Dampfen von E-Zigaretten im Büro

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  • Ich diskutiere da sowieso nicht. Ich habe die Kollegen informiert, daß das im Ermessen des Arbeitgebers liegt und ich persönlich den E-Zigaretten-Konsum mit dem richtiger Zigaretten gleichsetzen würde. Also ab vor die Tür oder auf den Balkon.

    Aber mal etwas ganz anderes zu dem Thema: Mir ist schon mehrfach aufgefallen, daß nicht wenige Dampfer nur ab und zu ein paar Züge nehmen. Das macht kein Raucher! Wer würde schon eine halbe oder noch längere Zigarette wegwerfen? Keiner. Beim Dampfen fehlt der Druck, die Kippe aufzurauchen. Selbst wenn der Dampf genauso ungesund wie der Rauch sein sollte, ist er schon wegen des geringeren Konsums weniger schädlich. Wer es nicht schafft, das Rauchen ganz aufzugeben sollte also tatsächlich auf Dampf umsteigen.

    Gar nicht mehr zu rauchen ist aber noch besser, keine Frage.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Als Führungskraft muss man auch führen, sonst ist man auf dem Posten eine Fehlbesetzung. ;)

    Welche Kompetenz erwartest Du denn hier?
    Fach-, Methoden-, Sach-, Sozial- oder die Sprachkompetenz?
    Wenn man Unruhe imUnternehmen haben will, muss man genau so vorgehen. Hier ist ein echtes Verkaufstalent gefragt. Der die MA mit ins Boot holt. Dann fühlen sich auch alle mitgenommen.
    Schwieriges Thema.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ich schrieb "führen" und nicht "befehlen". ;)

    Und geführt wird mit, wie Du sehr richtig erkannt hast, Fach-, Methoden-, Sach-, Sozial- oder Sprachkompetenz. :)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (24. Januar 2017 um 11:33)

  • bin gerade durch Zufall in einer Zeitung auf passenden Link gestoßen

    E-Zigaretten Vortrag LGL

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • bin gerade durch Zufall in einer Zeitung auf passenden Link gestoßen

    Der Vortrag strotzt ja geradezu vor unplausiblen und "gefärbten" Angaben und das obwohl der Verfasser angibt "Ich deklariere hiermit, in Bezug auf das Thema Tabakkonsum, Tabakkontrolle und E-Zigaretten keinerlei Interessenskonflikte zu haben."

    Beispiel:
    Auf Seite 9 steht: "Konzentration von Aluminium steigt um das 2,4-fache an"
    Es ist aber ein Anstieg auf das 2,4 fache, ein deutlicher Unterschied.

    Auf Seite 11 findet man dann mal einen Vergleich zur "normalen" Zigarette, siehe da die E-Zigarette liefert um den Faktor 200 geringere Partikelwerte (PM2,5), aber keinerlei Erwähnung im Vortrag.

    Seite 12, nette Grafiken, man beachte die unterschiedliche Skalierung der Y-Achse. Was möchte der Autor da wohl suggerieren?

    Seite 14: Für mich ist da oft kein signifikanter Anstieg zu erkennen. Teilweise fallen sie sogar ab, ohne näher erwähnt zu werden. Der auffallendste Anstieg erfolgt bei dem Probanden, der unbelastet schon hohe Werte hat. Wie ist hier die Messgenauigkeit bzw. der potentielle Messfehler?

    Seite 16: Wie kann der Nikotingehalt im Körper ansteigen nach Konsum einer nikotinfreien E-Zigarette? Erklärung fehlt. Für mich stellt es sich so dar, dass man hier im nicht linearen Bereich misst, bei dem der Fehler größer als der Messwert ist. Messung nahe oder unter der Nachweisgrenze?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • wieder mal vorausschickend: Qualmstoff, ob thermisch oder elektrisch, gehört nicht ins Büro - Ende! Über für und wieder läßt sich trefflich streiten, ebenso wie über den Nichtraucherschutz.

    Und hier finde ich den o.g. Vortrag sehr interessant. Ich möchte diesen nicht in Frage stellen sondern nur mal meine ganz persönliche Meinung zum Thema äussern. Hier werden Daten und Messwerte in den Raum geworfen, die sich im ng-Bereich bewegen - Größenordnungen die sich die meisten in ihrer Winzigkeit nicht einmal ansatzweise vorstellen können, eine Darstellung wie "460 vs 1350" allerdings schon. Die Relation zu existierenden Grenzwerten, die sich dagegen im mg (!) Bereich bewegen, werden völlig ignoriert...

