Hallo,
" Im Übrigen könnte selbst bei Ausnutzung der Jahresregelung (erste Unterweisung im Januar d. J., nächste Unterweisung im Dezember des Folgejahres) der Abstand bis zur Unterweisung im dritten Jahr maximal 12 Monate betragen"
Dies ist ein Teil der Antwort die Du in dem Beitrag zu dem Thema auf KomNet findest. Der Controller hat einfach mal Google gefragt und ist wohl auf dieses Thema gestoßen.
Hätte er das richtig gelesen UND verstanden hätte er diesen Teil nicht so leichtfertig gesagt. Soll er doch veranlassen das alle GBU entsprechend geändert werden.
Gib ihm das schriftlich, mit der Veränderung und dann warte ab was passiert.
Der Grund warum er sich da einmischt ist simpel: Personalkosten. An dieser Schraube will er drehen und sich profilieren. Völlig legitim. Nur hat der Mann keine Ahnung und könnte die Gf und alle Vorgesetzten in große Schwierigkeiten bringen.
Michael