Woher willst du das wissen? Könnte auch als Fußgänger dazwischen gekommen sein
In weiteren Berichten, die man im Netz findet, steht genau das, dass der Mitarbeiter auf den Gabeln stand.
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Neues Benutzerkonto erstellenWoher willst du das wissen? Könnte auch als Fußgänger dazwischen gekommen sein
In weiteren Berichten, die man im Netz findet, steht genau das, dass der Mitarbeiter auf den Gabeln stand.
Der Name ist sehr Irreführend und Zweifelhaft gewählt. Möchte man damit vielleicht gewisse negative Anhaftungen ablegen?
Kein Problem, auch dort finde ich garantiert einen gravierenden Mangel.
Als Sifa kann ich es aber auch nicht zulassen, dass Beschäftigte bei der Betriebsfeier gefährdet werden, somit ist die Staubmessung durchaus gerechtfertigt. Lärm wäre auch möglich, dann bekommen alle zuerst eine Einweisung in die praktische Verwendung von Gehörschutzstöpseln.
JaJa, die SiFa, Liebling aller Vorgesetzten und Mitarbeiter
Guten Morgen,
Auf der Homepage https://www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de/start/newsdeta…hmen-des-beg-iv steht der Satz "Eine Regel oder Erkenntnis des Ausschusses für Mutterschutz, die diese Anforderungen erfüllt, liegt bislang nicht vor." Also entweder die GBU weiterhin so durchführen wie bisher, oder warten, warte, warten... Wobei, wenn dann keine GBU vorhanden ist, dies wieder eine OWi darstellt.
Servus und
Wir arbeiten zur Zeit mit unserem PSA-Lieferanten einen Handschuhplan fürs Unternehmen aus. Dieser hat sich dazu Unterstützung seines großen Lieferanten und Hersteller mit den 4 Buchstaben mit Sitz in Fürth dazugeholt. Es gibt dafür auf jeden Fall ESD Handschuhe eben für diese Bereiche. Dazu muss aber auch geklärt werden mit welchen Gefahrstoffen (SDB) und wie lange damit hantiert wird (Permeationszeiten). Diese Arbeit übernehmen die Handschuhhersteller und Du hast mit einem Handschuhplan als Teil der GBU der Vorgesetzten eine verlässliche Grundlage, auch gegenüber Deiner BG. Bei uns kam genau durch die BG der Hinweis, dieses Prozedere so durchzuführen.
Guten Morgen,
letzte Woche bei uns hier in der Gegend:
Servus und Habadere,
Servus und Habadere
Servus und
Servus,
Du solltest Dir die Baugenehmigung inkl. dem vorausgegangenen Bauantrag der Halle mal ansehen. Dort sind evtl. Auflagen seitens der Bauämter, die für solche Lagermengen /-stoffe weitere Auflagen enthalten oder diese sogar ausschließen könnten. Ebenso sollte Rücksprache mit dem Brandversicherer gehalten werden.
Und sich mal damit vertraut machen wie Lange soll gelagert werden, und wie lange darf denn überhaupt Zwischengelagert werden.
Servus,
ich würde erst mal mit einer Papier-Klebeplombe beginnen und einen Aushang daran machen, dass bei Öffnen des Siegels ein Verbandsbucheintrag zumachen und z.B. die SiFa zum Nachfüllen zu Informieren ist. Schau Dir außerdem den Artikel in KomNet https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/11017 mal an.
Servus Massimo,
Du bringst hier Gefahrstoff und Gefahrgut durcheinander. Das sind 2 paar Stiefel. Da gehts nicht nur um ein bisschen Einlesen, beim Thema Gefahrgut stehen 5 verschiedene Verkehrsträger dahinter, mit jeweiligen Lehrgängen und Prüfung, die auch immer wieder in versch. Abständen aufgefrischt und wiederholt werden müssen um die Gültigkeit nicht zu verlieren.
Und nimm nicht zu viele Nebentätigkeiten an. Die Haupttätigkeit als SiFa wird darunter leiden oder deine Freizeit...
Cristal Otti : Schlüssel doch mal auf wie Du darauf kommst, auf die 200k€... Oder erhältst Du dieses Gehalt als festangestelle SiFa? Welche Nebentätigkeiten hast du noch? Sollte dies alles nicht der Fall und möglich sein, dann einfach mal nichts kommentieren. Ich denke solch unqualifizierte Kommentare wie von Dir hier immer wieder braucht keiner!
Guten Morgen,
ich würde, wenn es der Vertrag zulässt, so schnell (Fristlos) wie möglich gehen! Außerdem eine Meldung oder Anzeige des ganzen Sachverhalts an BG sowie Gewerbeaufsichtsamt bzw. zuständige Arbeitsschutzbehörde.
Ich Frage mich, warum über den Schnecken kein Gitterrost war, der ein Hineinziehen eines Arbeiters oder anderen größeren Teilen verhindert hätte..
Servus, die Beauftragung muss doch seitens HR kommen und nicht durch die SiFa.
Servus,
ganz Unrecht hat Deine FK nicht: Die TRBS 1116 "Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln" wurde im November 22 geändert und im März 23 veröffentlicht. Dort sind auch die Flurförderzeuge die durch Mitgänger geführt werden mit aufgezählt. Schau Dir auch mal die Punkte 3 und 4 an. Darin wird auch auf die Ausbildung usw eingegangen, immer im Hinblick auf alle Arbeitsmittel.
Dennoch hab ich auch schon eine Info erhalten, das die BGHM sagt, für Flurförderzeuge unter 6km/h genügt interne Unter-/Einweisung und Beauftragung, nach Beurteilung der Gefahren. Sie empfiehlt aber die Ausbildung der Fahrer nach DGUV Grundsatz 308-001, aufgrund der erhöhten Gefährdung auch bei niedrigeren Geschwindigkeiten (unter 6km/h).