    Anyway, nochmal: Ich will Schädigungen durch Rauchen oder Passivrauchen nicht in Abrede stellen - im Gegenteil, diese steht ausser Frage. Ich sehe hier nur wieder ein sehr gutes Beispiel für die Möglichkeiten der Manipulation durch Interpretation, wie gesagt, sehr interessant!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Seite 14: Für mich ist da oft kein signifikanter Anstieg zu erkennen. Teilweise fallen sie sogar ab, ohne näher erwähnt zu werden. Der auffallendste Anstieg erfolgt bei dem Probanden, der unbelastet schon hohe Werte hat. Wie ist hier die Messgenauigkeit bzw. der potentielle Messfehler?

    Danke für die Analyse des Vortrages...tja, traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast...(habe den Verweis zu dem Vortrag aus einer VDSI-Zeitschrift und daher ohne Fachprüfung verlinkt :D ).
    FeNO- Messungen (in der Ausatmenluft) werden normaler Weise bei chronischen Atemwegserkrankungen durchgeführt (COPD, Asthma bronichiale), reagieren aber auch auf andere chronische entzündliche Prozesse der Atemwege (Chronische Sinusitis).
    Störfaktor soll aber auch Nahrungsaufnahme sein, d.h. wenn nicht vor dem Versuch eine 2 -stündige und während des Versuchens eine Nahrungskarenz durchgeführt wurde, sind eh alle Messwerte hinfällig ...

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Der Vortrag strotzt ja geradezu vor unplausiblen und "gefärbten" Angaben und das obwohl der Verfasser angibt "Ich deklariere hiermit, in Bezug auf das Thema Tabakkonsum, Tabakkontrolle und E-Zigaretten keinerlei Interessenskonflikte zu haben."
    Beispiel:
    Auf Seite 9 steht: "Konzentration von Aluminium steigt um das 2,4-fache an"
    Es ist aber ein Anstieg auf das 2,4 fache, ein deutlicher Unterschied.

    Auf Seite 11 findet man dann mal einen Vergleich zur "normalen" Zigarette, siehe da die E-Zigarette liefert um den Faktor 200 geringere Partikelwerte (PM2,5), aber keinerlei Erwähnung im Vortrag.

    Seite 12, nette Grafiken, man beachte die unterschiedliche Skalierung der Y-Achse. Was möchte der Autor da wohl suggerieren?

    Seite 14: Für mich ist da oft kein signifikanter Anstieg zu erkennen. Teilweise fallen sie sogar ab, ohne näher erwähnt zu werden. Der auffallendste Anstieg erfolgt bei dem Probanden, der unbelastet schon hohe Werte hat. Wie ist hier die Messgenauigkeit bzw. der potentielle Messfehler?

    Seite 16: Wie kann der Nikotingehalt im Körper ansteigen nach Konsum einer nikotinfreien E-Zigarette? Erklärung fehlt. Für mich stellt es sich so dar, dass man hier im nicht linearen Bereich misst, bei dem der Fehler größer als der Messwert ist. Messung nahe oder unter der Nachweisgrenze?

    @AxelS
    Chapeau - nicht nur drüberfliegen und losbrüllen, sondern (versuchen) zu lesen und abzuleiten.
    Schön dass es auch mal ein solche Erfahrung gibt..... |?

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Auf Seite 11 findet man dann mal einen Vergleich zur "normalen" Zigarette, siehe da die E-Zigarette liefert um den Faktor 200 geringere Partikelwerte (PM2,5), aber keinerlei Erwähnung im Vortrag.

    Nun ich bin ganz ehrlich .....ich mag solche Statistiken nicht, überlese sie auch meist.
    Deshalb bin ich mir sicher das AxelS sich damit viel besser auskennt.

    Aber der Kommentar von Dir Axel zu Seite 11 ist auch nicht ganz richtig....
    Da es in dem ganzen Bericht grundsätzlich um die Schadstoffe der E Zigarette in der Raumluft geht und nicht um den Vergleich "Zigarette oder E Zigarette", was ist das kleinere übel.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Da es in dem ganzen Bericht grundsätzlich um die Schadstoffe der E Zigarette in der Raumluft geht und nicht um den Vergleich "Zigarette oder E Zigarette", was ist das kleinere übel.

