt. (Werkleiter, QMB, ... wen auch immer)

    Wobei an den Beauftragten ja auch gewisse Anforderungen gestellt werden. Er sollte mit annähernd der Weisungs- und Entscheidungskompetenz ausgestattet sein wie der GF. Prokura wäre da für mich die Voraussetzung, die ich einfordern würde, denn im ASA werden ja in der Regel Dinge abgestimmt, die man in den unteren Ebenen des Betriebes nicht lösen konnte.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Von der BGN gibt es eine Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 0.50 mit dem Titel Arbeitssicherheitsausschuss.

    Dort steht drin, dass der Unternehmer oder ein Vertreter mit entsprechenden Befugnissen zur ASA Sitzung einläd, die Sitzung leitet und selbstverständlich deswegen auch anwesend sein muss.

  • Von der BGN gibt es eine Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 0.50 mit dem Titel Arbeitssicherheitsausschuss.

    Dort steht drin, dass der Unternehmer oder ein Vertreter mit entsprechenden Befugnissen zur ASA Sitzung einläd, die Sitzung leitet und selbstverständlich deswegen auch anwesend sein muss.

    "Die Vorbereitung des ASA kann die Leitung an geeignete Personen delegieren. Die Leitung oder ihre beauftragte Person sollte den Vorsitz übernehmen, um damit die Bedeutung des Arbeitsschutzausschusses zu unterstreichen. "

    "Im Interesse der Arbeitsfähigkeit des Ausschusses sollte für jedes permanente Ausschussmitglied eine Stellvertretung benannt werden."

    [BGN 0.50 ASA]

    https://www.bgn.de/?storage=3&ide…c20e474db662d3c

    In der entsprechenden Schrift steht sollte.

    Für mich heißt das nur, dass der GF hier wie immer die Auswahlverantwortung hat, so dass der Beauftragte also über entsprechende Qualifikation und Kompetenz verfügen muss. Unternehmerpflichtenübertragung ....

    " Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur." Friedrich der Große

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  • Ich würde zur nächsten ASA-Sitzung die BG und vor allem die zuständige Arbeitsschutzbehörde einladen. Dann ist das ab der übernächsten Sitzung geregelt.

    ...Du bist aber gar nicht der Einladende.

    Wenn ich die GF in diesem Falle wäre, würde ich mich zwar mit der Behörde unterhalten, aber definitv ohne Dich. Du wärst bei einer solchen Nummer keine 5 Minuten mehr in meinem Betrieb, da Du Dir eine Kompetz angemasst hast, die Dir nicht zusteht, meinen Namen und meine Funktion missbrauchst hast etc.pp - also vorsichtig mit solchen Ratschlägen an dieser Stelle! 😏

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Kommt diese Situation echt so oft vor? Dass die GF nicht immer kann, kann ich ja verstehen und ist bei uns auch öfter mal so, aber dann ist auf jeden Fall der Vertreter da. Im Normalfall sind beide in den ASA Sitzungen da.

    Bei uns schicke eigentlich auch ich die Einladungen raus und organisiere die ASA-Sitzung, aber das ist einfach ein Service an die GF und so auch abgestimmt.

  • ...Du bist aber gar nicht der Einladende.

    Wenn ich die GF in diesem Falle wäre, würde ich mich zwar mit der Behörde unterhalten, aber definitv ohne Dich. Du wärst bei einer solchen Nummer keine 5 Minuten mehr in meinem Betrieb, da Du Dir eine Kompetz angemasst hast, die Dir nicht zusteht, meinen Namen und meine Funktion missbrauchst hast etc.pp - also vorsichtig mit solchen Ratschlägen an dieser Stelle! 😏

    In diesem Sinne

    Der Michael

    In der Anwendung meiner sicherheitstechnischen Fachkunde bin ich weisungsfrei; das gilt auch in Deinem Betrieb ;).

    Was ich nicht verstehe: warum werden solche offensive Pflichtverletzungen als Gott gegeben akzeptiert? Man stell sich vor, der Unternehmer würde z.B. die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einstellen. Da würden alle auf die Barrikaden gehen. Aber wenn es um den Arbeits- und Gesundheitsschutz geht, dann ist plötzlich alles nicht mehr so wichtig?

    Es ist keine Kompetenzüberschreitung, den AG an seine Pflichten zu erinnern. Ganz im Gegenteil: das ist eine der zentralen Aufgaben des Sicherheitsingenieurs und der Sifa.