Beiträge von leachim

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    Hallo,


    " Im Übrigen könnte selbst bei Ausnutzung der Jahresregelung (erste Unterweisung im Januar d. J., nächste Unterweisung im Dezember des Folgejahres) der Abstand bis zur Unterweisung im dritten Jahr maximal 12 Monate betragen"


    Dies ist ein Teil der Antwort die Du in dem Beitrag zu dem Thema auf KomNet findest. Der Controller hat einfach mal Google gefragt und ist wohl auf dieses Thema gestoßen.


    Hätte er das richtig gelesen UND verstanden hätte er diesen Teil nicht so leichtfertig gesagt. Soll er doch veranlassen das alle GBU entsprechend geändert werden.


    Gib ihm das schriftlich, mit der Veränderung und dann warte ab was passiert.


    Der Grund warum er sich da einmischt ist simpel: Personalkosten. An dieser Schraube will er drehen und sich profilieren. Völlig legitim. Nur hat der Mann keine Ahnung und könnte die Gf und alle Vorgesetzten in große Schwierigkeiten bringen.


    Michael

    Hallo Daniel,


    mal abgesehen davon das deine Situation mit Sicherheit nicht die Beste ist, frag ich mich was das Arbeitsamt damit zu tun hat. Du bist ja nicht Arbeitslos. Also gehe ich mal davon aus, dass da wohl nichts zu holen ist. Eine Ausbildung zur SiFa kostet rund 16000,- (Brutto) Dauer: ca. 6 Monate. Wenn Du das jetzt selber bezahlen willst, OK, aber geht das? Zu den 16.000 Euro kommt dein Lebensunterhalt und dazu zählt nicht nur Wohnen, Essen und Trinken. Auch Versicherungen. Denn das Arbeitsamt wird wohl nix bezahlen. Du hast ja Arbeit. Abgesehen davon weiß ich das bei Seminaren bei der BGHM kein Geheimnis daraus gemacht wird, dass die Abbrecherquote bei den neuen Kursen bei gut 35 % liegt. Das ist schon eine echte Hausnummer. Wäre es da nicht sinnvoll sich einen neuen Platz im Ausbildungssektor zu suchen. Das kannst Du ja.


    Michael

    Hallo Felix,


    wenn doch Schäfer das Komplettpaket anbietet und ausführt, was will dann euer Anlagenmanager? Und ich frage mich auch ob er die Unterlagen überhaupt lesen und verstehen kann. Kennzeichne die Regale mit Feld und Fachlast, organisiere das mit der jährlichen Prüfung (Wartungsvertrag? und dann sollte es gut sein.

    Moin,


    man kann und sollte das über eine sehr umfangreiche Betriebsvereinbarung regeln. Sollte es einen BR geben, hat der eh Mitspracherecht. Bei uns umfasst diese BV 11 Seiten.


    Michael

    Hallo,


    ich kann nur von unserem Büro berichten. Alle die am Desk Sharing teilnehmen haben so ein "Auto" und können den auch separat Parken. Ist halt ein Platz und Orga. Problem. Lösbar, wenn man will und das braucht.

    Die Anzahl der Stunden die Du als SiFa leisten und nachweisen musst, lässt sich ja ausrechnen. Dass ganze wird über den Jahresbericht und den ASA Sitzungen teilweise dokumentiert. Sollte deine GF Dir keine Arbeitszeit zur Verfügung stellen, wirst Du wohl oder übel die BG einschalten müssen. Alle Regelungen dazu sollten in der Bestellung zur SIFa für dich geregelt sein. Im allg. erhält die BG auch dieses Dokument.

    Ja, gut gerechnet. Aber Du musst doch nicht jede Stunde nachweisen. Wenn bei euch alles i. O. und keine schweren Unfälle passieren und die BG auch nix zu bemängeln hat, interessiert sich doch die BG und die Aufsichtsbehörde nicht für die exakte Einhaltung der Stundenzahl. Außerdem schreibst Du doch den Jahresbericht und nicht dein Chef oder die BG. Ich würde als Mitarbeiter mich darüber beschweren, wenn man dich aus der Kurzarbeit rausnehmen würde. Das mit dem Urlaub und der Krankheit hab ich ja schon geschrieben. Mir fällt kein vernünftiges Argument ein, das gegen Kurzarbeit auch für dich spricht.

    Hallo,


    die Einsatzzeit bezieht sich wirklich auf das Jahr. Bei deiner Stundenzahl müsstet ihr locker 550 - 600 Mitarbeiter haben.

    Wenn aber doch keiner Arbeitet, kann doch auch nichts passieren (eigentlich) und eure Führungskräfte sind doch vor Ort wenn gearbeitet wird.

    Da ist es doch völlig i. O. wenn Du Kurzarbeit machst. Du hast ja auch 30 Tage Urlaub und wirst mal krank.

    Ich gehe davon aus, dass deine Hilfsorganisation also Gefahrgut (keinen Abfall) von A nach B Transportiert. Also Straße, See und Lufttransport?

    Da benötigt ihr jemanden der die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten für alle Transportwege hat. Oder einen sehr teuren Dienstleister. Eure Fahrer benötigen wahrschein ebenfalls eine Ausbildung.

    Klingt echt interessant!


    Wie wäre es mit einer Arbeitsschutzausschusssitzung in der Du alle betroffenen über die Missstände informierst und das ganze dokumentierst. Vielleicht kann die auch die Aufsichtsperson der BG helfen. Da wird doch mal einer da gewesen sein und kann darüber berichten. Sollten es div. Standorte geben reicht natürlich nicht eine Sitzung. Unsere BGHM Aufsichtsperson hat mir noch letzte Woche gesagt das ich immer schön alles dokumentieren soll.

    Hallo!


    Ich würde mal davon ausgehen, dass die meisten Lehrer ein komplett eingerichtetes Arbeitszimmer haben, da sie es ja von den Steuern absetzen werden.

    Hier stellt sich die Frage nach dem was schon vorhanden ist und dazu eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung. Ob es Vereinbarungen in entsprechenden Tarif- oder Arbeitsverträgen gibt ist ebenfalls zu prüfen.


    Michael