Beiträge von Sven H.

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    2018 kam das neue Mutterschutzgesetz und jeder suchte nach Vorlagen. Nach einem hin und her wurden die damaligen Meldebögen der BG und Bezirksregierung verwendet.

    5 Jahre später kommt langsam eine Regel mit bekannten Informationen, aber ohne ein Bewertungsformular.

    Also die vorhandene GB um "Berücksichtigung der MuSchR 10.1.23" ergänzen, dann sich die Bezirksregierung beim nächsten besuch freut.

    Also einen wirklichen Mehrwert kann ich hier nicht erkennen....wahrscheinlich musste der Ausschuss mal seine Berechtigung beweisen.

    Sinnlose Bürokratisierung....

    Warum sollte es das nicht sein?

    Weil das, wie Simon schon sagte nicht pauschal gesagt werden kann.

    Denn in der MVV TB wurde die Richtlinie für Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) gestrichen und die Bundesländer haben aktuell bis zur neuen Bundeseinheitlichen Lösung ihre eigenen Regelungen.

    Hamburg z.B. hat diese Richtlinie über das Verwaltungsrecht wieder eingeführt und für bindend erklärt.

    Auch stellt sich die Frage, ob die Löschwasserrückhaltung Teil eines Genehmigungsbescheides ist - wenn ja muss eh ein neuer Antrag bei der entsprechenden Stelle gestellt werden.

    Somit sollten die Grundlagen für due Ausgestaltung geklärt und abgestimmt werden - die VdS Richtlinie 2557 sollte vielleicht auch noch einmal konsultiert werden.

    Gruß


    Sven

    Liebe Foris,

    wie ist eure Meinung über Laufbänder in Büros. Bei uns soll jetzt in einer Testphase des BGM Laufbänder ausprobiert werden. Ich soll vorab eine GB erstellen.Der IFA Report 4/2014 über die Untersuchung von dynamischen Büroarbeitsplätzen gibt Arbeitssicherheitstechnisch nicht so viel her. Habt ihr schon einmal eine GB erstellt. Die Gefahr des Umknickens,Stolperns halte ich schon für relativ hoch und laut Bericht ist die Wirkung eines Laufbandes eher bescheiden.

    vG Werner

    Sollen die an Arbeitsplätzen eingerichtet werden, oder als Sportgerät in einem Separatem Raum?

    Wir haben vor Jahren mal Sportgeräte zur Verfügung stellen wollen - es scheiterte dann am Ende an der Definition und der Geräte.

    Da diese eine gewerbliche Nutzung aufweisen, kann nicht jedes Gerät genutzt werden. Die Gewerbeaufsicht wollte dann noch einen qualifizierten "Trainer" für die Einweisung und Aufsicht zur Nutzung....

    SG

    Sven

    Das ist ja mal wirklich eine interessante Information! Was ich dann allerdings nicht verstehe ist, warum dann überhaupt FIlter mit M45x3 Gewinde auf dem Markt erhältlich sind.

    Da sehe ich dann die Existenzberechtigung nicht..

    Gruß

    Moritz

    Unwissenheit der Nutzer und Besteller?

    Die meisten wissen doch gar nicht, dass diese Kombination nicht zulässig ist.

    Hatte das gleiche Problem bei einer Freiwilligen Feuerwehr - Gerätewart hat in Gewohnheit bestellt - nur die Kombination (stand auch in der Anleitung) mit den Masken ist nicht zulässig. Rücknahme nicht möglich.....ein Schelm wer böses denkt

    Moin,

    alter, was habt ihr denn für Situationen und eskalationsstufen?

    Wir haben eine BOL - Beauftragten Oberster Leitung, der für die ASA zuständig ist. Zusammen haben wir die alte Struktur der neunen Zeit und den Erfordernissen angepasst.

    GF nimmt einmal im Jahr selber an der Sitzung teil, ansonsten sind die lokalen Verantwortlichen die benannten Teilnehmer.

    Wir haben zwar ein wenig gebraucht, aber es ist ja nun mal unser Job, den Führungskräften ihre Verantwortung darzulegen. Und so haben wir eine Struktur geschrieben und der GF präsentiert...ein zwei kleine Änderungen und dann gab es die Freigabe zur Umsetzung.

    Man muss ja nicht immer mit der Brechstange... damit brauche ich meinem Chef nicht kommen. Sauber aufgearbeitet und dargestellt ist das meiste eigentlich kein Problem - vieles für den Tagesgebrauch kann ich heute nach 2 Jahren selber anschieben, ohne immer fragen zu müssen.

    Gruß

    Sven

    Wir beizen und passivieren im Tauchbad- oder Sprühverfahren. Das sind große Teile und wir machen das nicht nur wegen den Nähten. Die Erzeugnisse gehen dann später in die Lebensmittelindustrie und müssen vollflächig perfekt sauber und hygienisch sein. Deshalb auch der Einsatz diverser starker Säuren.

    Flussäure ist und bleibt ein Teufelszeug - ich bin froh, dass ich damit nichts mehr mit zu tun habe.

    Und wie Frank es schon richtig festgestellt hat, gehen noch viel zu viele Leute extrem fahrlässig damit um.

    Bei meinem alten AG kam der technische Leiter auf die Idee mit einem solchen Reiniger die Fliesen der "Waschhalle" reinigen zu lassen. Die Jungs hatten wenigstens noch Gummistiefel zu den Shorts an :evil:

    Bist du dir sicher SifaDDorf, dass Typ 4 bei eurem Verfahren reicht? Spätesten beim Tauchbad, wo jederzeit größere Tropfen vom Werkstück abtropfen könnten wäre ich da wesentlich vorsichtiger, Typ 3 wäre da ehr mein Schutzziel.

    Was hier aber bist jetzt gar nicht weiter betrachtet wurde ist das Thema Atemschutz - oder saugt ihr nachweislich effektiv ab?

    Gruß


    Sven

    https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/…meldet%20werden.

    hier eindeutig....Ehrenamt ist gleichermaßen geschützt

    Du verwechselt da etwas in meiner Aussage.

    Natürlich ist jeder ehrenamtliche geschützt, solange die Organisation es anmeldet. Dieses Problem leider schon erleben dürfen, das ein kleiner Verein die BG Meldung nicht gemacht hatte und es dann Probleme gab.

    Grundlegend zählen die Ehrenamtlichen Kräfte aber nicht in die Betreuungsstunden - hier muss man den Griff über die betriebsspezifische Betreuung machen. Hier sollten diese Berücksichtigt werden - eine sicherheitstechnische Betreuung können diese aber nicht einfordern, da diese keine Angestellten sind.

    Grundlegend ist das richtig, aber da in der DGUV Vorschrift 1 der Personenkreis der zu schützen ist, auch das Ehrenamt umfasst, kann hier sehr wohl ein Erhöhung der spezifischen Stunden erfolgen.

    Aus meiner Sicht sollte dieses sogar, denn GBU´s schrieben sich im Zweifel nicht von allein. Und wenn man sich z.B. die DGUV Vorschrift 49 anschaut, da hat der "Unternehmer" ergo die Gemeinde och ein wenig was zu leisten, was diese nicht immer selber können.

    SG

    Sven

    Habe jetzt Rücksprache gehalten.

    Hat jemand ein Konzept, wie es bei den Wohlfahrtsverbänden geregelt wird bzw durchgeführt wird?

    AWO, Diakonie oder Caritas als Beispiel. Ist da jemand tätig?

    Ich verstehe das immer noch nicht so ganz.

    Wollen die eine Sonderlocke? Die haben wie alle anderen auch ihren Arbeitsschutz zu organisieren - es sind halt immer wieder andere Themen die dazukommen bzw. die andere Bereiche halt nicht haben.

    Ich verstehe nicht ganz was du bzw. die genau wollen?

    Ein fertiges Arbeitsschutzkonzept?

    Aber schau mal hier.

    Gruß

    Sven

    ..... Bei den sonstigen ehrenamtlich tätigen Personen gibt es diese formale Regelung nicht. Hier greift oft das Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger. Das sollte aber im Einzelfall geklärt werden. Üblich dürfte sein, dass man die Freiwilligen wie Beschäftigte betrachtet und somit auch entsprechend unterweist usw.

    Gem. DGUV Vorschrift 1 § 2 Abs. 1 ist folgendes geregelt:

    "Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die
    keine Beschäftigten sind."

    Das ist die sogenannte Ehrenamtsregelung - hierdurch wird die Verpflichtung an den Träger des Ehrenamtes erwirkt.

    Immer wieder spannend anzuschauen, wenn dann die Verantwortlichen ihre Verantwortung nicht wahr haben wollen ;)

    Drache: Grundlegend ist alles gleich - aber die speziellen Anforderungen welche sich hier ergeben können recht interessant sein.

