Wer muss die Gefährdungsbeurteilung erstellen?

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo zusammen!


    Bisher war es bei uns immer so, das die Abteilungsleiter die Gefährdungsbeurteilung mit der FaSi zusammen erstellt haben. Jetzt hat mein Chef eine kleine Firma übernommen und der Betriebsleiter ist der festen Überzeugung, dass die GB ausschließlich alleine von der FaSi erstellt wird und der Vorgesetzte das Dokument nur kontrollieren muss.


    Ich finde viele Informationen darüber, das eine GB vor Arbeitsaufnahme erstellt werden muss, dass eine GB vom Unternehmer erstellt werden muss aber wo finde ich etwas das genau regelt, was die Aufgaben der FaSi dabei sind bzw. was eben nicht? Oder kann dies individuell vereinbart werden? Das würde ja bedeuten, wenn die FaSi einen Fehler macht und der Vorgesetzte das auch nicht merkt, dann hätte er den schwarzen Peter.


    Sollte das so sein, hab ich in der FaSi Ausbildung etwas falsch verstanden.


    Gruß

    Michael

  • ANZEIGE
  • Das ist ein weit bekannter Streitpunkt.

    In §6 AsiG steht drin, dass die SiFa bei der Beurteilung unterstützen muss. In wie weit die Unterstützung geht ist eine Glaubensfrage.

    Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass wenn die SiFa die GB schreibt und bei der Führungskraft abgibt, wird diese meist ungesehen abgelegt. So sind Änderungen halt auch schwer.

    Bei uns ist das Vorgehen so, dass die SiFa ein sehr umfassendes Protokoll schreibt, das schon fast eine GB ist. Die Führungskraft muss dieses aber selbst in unser System eintragen. Damit liest sie sich die Sache imerhin mal durch. Aber auch hier gibts in der Praxis den Nachteil, dass die Aufgabe meist von irgendeinem Mitarbeiter gemacht wird. Aber wenigstens einer in der Abteilung weiß dann wo es die Probleme gibt.

  • der Betriebsleiter ist der festen Überzeugung, dass die GB ausschließlich alleine von der FaSi erstellt wird und der Vorgesetzte das Dokument nur kontrollieren muss.

    Oft gelebte Praxis...



    Richtig wäre ... das die Gefährdungsbeurteilung eine gemeinschaftliche Arbeit ist aus Führungskräften, Mitarbeitern, Sicherheitsbeauftragten, Sifa Betriebsarzt, Betriebsrat und weiteren

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo laechim,


    ich bin der Meinung das die GBU von den Bereichsleitern bzw. Meistern gemacht werden muss. Da ja diese ihre Anlagen, Maschinen usw. am besten kennen. (Mitarbeiter mit einbeziehen)


    Laut DGUV V 2: Anlage 2(zu § 2 Abs. 3)

    1 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)

    1.1Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung

    1.2Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

    1.3Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung


    Ich würde mich auf das Wort Unterstützung beziehen. Das bedeuter ja nicht das man das ein oder andere mehr macht aber grundsätzlich ist das Aufgabe der Führungskräfte.


    VG André




    VG

    André

  • Guten Tag leachim,


    die Aufgaben einer Sifa stehen im ASiG §6 "Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit"


    [...den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei

    [...] e) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, ...]


    Gruß

    Mattes

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    diese Frage stellt sich jeder und sie steht und fällt mit der Geschäftsführung und/oder dem Betriebsleiter.

    Sind diese im Umgang mit GBU erfahren, werden GBU auch von den Abteilungsleitern oder Vorgesetzten mit mehr oder weniger "Freude" bearbeitet.

    Ist diesen das Konzept "Arbeitssicherheit" oder "Arbeitsschutz" egal, musst Du dich mehr abrackern.


    Aktuell möchte ich auch dahin, dass die GBU zu 60% von den Führungskräften bearbeitet wird.

    JA... es sollte eine Gemeinschaftsarbeit sein. Aber was kannst du machen, wenn diese keine Erfahrung haben? Da braucht es mehr Unterstützung...

    Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle obliegen der jeweiligen Führungskraft... hat mit Beratung bzw. Unterstützung nichts wirklich was zu tun. Bei der Wirksamkeitskontrolle ist die SiFa spätestens bei der Begehung wieder im Boot.


    Bei der Wirksamkeitskontrolle durch den Vorgesetzten könnte ja herauskommen, dass ein Gerät umgesetzt worden ist... ich als SiFa hätte es im Zuge der nächsten Begehung mitbekommen... der Vorgesetzte sollte darüber aber direkt zu Beginn Kenntnis haben.

    Wirksamkeitskontrolle nicht erfolgreich - also GBU anpassen... SiFa kontaktieren...Gefährdung/Schutzziel anpassen

    Ist ein ewiger Kreislauf..


    Die Listung der Gefährdungen/Belastungen und die Schutzziele macht überwiegend die SiFa (wurde mir durch die BG bei der Ausbildung und auch durch diverse Aufsichtspersonen nahegelegt)... Lücken können zusammen mit der Führungskraft ergänzt werden. Und aktuell "räche" ich mich hier bei unwilligen Führungskräften: Ich schreibe es so, wie ich es in einer idealen Welt gerne hätte. Ich erwarte, dass meine Führungskräfte bei dem einen oder anderen Punkt Schnappatmung bekommen und sich eventuell zum ersten Mal mit der Thematik auseinandersetzen müssen. :evil:

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Bei uns ist das eigentlich ganz einfach, es gibt einen "Umsetzungsausschuss" und eine Gesamtbetriebsratsvereinbarung regelt das Prozedere.

