Moin,
wenn unsere Kinderbetreuungseinrichtungen wieder öffnen, ist geplant, den Beschäftigten MNS nach DIN 14683 zur Verfügung zu stellen, wohlwissend, dass diese Masken dem drittschutz und nicht dem Eigenschutz dienen. Als maximale Tragedauer haben wir zwei Stunden definiert. Nach diesem Zeitraum ist die "Maske" zu tauschen.
Wir reden hier von "normalen" Kinderbetreuungeinrichtungen (vom U3-Bereich bis zu Hortkindern). Keine klinische oder pflegende Einrichtung o.ä. Pro Person fallen demnach bei einer acht Stunden Schicht Minimum vier Masken an. Wie gehe ich jetzt mit dem Abfall um?
- Entsorgung als potentiell kontaminiertes Material mit fest definierten geschlossenen Abwurfbehältern und Kennzeichnung des Abfalls mit dem Symbol "Biogefährdung" über die Restmülltonne?
- Direkte Entsorgung über die Restmülltonne ohne weitere Maßnahmen und Kennzeichnungen?
- Spezielle Entsorgung als gefährlicher Abfall über Dienstleister? (Empfinde ich als Overkill)Bitte wenn möglich dieses Thema auf diese Frage konzentrieren. Diskussionen über die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen, helfen mir bei der Beantwortung der Fragestellung leider nicht weiter.
Vielen Dank
Gruß Frank