Hallo Frank,
es läuft am Ende leider immer wieder auf das Thema Messung hinaus, auch wenn es dir und uns allen ehr unsinnig erscheinen mag.
Alternativ bleibt das Minimisierungsgebot der Gefahrstoffverordnung und das bedeutet Absaugung an der Quelle.
Denn wir haben ja mehrere Dinge zu betrachten und auszuschließen. Neben den Partikeln und Kohlenmonoxid haben wir aber auch noch die Stickoxide zu betrachten.
Wir hatten an mehreren Standorten des Rettungsdienstes, z.T. in Gerätehäusern am Ende Messen müssen um hier auch gegenüber dem Betriebsrat, der Aufsichtsbehörde und dem Auftraggeber (LK) sicher zu sein.
Denn in der TRGS 554 steht Messung ja ganz klar drin.
Am Ende hatten wir 10 Wachen die gemessen werden mussten. Maßnahmen in Abstimmung mit dem BA und dem Träger
8 Wachen als reine Rettungswachen hatten keine signifikanten Ergebnisse, da Absaugung unterhalb des Fahrzeuges. keine Maßnahmen und keine Vorsorge.
1 Kombi Wache hatte den Grenzwert kurzzeitig überschritten - schnelles Absinken nach Ausfahrt - keine Gefährdung der Beschäftigten, da kein Aufenthalt in der Halle und getrennte Umkleiden. -
Angebotsvorsorge für Hauptamtliche Kräfte - die Tagesdienst in der Halle verrichten
1 Wache überschreiten der Grenzwerte inkl. Spitzengrenzwert - trotz geöffneter Tore nur moderates Absinken der Konzentration - Grenzwert so hoch dass nach 45 Min immer noch Konzentrationen an der Schwelle zum AGW messbar waren. Pflichtvorsorge für alle --> Einbau Absaugung und (die Kameraden freute es ein neues Auto)
Also Messen und mit dem BA festlegen welche Untersuchungen festgelegt werden müssen.
SG
Sven