Servus,
also auch wenn des ein Freizeitangebot für die Mitarbeiter sein soll, sehe ich hier schon Bedarf an einer Begehung. Die Sauna wird für irgendjemanden zum Arbeitsplatz. Sei es die Reinigungskraft die durch putzt, dem Hausmeister oder der Instandhaltung der vielleicht alles technische Überwachen "darf", auch Fremdfirmen sind zu betrachten. Um eine Gefährdungsbeurteilung bzw. Beurteilung der Arbeitsbedingungen wird auch hier der AG nicht herum kommen.
