Corona Impfstoff und alles Rund um die Impfung

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  • Ich habe mal wieder ein Verständnisproblem...

    Was genau ist "Halbe Wirksamkeit" oder "um X% reduzierte Wirksamkeit" bei einem Impfstoff?

    Habe ich ich 100 Geimpfte, und erkranken 5, habe ich 95% Wirksamkeit.

    Habe ich 100 geimpfte und es erkranken 10, habe 90% Wirksamkeit, aber doppelt so viele Erkrankte.

    Das hieße, wenn die Impfung nur noch zu 50% - oder 40% gegen Erkrankung hilft, wie neueste Grafiken auf focus.de, zitiert aus spektrum suggerieren, habe ich locker 12x mehr Erkrankte, und entsprechend 12x mehr Potential, Krankenhäuser zu füllen.- und damit Panikreaktionen bei den Blitzmerkern auszulösen, die uns die "Regeln" aufstülpen.

    Im Endeffekt interessiert mich diese Zahlenspielerei gar nicht (mehr), weil einfach so viel Blödsinn punliziert wird, dass ich keinen Nerv mehr habe, das alles zu lesen, und zu bewerten - aber im Sinne der internen Vorbereitung auf das Kommende würde ich doch gerne eine eigene Einschätzung der Entwicklung vornehmen (wie bisher auch - und wir waren bisher immer zwei Schritt voraus - also in "ruhigen Gewässern" mit der richtigen Maske [medizinisch, allerdings ohne CE] letztes Jahr und mit der richtigen Zahl und Qualität der bestellten Tests bis Stand heute). Ich möchte auch weiterhin so vorbereitet sein, dass die Überraschungen möglichst in Grenzen bleiben (das ist aktuell mit der Nachweispflicht der internen Tests nicht gelungen - DIESE Id*otie reißt einem echt den Teppich unter den Beinen weg).

  • Im Zweifel:

    Nimm doch einfach das Wurmmittel für Pferde,(wenn du noch welches bekommst!) dann bist du perfekt geschützt. Das machen jetzt angeblich Teile der Impfgegener !

    Ich könnt mich echt wegschmeißen!:44:

    Kennen die vielleicht die Langzeitwirkung dieser Mittel beim Menschen???

    Beim Impfstoff scheinen sie sich ja sicher zu sein!

    Aber wenn´s schön macht!

    Krieg ist Verbrechen!

  • Beim Bund gab es ganz früher bei Husten Schnupfen Heiserkeit und Durchfall Mobilat. :Lach:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Beim Bund gab es ganz früher bei Husten Schnupfen Heiserkeit und Durchfall Mobilat. :Lach:

    ...und gut gegen Fußpilz...

    Mobilat hat gegen alles geholfen, nur nicht gegen den potentiellen Feind....;(

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • wenn's vorne juckt und hinten beißt, hilft Klosterfrau-Melissengeist ...:Lach:

    hier mal was unser Arbeitgeberverband so zu der 3G-Geschichte schreibt:

    "Aufsicht für Selbsttests) ist zwar freiwillig möglich, aber nicht verpflichtend. Grundsätzlich müssen daher nichtgeimpfte und nichtgenesene Beschäftigte im Laufe einer Arbeitswoche die erforderlichen Testnachweise extern selbst beschaffen. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet (arbeitstäglich) zu kontrollieren, ob die Nachweise vorliegen.

    F. Zusammenfassung: Folgen für die Praxis

    • Die Regelung hängt nicht von irgendwelchen Kennzahlen ab (Inzidenzwert, Krankenhausbelegung o. ä.). Sie soll automatisch, unabhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens, bis zum 19. März 2022 gelten.

    • Die Vorgabe gilt in Arbeitsstätten, also auch im Außenbereich – ebenso beim vom Arbeitgeber organi sierten Transport zur Arbeitsstätte.

    • Die Regelung gilt für alle Betriebe, unabhängig von der Beschäftigtenzahl.

    • Die Regelung soll alle Beschäftigten erfassen, bei denen „physischer Kontakt“ zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Eine genauere Definition dieses Kontakts gibt es noch nicht.

    • Die Nachweise sind an jedem Arbeitstag erforderlich. Personen ohne Impf- bzw. Genesenennachweis müssen also täglich einen Testnachweis vorlegen.

    • Der Test darf dabei grundsätzlich nicht länger als 24 Stunden zurückliegen, außer bei PCR-Tests, diese sind für 48 Stunden gültig.

    • Die Kontrollen müssen grundsätzlich bereits vor bzw. bei Betreten der Arbeitsstätte bzw. des arbeitgeberseitigen Transports zur Arbeitsstätte erfolgen. Zur unmittelbaren Testung im Betrieb (oder auch für eine Impfung im Betrieb) ist ein Betreten jedoch auch ohne Nachweis zulässig.