    Dieser Ausschuss

    -plant die GefBu

    Ermittelt die Gefährdungen

    -beurteilt diese

    -schlägt Massnahmen vor

    -Entscheidet über diese

    -Kontrolliert die Umsetzung

    -...

    -beauftragt notfalls Dritte


    der Ausschuss soll (falls erforderlich) die FASI oder Betriebsarzt oder auch weitere wie SiBe, ..., Elektrofachkräfte, Umweltschutzbeauftragte hinzuziehen


    Die Notwendigkeit einer GefBu ist dem Ausschuss mitzuteilen, der entscheidet dann, wann diese gemacht werden darf.

    Auch die Massnahmen, die in einer "Entscheidungsvorlage" definiert wurden, müssen dann erst geprüft werden.


    Also, alles ganz klar geregelt.

  • Michael,


    Einfache Frage - einfache Antwort.


    Im ArbSchutzG findest du die glasklare Formulierung: "...der Arbeitgeber hat..."


    D.h., auch in diesem Punkt ist Arbeitsschutz, wie in allen anderen Punkten auch, Führungsverantwortung und - aufgabe. Dies gilt allen hier geäusserten Meinungen, Interpretationen und Praktischen Durchführungen zum Trotz.


    Also, schwarz/weiss ist die Beantwortung deiner Frage sehr einfach.


    Das es sich in der Praxis um eine Gemeinschaftsaufgabe handelt ist, glaube ich, klar. Die Basis ist und bleibt jedoch die o.g. Ausführung aus dem relevanten Gesetzestext.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich denke ein Teil des Disputs -wer schreibt die GBU- liegt einfach im Aufwand und mangelnden Nutzen. Mit vernünftigen Checklisten und GBU-Vorlagen die man "nur" anpassen muss und Maßnahmen sofort initiieren kann (incl. Mail-Versand/Terminüberwachung)... wird eher der verantwortliche Fachbereich die Dokumentation machen. Wenn die GBU eh nur für die Schublade ist, dann hat die GBU für den Fachbereich auch kaum Wert. Dann werden die Maßnahmen offline irgendwo verwaltet und nichts passt zusammen - das soll dann die SiFa richten als "Koordinator".

    Softwerker bei 4ty

  • ANZEIGE
  • Im Endeffekt muss man nur bei einem Punkt glashart einen Schlussstrich ziehen... "Ich will damit nichts zu tun haben, also legen Sie mir das fix und fertig vor". Habe ich mal gehabt und man musste der Führungskrsft dann den gesetzlichen Verhalt noch einmal klar vor Augen führen, dass ein solcher Ansatz nicht rechtlich tragbar ist. Eine Beteiligung muss da schon stattfinden, sonst ist das produzierte Schriftstück nur für die Schublade...

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Ich hatte hier mal das Vergnügen, dass ein Betriebsarzt einigen Führungskräften ihre Verantwortung bis hin zum Verfassen der GBU erklärt hat. Es gab reichlich dumme Gesichter. Offenbar stimmte doch, was ich immer predige ;).

    Das hat mir aber auch klar aufgezeigt, dass man alle Beteiligte mitnehmen muss, wie es so schön heißt. Die Gesetzeskeule ist nicht immer zu vermeiden, aber wenn möglich verzichte ich darauf, um jemanden an den Schreibtisch zu zwingen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich hatte hier mal das Vergnügen, dass ein Betriebsarzt einigen Führungskräften ihre Verantwortung bis hin zum Verfassen der GBU erklärt hat. Es gab reichlich dumme Gesichter. Offenbar stimmte doch, was ich immer predige ;) .

    geht auch gut über eine Schulung der Führungskräfte durch die BG .... machen die TAPn gerne haben wir schon zweimal gemacht im Laufe der Jahre ....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • geht auch gut über eine Schulung der Führungskräfte durch die BG .... machen die TAPn gerne haben wir schon zweimal gemacht im Laufe der Jahre ....

    Guter Hinweis.

    Unsere Leute sind SCC-zertifiziert und kennen das alles "eigentlich". Ich nehme die Anregung trotzdem mal auf.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • ANZEIGE
  • Hallo zusammen!


    Danke für die zahlreichen Hinweise. Ich hatte gestern ein 2 h Gespräch mit meinem Arbeitgeber. Wir werden jetzt den Bereich ASI und UM neu organisieren. Die Schulungen für Führungskräfte bei der BG hat er auch eingesehen. Ob und was er daraus macht wird sich zeigen.


    Michael

  • Der Normadressat des ArbSchG (u. a. auch § 5 und mit Ausnahme der Beschäftigtenpflichten) ist und bleibt der Arbeitgeber bzw. die von ihm beauftragte Person. Dies ist ganz sicher nicht die Sifa. Sollte die Sifa mit der GBU beauftragt werden, ist das zwar möglich aber führt in genau diesem Moment dazu, dass die Sifa nicht mehr als solche, sondern als beauftragte Person in Erscheinung tritt...

  • Wie lange bist Du SiFa pro Woche laut DGUV V2? Wie viele Arbeitsstunden leistest Du vertraglich?


    Die zeitliche Differenz zwischen DGUV V2 und Wochenarbeitszeit stehst Du als Weisungsempfänger zur Verfügung. Wenn die Weisung "GBU machen" lautet, machst Du das in dieser verfügbaren Zeit...Oder Du suchst eine andere Stelle....


    Als DGUV V2 umsetzende SiFa hast Du allerdings keine Zeit dafür.