Beiträge von falcon

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    Hallo Forum,


    bei jeder Begehung oder jedem Audit fallen in der Werkstatt die klassischen unzerstörbaren Ausblaspistolen für die

    Druckluft auf. Jeder sagt direkt die sind so nicht mehr zugelassen / zu verwenden (Lärm, Luftgeschwindigkeit, Verletzungsgefahr...)

    Ich bin nun auf der Suche nach einem Schriftstück das aussagt, das die konventionellen Pistolen nicht verwendet werden dürfen.


    Pistole.JPG


    Könnt Ihr mir weiterhelfen????


    Danke!!!!

    Zitat

    Auch bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung berühren, erfolgt die Übermittlung der AU-Daten digital an die gesetzliche Krankenkasse. Die Krankenkasse leitet bei Bedarf die Daten an die zuständige Berufsgenossenschaft weiter.

    Das schreibt die Kassenärztliche Vereinigung dazu.

    Dann gehe ich davon aus, wenn die AU als Arbeitsunfall gekennzeichnet ist, auch direkt von der KK zur BG/UK weiter geschickt wird.

    als Kleinstunternehmen, würde ich mal sagen, findest du auch niemand, der die Betreuung übernimmt.

    Da ist es wirklich sinnvoll, als GF Schulungen zu belegen und den Arbeitsschutz selbst zu machen. :S ...aber wer macht das schon?

    einige, da sie von der BG dazu verdonnert werden

    Wie groß sind die Unternehmen?

    bei Kleinstunternehmen bieten die BGen das Unternehmermodel an, dadurch haben die Unternehmen keine zusätzliche Kosten, müssen nur auf paar Seminare bei der BG gehen.

    Warum sollte sich dann ein 3 MA Betrieb einen externen für viel Geld einkaufen?

    Hallo Forum,


    kennt Ihr die Fälle das die ASA ohne Geschäftsführer durchgeführt wird?

    Ich habe nun den Fall das der Geschäftsführer offen dazu steht das er nicht an der ASA Teilnimmt aber auch niemand

    aus seinem Führungsteam dazu beauftragt.


    Wie geht Ihr damit um?


    Grüße

    falcon

    Darfst Du das?

    Der Kran dürfte der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen, dort unter Anhang 1, Nr. 2. Relevant dürfte der Anhang 3 Abschnitt 1 sein. Nach Aufbau ist eine Überprüfung durch einen Prüfsachverständigen notwendig und der dürfte bei einem solchen Umbau auf einen statischen Nachweis bestehen.


    Wer sollte es mir verbieten?

    Wird es trotzdem aufgebaut nehme ich die Flex und schneid das Teil klein

    Hi,


    nein ein mobiler Portalkran mit 4m Höhe. Das reicht zum Aufbau einer Maschine nicht aus und

    die Aufbaufirma will den Kran nun unterbauen.

    Meinem Bauch gefällt das nicht, aber ich habe noch keine Grundlage gefunden....


    Grüße

    Hallo Forum,


    ich habe eben eine Frage bekommen, die mich erstmal sprachlos macht.

    Ist es erlaubt einen Portalkran zu unterbauen um die Hebehöhe zu vergrößern?


    Geplant ist einen Portalkran in einem U-Profil laufen zu lassen und die Schiene inkl. Kran auf ca. 0,6m anzuheben/unterbauen.

    Wer kann mir da helfen? Ich habe keinen Kranschein und habe in Kranvorschriften bisher noch nichts zur Aufstellfläche oder

    Bodenbeschaffenheit gefunden.


    Grüße

    falcon

    Bist Du der Betreiber der Anlage?

    Wenn nein, dann ist das Job des Betreibers!

    und mein Job ist es den Betreiber darauf hinzuweisen das er seinen Verpflichtungen nicht nach kommt.

    Der Betreiber hat keine Ahnung davon, also hängt es dann an mir.

    Bei mir bleibt alles hängen was irgendwie in den HSE Bereich gehört.

    Warum möchtest Du unbedingt raus aus der AwSV? Wahrscheinlich landest Du doch in Kategorie A, da sind die Anforderungen ja nicht so gewaltig.

    Weil im Moment noch die Produktion aufgebaut wird und jede Woche die Fässer auf einem

    anderen Bereitstellungsplatz stehen. Um da die Doku immer aktuell zu halten, fehlt mir die

    Zeit....

    Zudem ist die komplette Halle als Wanne ausgelegt, da kann nichts in die Natur kommen,

    wir "versauen" uns nur die Halle aber das wars.

    und genau mit Absatz 4 geht es weiter:


    Flächen, auf denen Transportmittel mit wassergefährdenden Stoffen abgestellt werden, sind keine
    Lageranlagen.


    Das sind Umschlagsflächen, da gibt es ja dann wieder andere Vorgaben