Moin,
nach VdS 2207 kannst Du auch Abstände unter 5m wählen unter den dort genannten Bedingungen https://shop.vds.de/publikation/vds-2207
Servus, ja die kannst Du als Hilfsmittel mit heranziehen, aber wie im Eingangsblatt der VdS 2207 bereits steht:
Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch
andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installateur- oder Wartungsunternehmen zu nach
eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen
Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen.
Daher würde ich auch mal an den Brandversicherer heran treten und diesen um eine Stellungnahme bitten.
Das ganze dann in eine GBU einfließen lassen, dann wird die Sache Rund.