    Es geht in dem Bericht um die Einschätzung der E-Zigarette und da würde ich als Referenz eben die konventionelle Zigarette heranziehen. Auf der anderen Seite dann die "unbelastete" Luft. Dem ganzen Vortrag kann ich die Tendenz entnehmen, dass der Autor hier suggerieren möchte, dass die E-Zigarette ähnlich gefährlich ist als eine konventionelle. Dem ist aber anhand der Messwerte nicht so. Allerdings führt die E-Zigarette zu einer deutlichen Belastung der Luft. Die Frage die sich dann stellt, "ist das noch tolerabel?" Für mich wäre dies nicht tolerabel, zumindest dann nicht, wenn nicht Dampfer dann die Belastung zu ertragen haben. So manche Auswirkung ist heute auch noch nicht bekannt. Bei konventionellen Zigaretten ist bekannt, dass sie neben Krebs auszulösen auch zu Herz-Kreislaufproblemen führen. Wie ist dies bei den E-Zigaretten? Da es sich dabei um eine langfristige chronische Sache handelt, dürfte die Datenlage noch recht dünn sein. Auch dürfte es relativ wenig Dampfer geben, die zuvor nicht geraucht haben, um einen kausalen Zusammenhang ableiten zu können.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Für mich wäre dies nicht tolerabel, zumindest dann nicht, wenn nicht Dampfer dann die Belastung zu ertragen haben. So manche Auswirkung ist heute auch noch nicht bekannt.

    eben, aus diesem Grund sollte das Dampfen wie das Rauchen am Arbeitsplatz behandelt werden.

  • Hallo,

    um auf das Thema zurück zu kommen: Was steht in der Brandschutzordnung? Bei uns gilt laut der Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096:2014-05


    Alle im Objekt Beschäftigten sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Verhütung von Bränden beizutragen und haben sich mit dieser Brandschutzordnung vertraut zu machen, um dadurch einen effektiven, vorbeugenden Brandschutz und ein umsichtiges, rasches Handeln im Brandfall zu ermöglichen.

    Rauchverbot und Verbote des Hantierens mit offenem Feuer im gesamten Gebäude sind grundsätzlich zu befolgen und durchzusetzen.

    ... und das schließt auch E-Zigaretten ein.

    Grüße Nikkik

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  • Rauchverbot und Verbote des Hantierens mit offenem Feuer im gesamten Gebäude sind grundsätzlich zu befolgen und durchzusetzen.

    ... und das schließt auch E-Zigaretten ein.

    Meiner Meinung nach nicht. Bei der E-Zigarette hat man kein offenes Feuer.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Michael,

    ein generelles Verbot gibt es nicht, wurde ja bereits geschrieben. Es gibt aber eine EU Tabakrichtlinie, in der die E-Zigarette den Tabakprodukten gleichgestellt ist. Mit einem Hinweis darauf sind in den mir bekannten Fällen die "Raucher" zufriedengestellt.
    Ausserdem ist es rechtlich nicht so, dass ein Verbot ausgesprochen werden muss, sondern eine explizite Erlaubnis zum Nutzen der E-Zigaerette am Arbeitsplatz vom AG erteilt werden muss.

    Dem ganzen Vortrag kann ich die Tendenz entnehmen, dass der Autor hier suggerieren möchte

    Das sehe ich nicht so. Die von Dir genannten "Unstimmigkeiten" sind in der Präsentation nicht auf Grund des Vortragenden, sondern bereits in den Quellen vorhanden (z.B. unterschiediche Achseneinteilung). Bei der Grafik geht es übrigens nicht um die Stärke sondern um die Verteilung, weswegen die Achsenskalierung irrelevant ist ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,

    um auf das Thema zurück zu kommen: Was steht in der Brands
    Rauchverbot und Verbote des Hantierens mit offenem Feuer im gesamten Gebäude sind grundsätzlich zu befolgen und durchzusetzen.

    ... und das schließt auch E-Zigaretten ein.

    Grüße Nikkik

    Hallo
    und diese schöne Erklärung ist rundum falsch.
    E-Zigaretten funktionieren mit Hitze, ohne Feuer und Verbrennung und es gibt deshalb auch keinen Rauch, sondern Dampf.
    Wenn also eine Begründung gesucht wird, stellt die BSO nach DIN keine dar.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • und diese schöne Erklärung ist rundum falsch.
    E-Zigaretten funktionieren mit Hitze, ohne Feuer und Verbrennung und es gibt deshalb auch keinen Rauch, sondern Dampf.
    Wenn also eine Begründung gesucht wird, stellt die BSO nach DIN keine dar.

    Das sehe ich nicht so.... es kommt darauf an was in der BSO zum Thema private Elektrogeräte steht.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Das sehe ich nicht so.... es kommt darauf an was in der BSO zum Thema private Elektrogeräte steht.

