Hallo zusammen!
Bisher war es bei uns immer so, das die Abteilungsleiter die Gefährdungsbeurteilung mit der FaSi zusammen erstellt haben. Jetzt hat mein Chef eine kleine Firma übernommen und der Betriebsleiter ist der festen Überzeugung, dass die GB ausschließlich alleine von der FaSi erstellt wird und der Vorgesetzte das Dokument nur kontrollieren muss.
Ich finde viele Informationen darüber, das eine GB vor Arbeitsaufnahme erstellt werden muss, dass eine GB vom Unternehmer erstellt werden muss aber wo finde ich etwas das genau regelt, was die Aufgaben der FaSi dabei sind bzw. was eben nicht? Oder kann dies individuell vereinbart werden? Das würde ja bedeuten, wenn die FaSi einen Fehler macht und der Vorgesetzte das auch nicht merkt, dann hätte er den schwarzen Peter.
Sollte das so sein, hab ich in der FaSi Ausbildung etwas falsch verstanden.
Gruß
Michael