Kein Quatsch. Gilt ewig.
Ich sehe das rein sachlich: der Impfnachweis ist ein Archiv, die App ist eine Zugangs-Geschichte.
Über die Gültigkeit von Archiven zu diskutieren ist schlicht Unsinn.
Du merkst schon, was Du schreibst?
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Ich sehe das rein sachlich: der Impfnachweis ist ein Archiv, die App ist eine Zugangs-Geschichte.
Über die Gültigkeit von Archiven zu diskutieren ist schlicht Unsinn.
Du merkst schon, was Du schreibst?
in der ab dem 19.10.21 geltenden CoronaSchVO ist das unter §4(7) noch aufgeführt
CoronaSchVO in der Fassung gültig ab dem 19.10.21
aber nur für NRW
Frage in die Runde:
Wenn ein Selbsttest nicht mehr in der Liste des BfArM steht, ist der dann noch gültig? Bzw. kann ich anhand dieses Tests einen Testnachweis ausstellen?
Danke schon mal.
Meine spontane Meinung:
+ gefällig für den Privatgebrauch
+ hygienisch für den Privatgebrauch
- stark(?) kommunikationsbehindernd? Für die Lehre nicht gut?
- in Produktionsumgebungen unhygienisch
o in Verwaltungsumgebung möglich
? in Medizinumgebung? Bei der Pflege?
Bietet die Maske einen Mehrwert?
Quelle, die Masken zu besorgen? Weil...
Hier ist nix.
Und hier auch nicht:
Meine Gedankendazu:
Guten Morgen,
gibt es außer der Corona-ArbSchVO (Gefährdungsbeurteilung) noch eine rechtliche Grundlage, um von Besuchern/Kunden einen 3G-Nachweis zu fordern?
Hausrecht? Lokale GBU?
Das ist unsere "Rechtsgrundlage".
Mit dieser Frage hast Du jetzt aber alle rechtlichen Grundlagen abgefragt.
Soweit mir zurzeit bekannt gilt für AN die von Dir zitierte VO.
Für Besucher gilt das Infektionsschutzgesetz und die jeweilige Landes Corona VO zzgl. Hausrecht.
Der Gesetzentwurf der Ampelparteien ist verfügbar:
https://dip.bundestag.de/suche?f.wahlpe…verteildatum_ab
Ändert sich was für die Betriebe? Für mich sieht das nach einer einfachen Verlängerung der Maßnahmen aus.
Die GBU würde ich auch nutzen.
Es wird aber definitv einen Aufschrei bei den Besuchern/Kunden geben und ganz schnell politisch werden. Daher die Suche nach "unterstützenden" Rechtsgrundlagen.
Der Gesetzentwurf der Ampelparteien ist verfügbar:
https://dip.bundestag.de/suche?f.wahlpe…verteildatum_ab
Ändert sich was für die Betriebe? Für mich sieht das nach einer einfachen Verlängerung der Maßnahmen aus.
Auf den ersten Blick erkenne ich nicht viel neues. Ein alter Punkt könnte wieder relevant werden:
"Die Aufklärung über die Gesundheitsgefährdungen, die vom Coronavirus SARS-CoV-2 ausgehen, und über die Möglichkeit, diese Gefährdung mit einer Schutzimpfung zu senken, soll ausdrücklich zum Gegenstand der arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung gemacht werden."
Wenn die Stiko die Booster-Impfung für alle empfiehlt, kommt diese Unterweisung wieder zum Vorschein, aber wirklich neu ist die Unterweisung ja auch nicht. Mal abwarten und ...
Auf den ersten Blick erkenne ich nicht viel neues. Ein alter Punkt könnte wieder relevant werden:
"Die Aufklärung über die Gesundheitsgefährdungen, die vom Coronavirus SARS-CoV-2 ausgehen, und über die Möglichkeit, diese Gefährdung mit einer Schutzimpfung zu senken, soll ausdrücklich zum Gegenstand der arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung gemacht werden."