    • Selbsttests vor Ort unter Aufsicht reichen als Nachweise für Personen ohne Impf- und Genesenennachweis aus. Der Arbeitgeber ist aber nach wie vor nur dazu verpflichtet, zwei Selbsttests zur Eigenanwendung zur Verfügung zu stellen.

    • Eine Pflicht zur Beaufsichtigung durch den Arbeitgeber, um der Nachweispflicht zu genügen, gibt es nicht. Eine Unterstützung des Arbeitgebers bei der Beschaffung der Testnachweise (z.B. durch betriebliche Teststationen oder durch die Bereitstellung einer Aufsicht für Selbsttests) ist nicht verpflichtend (und kann auch nicht vom Betriebsrat im Rahmen einer etwaigen Mitbestimmung eingefordert wer-den).

    • Daher muss der Arbeitnehmer also grds. alle erforderlichen Testnachweise extern selbst beschaffen. Der Arbeitgeber muss arbeitstäglich kontrollieren, ob die Nachweise vorliegen.

    • Arbeitgeber müssen bei Bürotätigkeiten das Arbeiten im Home-Office anbieten, es sei denn, dass es aus zwingenden betrieblichen Gründen nicht möglich ist oder aber persönliche Gründe des Arbeitnehmers dagegen sprechen."

    Gruß

    Harti

  • 1. Wir bieten keine beaufsichtigten Tests vor Ort an. Einstimmiger Beschluss.

    2. Wir kontrollieren nicht am Eingang. Mitarbeiter, der "nur" getestet ist, muss den Test bei sich führen, und dem Vorgesetzten oder seinem Vertreter vorlegen (sobald er selbst im Haus ist). Dass wir einen "Werkschutz" für die Corona-Hanseln installieren, ist utopisch - und wir machen das auch nicht, da sind wir uns einig.

    Ansonsten wie gehabt...

    Für Fremdfirmen vereinfacht sich die Sache für uns: wir fordern die Testnachweise tagesaktuell an. Ist ja gesetzliche Pflicht ab "sofort"... Für die Reinigungsfirma wird das mühsam....

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung

    Halbe Dosis für Auffrischimpfung mit Moderna – Europäische Kommission erteilt Zulassung

    05.11.2021 - Die Europäische Kommission hat den COVID-19-Impfstoff Spikevax von Moderna für Auffrischimpfungen mit der halben Dosis zugelassen. Sie entspricht damit der Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur.

    Laut Zulassung kann der Impfstoff von Moderna Personen ab 18 Jahren mindestens sechs Monate nach der zweiten Dosis gegeben werden. Die Boosterdosis beträgt 0,25 ml und damit die Hälfte der Dosis, die für die Grundimmunisierung verwendet wird (0,5 ml).

    Aus einer Mehrdosendurchstechflasche (Vial) von Moderna können somit bis zu 20 Dosen zu je 0,25 ml gezogen werden, wenn nur Auffrischimpfungen durchgeführt werden. Die Dosis für die Grundimmunisierung beträgt weiterhin 0,5 ml je Impfung.

    Die dritte Impfung bei Patienten mit schwerer Immundefizienz nach vier Wochen gilt nach der Fachinformation von Moderna weiterhin als Grundimmunisierung und soll mit der vollen Dosis (0,5 ml) erfolgen.

    Beide mRNA-Impfstoffe zum Boostern zugelassen

    Die Europäische Kommission hatte im Oktober bereits eine Zulassung für den COVID-19-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer als Booster erteilt. Damit können jetzt beide mRNA-Impfstoffe als Auffrischimpfung sechs Monate nach der Grundimmunisierung ab einem Alter von 18 Jahren verabreicht werden.

    STIKO-Empfehlung zu Auffrischimpfungen

    Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff vor allem für Menschen ab 70 und für bestimmte Indikationsgruppen. Außerdem wird Personen, die eine Grundimmunisierung mit einer Impfstoffdosis von Johnson & Johnson erhalten haben, zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstof empfohlen.

    Nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit haben grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf eine Auffrischimpfung.

    Auserdem sind auf der Seiten einge Steckbriefe zu Impfstoffen als PDF erhältlich

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Ich bin jetzt zum ersten Mal Auffrischungsgeimpft. :Lach:

    Mein Doc sagte bis in 4 - 5 Monaten wieder. =O

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Samstag geboostert :033:.....ausser schmerzen im Arm :rock1:nichts gewesen ....

    Frangge halt. Die merken nichts mehr...:Lach::Lach::Lach::Lach:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick