Beiträge von SifaDDorf

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    Das ist ein sehr spezifisches technisches "Problem", ich bezweifle, dass ein DGUV-Dokument das behandelt.

    Startpunkt grundsätzlich sind immer die Herstellerangaben, -vorgaben oder -empfehlungen. Die finden sich in der Betriebsanleitung zum Produkt. Notfalls bekommt man die Info auch direkt per Anruf beim Hersteller. Anschließend legt Ihr die Prüffristen/Instandhaltungsintervalle selbst fest gemäß BetrSichV. Herstellerempfehlungen sind als Durchschnittswerte zu sehen. Bei Euch kann die Anlage ja extrem oft und lange oder nur selten und kurzzeitig in Betrieb sein. Entsprechend müsst/dürft Ihr die Intervalle anpassen.

    Wenn Ihr sicher seid, dass Euch nichts vorzuwerfen ist, dann würde ich mich mal mit der Dezernatsleitung der beiden Beamten verbinden lassen und das Fehlverhalten der Beamten ansprechen. Ist ja schließlich Geschäftsschädigung und keine Lappalie. Durchblicken lassen, dass Ihr die Angelegenheit eskalieren lasst, wenn das Fehlverhalten fortgesetzt und Geschehenes nicht korrigiert wird... bis hoch zur Behördenleitung. Jeder Dezernatsleiter fürchtet, dass man intern auf ihn oder sein Team aufmerksam wird, weil berechtigte Beschwerden eingehen. Könnte sich schlecht auf seine Beamtenkarriere auswirken. ;)

    Auch bei beratungsresistenten IT-Kollegen gilt:

    Du kannst das Pferd nur zum Wasser führen, aber nicht zum Trinken zwingen. Auch Sifas sind keine Supermänner/-frauen und müssen nicht jeden "bekehren" können. ;)

    Hier ist die erste Rechtsgrundlage das ArbSchG und dessen Einhaltung zu überwachen gehört zu den Kernaufgaben der BGen.

    Nicht wirklich richtig. Die BGen haben primär das DGUV-Regelwerk durchzusetzen.


    Staatliches Arbeitsschutzregelwerk, z. B. das ArbSchG, wird durch die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder auf Einhaltung überwacht. Es gibt hier klare Kompetenzgrenzen, die sich dann deutlich zeigen, wenn Anordnungen getroffen werden und Verfahren eingeleitet werden müssen.

    Zitat von MrH
    Unterhalte dich mal mit einem Baubetrieb oder einer AP der BG Bau, wie die Überwachung von Baustellen abläuft und welche zuständigen aufsichtsführenden Stellen so alles auf Baustellen aufschlagen können ;)

    Brauche ich nicht, ich habe jahrelang Baukontrolle für ein Regierungspräsidium gemacht und dabei eng mit den APen der Bau-BG zusammengearbeitet.

    Hallo zusammen,

    wir setzen tragbare Gaswarngeräte der Marke GMI (Hersteller: Teledyne Gas Measurement Instruments Ltd.) ein. Wir wollen hier den Dienstleister, der uns die Geräte bisher wartete und reparierte, wechseln.

    Wo lasst Ihr Eure Geräte warten und reparieren? Könnt Ihr einen Dienstleister empfehlen?

    Hallo SifaDorf,

    wie ging es denn jetzt weiter?

    Zum Thema Rettungsmittel beim Umgang mit Säuren und Laugen, die effektiver sind als Wasser, habe ich auch noch Tips mit denen wir sehr gute Erfahrungen gemacht haben.

    Gruß Frank

    Ich bitte um Entschuldigung für meine späte Antwort.

    Ich habe Chemikalienschutzanzüge gem. EN 14605, Typ 4, eingeführt. Der Hersteller hat mir die Eignung bzgl. HF bestätigt. Vorher gab es die schwächste Klasse, nämlich Typ 6. Die Mitarbeiter nehmen die Kleidung an, obwohl sie dicker und steifer ist. Aber mit HF ist halt nicht zu spaßen.

    Was meinst du mit "Rettungsmittel, die effektiver als Wasser sind"? In Bezug auf HF haben wir hier Calciumglukonatgel im Arbeitsbereich vorrätig.

    Ja, stimmt, HNO3 mit HF. Laut SDB hat HF eine Konzentration zwischen 10 und 25 %. Die GB überarbeite ich gerade, die bisherige halte ich für unzureichend, auch, weil sie Typ 6 als Schutzklasse, also die niedrigste, festlegt. Das sind hier Latzhosen und Jacken aus Kunstfaser. Mind. Typ 4 halte ich als angemessen für unseren Umgang mit diesem Gemisch.

    Was sagt denn das Sicherheitsdatenblatt?

    Wie kann ich mir denn euer Verfahren vorstellen, ich kenne das mit Pasten mit denen die Schweißnähte gebeizt werden.

    Das SDB des deutschen Herstellers sagt zum Thema Schutzbekleidung rein nichts. Es wird lediglich Augen-, Hand- und Atemschutz erwähnt. Bei den SDB anderer Hersteller finde ich max. den Hinweis "säurebeständige Schutzkleidung".

    Wir beizen und passivieren im Tauchbad- oder Sprühverfahren. Das sind große Teile und wir machen das nicht nur wegen den Nähten. Die Erzeugnisse gehen dann später in die Lebensmittelindustrie und müssen vollflächig perfekt sauber und hygienisch sein. Deshalb auch der Einsatz diverser starker Säuren.

    Hallo zusammen,

    ich bin als Sifa zu einem anderen Unternehmen (hier werden unter anderem geschweißte Edelstahlapparate mit Flusssäure gebeizt) gewechselt und überrascht, auf welche Lücken und Fehlleistungen ich hier stoße. =O Die aktuell eingesetzte Kleidung für den Umgang mit Flusssäure ist nach EN 13034 "Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung (!!) gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6)" gefertigt. Die ist wohl kaum kompatibel mit HF. :thumbdown:Es gibt zwar Hinweise der Mitarbeiter, dass die Kleidung nicht lange hält, aber keiner hat bisher hinterfragt, ob überhaupt die richtige Schutzkleidung für diesen Zweck eingesetzt wird. Ohjee...

    Wessen Arbeitgeber oder Kunde hat auch Umgang mit Flusssäure und wer kann aus betrieblicher Erfahrung hierfür geeignete Schutzkleidung (Hersteller, Modellname, gefertigt nach welcher Norm?) empfehlen? Ich freue mich über Tipps von alten Flusssäure-Hasen. :)

    „Mittel der Wahl“ würde ich umbenennen in „letztes Mittel der Wahl“.


    Mag sein, dass für manche Leute das nie in Frage käme und sie dann evtl. bei sich Fehler suchen, wenn ein sicherer Arbeitsplatz mit akzeptablem Restrisiko nicht geschaffen werden kann, weil Entscheidungsträger beratungsresistent sind. Im vorliegenden Fall ist das ja durchaus auch ein tödliches Risiko. Vom Resignieren und Weggehen der Sifa wird der Arbeitsplatz bestimmt nicht sicherer. Durch behördliches Einschreiten schon. Und das braucht es in der Regel nur 1x, um in den Köpfen ein Umdenken auszulösen.


    Im Übrigen ist das nichts Böses, was abzulehnen wäre, sondern ein legitimes Recht, das der Gesetzgeber ausdrücklich jedem Beschäftigten einräumt, siehe § 17 ArbSchG.

    Wenn sich in der Angelegenheit zukünftig nicht mehr viel in Richtung Sicherheit bewegen sollte, könnte jemand auf die Idee kommen, den sicherheitswidrigen Zustand der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht zu melden. ;)


    Das geht auch anonym per Email, Brief oder Anruf. Auf dem Weg zu einem Arbeitsplatz, der auf einem Parkplatz installiert wurde, von einem Fahrzeug erfasst werden zu können, ist potenziell ein tödliches Risiko. Darum wird man sich kümmern. Da hier gegen staatliches Arbeitsschutzrecht verstoßen wird (==> ArbStättV), ist die Behörde der richtige Ansprechpartner, weniger der UVT.


    Sehr viele Arbeitsschutzverstöße sind bußgeldbewehrt und das nicht zu gering. Alleine schon dieser Hinweis wirkt meistens überzeugend und bringt Dinge in Bewegung.

    Gespräche wurden bereits mehrfach mit ihm geführt. Die Abteilung hat ohne mein Wissen ein Schreiben aufgesetzt, dass sollte sich der Arbeitsanweisung wiedersetzt werden, der Mitarbeiter die volle Haftung für Material, Fahrzeug und Personenschäden übernehmen muss (wie rechtsgültig das ganze ist sei mal dahin gestellt).

    Mit Verlaub und Respekt, Ihr habt da eine ziemlich schwache und dumme Führung im Betrieb. Mit dem Schreiben wird dokumentiert und kommuniziert:

    "Wenn du dich der Arbeitsanweisung widersetzt, ist es für uns ok, sofern du die Folgekosten im Falle eines Unfalls dann übernimmst."

    Damit wird dann auch dokumentiert, dass man die Arbeitszeitverstöße des Kollegen und sein Handeln gegen eine Anweisung grundsätzlich akzeptiert. Das geht dann in Richtung ==> Vorsatz, ein gefundenes Fressen für jeden Staatsanwalt und Richter.

    Zitat
    Was können wir jetzt noch machen ohne den Mitarbeiter gleich abmahnen zu müssen?

    Das klingt so nach: Wir wollen ihn waschen, aber er darf nicht nass werden. ^^

    Erneut, ganz schwache Reaktion der Führung, nachdem der Kollege bereits mehrfach gegen eine Anweisung verstieß und damit auch seinen Arbeitgeber auf dünnes Eis geschoben hat. Es gibt leider Menschen, die ihre Grenzen bis zum Geht-nicht-mehr austesten müssen, dies scheint einer davon zu sein.

    Und überhaupt, das ist im Kern ein Führungsproblem, weniger ein Arbeitsschutzproblem.

    Schade, wenn man dich als Sifa mit der Problemlösung beauftragt hat!