Wenn die Stiko die Booster-Impfung für alle empfiehlt, kommt diese Unterweisung wieder zum Vorschein, aber wirklich neu ist die Unterweisung ja auch nicht. Mal abwarten und ...
D.h. die Unterweisung vom letzten Monat überarbeiten und Hinweise "dein Hausarzt impft...sollte es dich erwischen, gehts dir net so schlimm wie ohne Impfung".
Aber warum eigentlich? Mitarbeiter sind alleine im Büro oder mobiles Arbeiten. An den Montagebändern steht jeder abgeschottet alleine an seinem Platz. Die Umkleiden sind gestaffelt besuchbar. Besprechungen weiterhin per Zoom. Es sind keinerlei Infektionsketten im Betrieb vorhanden. Diese Covid19-Gefährdung entsteht nicht bei uns im Unternehmen, sondern in der Öffentlichkeit, auf Partys und bald auf dem Weihnachtsmarkt. WARUM soll der Unternehmer wieder? Die Bezirksregierung lies sich nicht darauf ein und wollte Maßnahmen und Corona-Unterweisung sehen..(und nein Kekse und Kaffee gibt es schon lange nicht mehr und dennoch kommen sie immer wieder vorbei ). Bin gespannt, wann der Herr wieder hier auftaucht und nur mit Empfehlungen das Haus verlässt.
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Für Kreuzimpfungen wird keine Booster-Impfung empfohlen.
D.h. die Unterweisung vom letzten Monat überarbeiten und Hinweise "dein Hausarzt impft...sollte es dich erwischen, gehts dir net so schlimm wie ohne Impfung".
Aber warum eigentlich? Mitarbeiter sind alleine im Büro oder mobiles Arbeiten. An den Montagebändern steht jeder abgeschottet alleine an seinem Platz. Die Umkleiden sind gestaffelt besuchbar. Besprechungen weiterhin per Zoom. Es sind keinerlei Infektionsketten im Betrieb vorhanden. Diese Covid19-Gefährdung entsteht nicht bei uns im Unternehmen, sondern in der Öffentlichkeit, auf Partys und bald auf dem Weihnachtsmarkt. WARUM soll der Unternehmer wieder? Die Bezirksregierung lies sich nicht darauf ein und wollte Maßnahmen und Corona-Unterweisung sehen..(und nein Kekse und Kaffee gibt es schon lange nicht mehr und dennoch kommen sie immer wieder vorbei ). Bin gespannt, wann der Herr wieder hier auftaucht und nur mit Empfehlungen das Haus verlässt.
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Für Kreuzimpfungen wird keine Booster-Impfung empfohlen.
"Auffrischimpfungen werden in der Regel ab sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie empfohlen. Ausnahmen gelten für Personen, die ihre Grundimmunisierung mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson erhalten haben sowie für Personen mit einer schweren Immundefizienz. Beiden Personengruppen sollten frühestens vier Wochen nach der ersten abgeschlossenen Impfserie eine Auffrischimpfung erhalten."
D.h. die Unterweisung vom letzten Monat überarbeiten und Hinweise "dein Hausarzt impft...sollte es dich erwischen, gehts dir net so schlimm wie ohne Impfung".
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
der Gesetzgeber verpflichtet uns, solange alle über die Schäden durch Corona und die glorreiche Möglichkeit der Impfung aufzuklären, bis eine Impfquote von über 90% erreicht sind!
wird sicher alle überzeugen
"Auffrischimpfungen werden in der Regel ab sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie empfohlen. Ausnahmen gelten für Personen, die ihre Grundimmunisierung mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson erhalten haben sowie für Personen mit einer schweren Immundefizienz. Beiden Personengruppen sollten frühestens vier Wochen nach der ersten abgeschlossenen Impfserie eine Auffrischimpfung erhalten."
Bei uns gab es heute die Möglichkeit, spontan und ohne Anmeldung eine Impfung mit Biontech zu bekommen. Wartezeit war dann um 1h. Ich habe darauf verzichtet, da ich morgen und übermorgen unabkömmlich bin und da kein Risiko eingehen wollte. Mein Termin bleibt beim 10.12.21.
hmm.
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fr…mpfung/#faq5036
Gilt das Angebot der Auffrischimpfung auch für heterolog Geimpfte (Impfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca in Kombination mit mRNA-Impfstoff)?
Die Empfehlung einer Auffrischimpfung richtet sich nicht an heterolog Geimpfte (Impfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca in Kombination mit mRNA-Impfstoff), da diese bereits von dem erhöhten Schutz der Kreuzimpfung profitieren. Auffrischimpfungen werden vielmehr an Personen empfohlen, die eine abgeschlossene Vektor-Impfserie durchgeführt haben (das heißt einmalige Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson oder zweimalige Impfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca). Auch Genesene, die anschließend mit einem Vektor-Impfstoff vollständig immunisiert wurden, sollten ihren Impfschutz mit einer Auffrischimpfung optimieren.Aufgrund der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse wird davon ausgegangen, dass Kreuzgeimpfte (Vektor-Impfstoff + mRNA-Impfstoff) einen ausreichenden Schutz gegen die COVID-19-Erkrankung aufweisen. Ob und in welchen Abständen Auffrischimpfungen für nicht gefährdete, kreuzgeimpfte Personen vorgenommen werden müssen, wird gegenwärtig noch geprüft. Stand: 03.11.2021
Jaja die Sprache...., für mich war sprachlich eine Impfserie auch eine heterogene Impfung.
Hab aber nicht alle Antworten durchgelesen.
Privat würde ich jemanden in dem Fall (heterogene Impfserie vor 》6 Monaten) ein Antikörperbestimmung BAU/ml )beim Arzt empfehlen...kostet ca. 20€
Ab 1000 Bau/ ml soll zu diesem Zeitpunkt kein Booster notwendig sein.
Habe schon geschrieben 2 Damen die ich kenne > 80 Jahren, Impfung vor 2 Monaten.
2× Biontech 300 Bau/ml
2x Miderna 1300 BAU/ml.
Man sieht das man nicht sieht, also schlecht vorhersehbar ist, wie hoch Antikörper sind.
Und die Werte sind ja auch nur vorsichtige Richtwerte.
Ich habe ein Verständnisproblem....
Die Firmen sind verpflichten 2 Schnelltests pro Woche anzubieten. Nebenbei angemerkt ist unser Hygienekonzept und unsere Teststrategie beim Gesundheitsamt hochgradig angesehen.
Jetzt ist die 3G-Diskussion im vollem Gange, die DAP(*) in Berlin sollen dies wohl angeblich einführen wollen. 3G heißt: G aus dem Testzentrum. Unsere eigenen Schnelltest können dann auf den Müll...?
Oder täglich 1G aus dem Testzentrum + 2x Schnelltest pro Woche für die anderen 2G?
Ich stelle mir gerade den DAP-Arbeitskreis vor, der die neuen Arbeitsschutzregeln ausarbeitet:
(*) Dümmste Anzunehmende Politiker
PS: welcher nasale Schnelltest schneidet in der Validität bisher am besten ab?
Wenn drei G kommt, nur noch Tests aus dem Testzentrum
Bei uns in Hessen ist nun Stufe 1 aktiv und die sagt PCR Test.
Wobei auch regelmäßige Schnelltests vom Arbeitgeber anerkannt werden.
Heißt also für mich wenn ich nicht geimpft bin, habe ich einen Nachweis das ich 2mal/Woche (jetzt auch
in Hessen im Kundenkontakt täglich) einen Schnelltest mache und dann am Freitagabend lecker
essen gehen will, alles OK ist.