    Die Antwort bezog sich doch auf

    Rauchverbot und Verbote des Hantierens mit offenem Feuer

    Hier steht nichts von Elektrogeräten.
    Die Ausgangsfrage war auch.

    ob das Dampfen von E-Zigaretten im Büro mit Rauchverbot erlaubt sei.

    Ich kann mir kaum vorstellen dass eine gängige Brandschutzordnung batteriebetriebene oder auch akkubetriebene private Geräte im Bürobereich pauschal verbietet. Dann dürfte man weder sein Smartphone oder auch nur Handy und auch kein Hörgerät mit an den Arbeitsplatz im Büro mitnehmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • AxelS, Du hast recht. Wir haben uns danach gerichtet und die MA haben es akzeptiert. Sehe jetzt auch, dass das alles auf sehr wackeligen Beinen steht...

    Ich hab noch mal gesucht... und folgendes gefunden:

    Rauchen an sich erfordert das Verbrennen von Tabakprodukten, also von pflanzlichen Stoffen. Das ist bei der E-Zigarette nicht der Fall. Sie funktioniert über eine Technik, bei der Inhaltsstoffe verdampfen. Es ist deshalb kein Rauchen im klassischen Sinne. Der zweite Aspekt, der die E-Zigarette vom Rauchen unterscheidet, ist, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht durch wissenschaftliche Erkenntnisse gesichert ist, dass sie – wie zum Beispiel das Passivrauchen – negative Auswirkungen auf die direkte Umgebung hat.
    Weil sie nach der Definition also nicht dem klassischen Rauchen am Arbeitsplatz entspricht, ist die E-Zigarette nicht mit der Arbeitsstättenverordnung zu fassen – zumindest nach dem gegenwärtigen Wortlaut. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber also nicht verpflichtet, E-Zigaretten zu untersagen.

    Fazit: die MA dürften auch im Büro dampfen.. Der Artikel, den ich dazu gefunden habe findet ihr hier: https://www.impulse.de/recht-steuern/…en/2012357.html

    Es gibt sogar ein Gerichtsurteil zum diesem Thema aus 2014 allerdings bezüglich Rauchen in Gaststätten...

    Der Konsum elektrischer Zigaretten gilt nicht als Rauchen im klassischen Sinn, weil dabei kein Tabak verbrannt, sondern nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft wird. "Unter Rauchen ist nach allgemeinem und fachlichem Sprachgebrauch das Einatmen von Rauch zu verstehen, der bei der Verbrennung von Tabakwaren entsteht", heißt es in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Dieses hat im November 2014 entschieden, dass in nordrhein-westfälischen Gaststätten trotz strenger Nichtraucherschutzgesetze gedampft werden darf. Die Gefahren seien für Dritte nicht mit denen des Zigarettenqualms vergleichbar, so die Richter (Aktenzeichen: 4 A 775/14).

    Grüße Nikkik

  • Der Konsum elektrischer Zigaretten gilt nicht als Rauchen im klassischen Sinn, weil dabei kein Tabak verbrannt, sondern nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft wird. "Unter Rauchen ist nach allgemeinem und fachlichem Sprachgebrauch das Einatmen von Rauch zu verstehen, der bei der Verbrennung von Tabakwaren entsteht", heißt es in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Dieses hat im November 2014 entschieden, dass in nordrhein-westfälischen Gaststätten trotz strenger Nichtraucherschutzgesetze gedampft werden darf. Die Gefahren seien für Dritte nicht mit denen des Zigarettenqualms vergleichbar, so die Richter (Aktenzeichen: 4 A 775/14).

    Das sagt das BFR dazu:

    Ist Passivrauchen bei E-Zigaretten ein Problem?
    E-Raucher geben Emissionen in Form von sichtbarem Dampf in die Raumluft ab. Gefahren für Dritte können nach jetzigem Kenntnisstand keinesfalls ausgeschlossen werden. E-Raucher können auch eigene Liquids mischen und dabei auf Konzentrate, vielfältige Zusätze und Substanzen zurückgreifen. Weder der E-Raucher noch der Passivraucher können im konkreten Fall einschätzen, ob von den freigesetzten Emissionen gesundheitliche Gefahren ausgehen. Das BfR empfiehlt daher, das Rauchen von allen E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen und diese Produkte im Sinne des Nichtraucherschutzes wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln. Auch im Privatbereich sollten E-Zigaretten so wie herkömmliche Zigaretten gehandhabt werden: Sie sollten nicht im Beisein von empfindlichen Personen wie Kindern, Schwangeren und Kranken geraucht werden.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: