Moin.
Ich hab grade im BG Heftle eine Kurzfassung hierzu gelesen.
https://rewis.io/urteile/urteil/qlx-10-02-2021-l-3-u-5420/
Kurz. Eine Beschäftigte war auf dem Weg zur Arbeit und hat sich auf dem Parkplatz des Unternehmens rumgedreht und wohl einen Schritt Richtung Auto gemacht, um zu kontrollieren ob sie abgeschlossen hatte.
Sie ist umgeknickt und wollte das als Wegeunfall "geltend" machen.
Mehrere haben abgelehnt (eigenwirtschaftliche Tätigkeit), bis auf das oberste Gericht. Die haben gesagt, es gehört zum Weg dazu.
Mir gehts nichtmalmehr um den Unfall an sich und wie sinnlos das sit.
Mir gehts darum, ob man das tatsächlich so direkt reinschreibt! Macht ihr das?
In so einem Fall hätte es bei mir geheißen: "Die Beschäftigte knickte auf dem Weg vom Auto zum Eingang des Unternehmens um und verletzte sich dabei. "
oder zerlegt ihr das bis ins Kleinste in der Unfallmeldung?
Ich meine... LÜGEN geht nunmal GAR nicht Überhauptnienicht... aber muss man den Beschäftigten wirklich so dermaßen an den Karren fahren?
Ich hab mit meinen Kunden einen Deal; bevor die Unfallmeldung rausgeht, bekomme ich die um drüberzuschauen.
Bei Unfällen die proviziert sind (Umgehen Sicherheitseinrichtungen etc.), nehmen wir aber auch kein Blatt vor den Mund. Aber muss das tatsächlich bei nem Wegeunfall so sein?
Wie seht ihr das?