    Gerade die BioStoffVerordung in Kindertageseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen usw. (BioStoffverzeichnis als Stichtwort) oder das Einwirken von Medizinprodukterecht und Arbeitsschutz in Arbeitsmittel können sehr spannend sein.

    Gruß


    Sven

    Guten Morgen,

    seitens der Atemschutz(PSA)-Lieferanten wird jetzt auf Änderungen dieser DGUV-Regel hingewiesen. Es soll jetzt verpflichtend sein, ähnlich USA/GB, vor der Nutzung von Atemschutz einen Dichtsitz-Test mit entsprechender Dokumentation durchzuführen.

    Ist das so? Oder ist das nur eine Empfehlung bei CMR-Stoffen?

    Also bei der Feuerwehr ein alter Hut, wer seine Maske aufsetzt macht die Dichtigkeitsprobe, man möchte ja auch nicht unnütz Luft verschenken.

    Und das es bei einfachen Masken nicht klappt sollte wohl jedem Klar sein.

    SG

    Sven

    Hallo Frank,

    es läuft am Ende leider immer wieder auf das Thema Messung hinaus, auch wenn es dir und uns allen ehr unsinnig erscheinen mag.

    Alternativ bleibt das Minimisierungsgebot der Gefahrstoffverordnung und das bedeutet Absaugung an der Quelle.

    Denn wir haben ja mehrere Dinge zu betrachten und auszuschließen. Neben den Partikeln und Kohlenmonoxid haben wir aber auch noch die Stickoxide zu betrachten.

    Wir hatten an mehreren Standorten des Rettungsdienstes, z.T. in Gerätehäusern am Ende Messen müssen um hier auch gegenüber dem Betriebsrat, der Aufsichtsbehörde und dem Auftraggeber (LK) sicher zu sein.

    Denn in der TRGS 554 steht Messung ja ganz klar drin.


    Am Ende hatten wir 10 Wachen die gemessen werden mussten. Maßnahmen in Abstimmung mit dem BA und dem Träger

    8 Wachen als reine Rettungswachen hatten keine signifikanten Ergebnisse, da Absaugung unterhalb des Fahrzeuges. keine Maßnahmen und keine Vorsorge.

    1 Kombi Wache hatte den Grenzwert kurzzeitig überschritten - schnelles Absinken nach Ausfahrt - keine Gefährdung der Beschäftigten, da kein Aufenthalt in der Halle und getrennte Umkleiden. -

    Angebotsvorsorge für Hauptamtliche Kräfte - die Tagesdienst in der Halle verrichten

    1 Wache überschreiten der Grenzwerte inkl. Spitzengrenzwert - trotz geöffneter Tore nur moderates Absinken der Konzentration - Grenzwert so hoch dass nach 45 Min immer noch Konzentrationen an der Schwelle zum AGW messbar waren. Pflichtvorsorge für alle --> Einbau Absaugung und (die Kameraden freute es ein neues Auto)

    Also Messen und mit dem BA festlegen welche Untersuchungen festgelegt werden müssen.

    SG

    Sven

    Hier mal was von der UK NRW

    In Abstellbereichen von Feuerwehrhäusern ist bei fehlender Abgasabsaugung eine Gefährdung von Personen nur dann nicht anzunehmen, wenn (wie z. B. bei Fahrzeuggaragen)

    • Abstellbereiche baulich von anderen Bereichen, z. B. Umklei­deräumen, Aufenthaltsräumen, abgetrennt sind,
    • die Fahrzeuge unmittelbar nach dem Starten ausfahren und sich im Abstellbereich keine weiteren Personen aufhalten bzw. umkleiden,
    • Reinigungs- und kleinere Instandhaltungsarbeiten innerhalb der abgestellten Fahrzeuge nur bei abgestelltem Motor und belüfteter Halle durchgeführt werden und
    • bei Ein- und Ausfahrten des Einsatzfahrzeuges sich außer der Fahrerin oder dem Fahrer im Fahrzeug keine Personen im Abstellbereich aufhalten und die Fahrerin bzw. der Fahrer den Abstellbereich des Fahrzeuges nach der Fahrzeugbewegung direkt verlässt, bis die Belüftung (die Lüftungsöffnungen müs­sen sich jeweils an den entgegengesetzten Gebäudeseiten befinden) abgeschlossen ist.

    Es hat schon seinen Grund, warum de BG zwischen den Praxisphasen einen gewissen Zeitraum setzt.

    Ohne dir zu nah treten zu wollen: Aber glaubst du wirklich ein Tag Praktikum reicht hier aus? Ich habe mein Praktikum in meinem damaligem betrieb gemacht und hatte bestimmt 4 oder 5 Termine um mich abzustimmen.

