Anordnung des GU aufgrund der Baustellenordnung?!
BG Bau sagt FFP (wegen Corona) bei Nicht-Einhaltung-Mindestabstand. Diese Einschätzung erfolgt anhand der GBU der AN/NU...
Wenn der GU für die öffentlichen Bereiche ebenfalls eine Tragepflicht von Masken festlegt, kann er das gern machen. Hier lässt aber selbst die BG den Spielraum zwischen MNS und FFP
Nun lassen wir die Forderung des GU so stehen. Der AN/NU hat "qualifiziertes und befähigtes Personal bereitzustellen" - hier ergo Mitarbeiter hinschicken, die wissen, dass sie eine FFP zu tragen haben, die unterwiesen wurden in die Anwendung von PSA und eingewiesen/geschult ins Auf- und Absetzen und Lagern von FFP und die entsprechende Vorsorgeuntersuchungen erfüllen, sofern notwendig. Ohne wenn und aber ist FFP 2 Atemschutz Kat. 1 und laut ArbMedVV Anhang hat der AN/NU seinen Beschäftigten eine Angebotsvorsorge zu unterbreiten. Ob die Beschäftigten das Angebot annehmen, ist ein anderer Schuh.
Tragepausen sind auch anhand der GBU des AN/NU festzulegen, da hat der GU gar kein Mitspracherecht. Wenn ich unsere Rohbauer sehe, da steht in der GBU unter Tragepflicht FFP2 aufgrund Corona - 75 min, danach 30 min ohne Maske (kann weiter gearbeitet werden, wobei Tätigkeiten unter Einhaltung AHA zu erfolgen hat), das max. 3 mal = 325 min des Arbeitstages (8,5 x 60 = 510 min). D.h. 2 Masken je Rohbauer pro Tag.
Die Rohbauer haben per Mail das Angebot zur Vorsorgeuntersuchung erhalten und auch zu 100% angenommen.
So von Kollege zu Kollege, da ich ja sehe, dass Du SiGeKo bist, was sagt denn der SiGeKo des BV zu der Thematik. Er muss ja aufgrund des Zusammenwirkens der Gewerke eine Vorgabe gemacht haben. Kurzer Blick in meinen S+G Plan (Abforderung der GBU von AN/NU - Prüfung durch SiGeKo - Umsetzungskontrolle durch BL des GU)