    Im allgemeinen finde ich die Ausbildung nur durchgeprügelt .

    Gruß


    Sven

    Hallo EveMarie,

    wenn der Hersteller Werte und Szenarien angibt , können diese nach §3 Abs. 1 LärmVibrationArbSchV

    genutzt werden um eine Gefährdung zu beurteilen.

    Sollten die Angaben nicht ausreichen, oder es andere Erkenntnisse geben, die gegen die Richtigkeit sprechen oder die Szenarien eine Ableitung nicht ermöglichen, sind Messungen nach § 4 zu veranlassen.

    Hier ist aber die Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren zu beachten.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn man den Hersteller anschreibt und eine Frage bezüglich der Werte hat, diese einen auch helfen können. Das erspart die Messung und ist dann ja quasi wie die Betriebsanleitung.

    SG

    Sven

    Moin,

    aus meiner Sicht würden hier ja mehrere Punkte zusammenkommen.

    1. Sonntagsarbeit - Sollte über §10 Abs.1 Punkt 1 ArbZG gedeckt sein

    2. Bewilligung nach § 15 Abs. 2 ArbZG

    3. Sollte alles nicht passen, wäre noch §19 ArbZG eine Option - damit eliminieren sich die §§ 3-13 ArbZG

    Frage ist, ob sich eine unter Behörde, sich dieses bei einer oberen Behörde genehmigen lassen muss.

    SG

    Sven

    Danke für die Antworten.

    GBU Mutterschutz haben wir für Montage und Büro extra angefertigt, Jugendliche und Behinderte haben wir keine.

    GBU psych. wird gerade vollständig neu ausgerollt, muss gerade in die Fremdsprachen übersetzt werden.

    Bleibt nur die Arbeitszeit - uns schwupp haben wir das Kernproblem der unterschiedlichen Auslegung des ArbZG zwischen der Behörde und der Firma.

    Nach ich werde mal schauen wie wir das jetzt genau angehen werden.

    SG


    Sven

    Moin zusammen,

    ich benötige einmal euer Schwarmwissen.

    Wir hatten Besuch vom Landesamt für Arbeitsschutz - neben einigen kleineren und mittleren Baustellen, welche, jetzt wo die Behörde da gewesen ist, angegangen werden sollen, haben wir das Thema Beurteilung des "Sozialen Arbeitsschutzes" als Hausaufgabe bekommen.

    Hat da jemand Erfahrungen mit?

    Was soll da betrachtet werden? --> Arbeitszeit und psychische Belastungen, oder was muss ich mir darunter vorstellen?

    Leider ist das Netzt nicht wirklich so ergiebig wie ich es mir erhofft hatte.

    Gruß

    Sven

    Moin zusammen,

    ich bin aktuell vor die Herausforderung gestellt worden, den Umgang mit Bohrstaub zu betrachten.

    Gebohrt wird hier leider über Kopf in Betonteile um Halterungen für Rohrsysteme zu befestigen.

    Das Absaugung des Bohrstaubes, die erste Maßnahme ist, ist mir klar - nur unseren Führungskräften aber nicht so wirklich.

    Jetzt stellt sich die Frage, welchen Anteil des Staubes auch wirklich kristalliner Siliciumoxid als Quarz oder Christobalit sind und ob hier Grenzwerte verletzt werden.

    Hier würde nur ein Laborchemische Untersuchung helfen - oder gibt es hier Listen mit Referenzwerten? Der eigentliche Grenzwert für A-Staub von 1,25mg/m³ wird nicht in Frage gestellt

    Die BGHM ist hier wohl selber noch mit anderen BGen in der Untersuchung.

    Hat jemand von euch eine Liste mit der man arbeiten könnte oder die gleiche Problematik?

    SG

    Sven

    Moin,

    eigentlich ganz einfach.

    Ohne Pflichtvorsorge keinen Einsatz bzw. Beschäftigung und da der oder die Beschäftigte hier eine vertragliche Leistung nicht erfüllt (so lange diese im Vertrag verankert ist) gibt es auch kein Geld.

    Dieses Spielchen macht man ein zwei Mal - danach haben es in der Regel alle verstanden und ohne guten Grund lässt keiner mehr Fristen verstreichen.

    Gleiches gilt auch für die Eignungsfeststellungen....

    Vielleicht etwas hart, aber wirkungsvoll.

    LG

    Sven