Beiträge von s.schmid

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard

    Nun kommt es aber auch darauf an, wenn ihr Endanwender seid: Wie ist ggf das entstehende Produkt eingestuft falls es z.B. eine Lösung ist, die ihr eventuell als Schädlingsgift auf den Markt bringt. Dann seid ihr wieder Inverkehrbringer für ein Gift...

    Wir sind nur Endanwender.

    Bekomme den Stoff, das Gemisch geliefert nutzen es vor Ort und gut ist.

    Es entsteht kein Produkt, sondern wird zur Desinfektion genutzt. Ok hätte ich dazu sagen sollen.

    Hallo Fachleute,


    ich bekam heute vom Leiter des Einkaufs zwei Schreiben auf den Tisch, über eine Erklärung zum Endverbleib von Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV.

    Ich gestehe, dass ich mich mit dem Thema nie auseinandersetzt habe und das nachholen musste.


    Jetzt meine konkrete Frage, ich hoffe jemand hat Erfahrungen dazu, ist es richtig, dass ich als reiner Anwender für meinen Betrieb, keinen Sachkundigen benötige?

    Also sprich ich bekomme das Produkt, verarbeite bzw. nutze es und vertreibe es nicht weiter....


    Danke für eure Hilfe!


    P.S.

    So ein bisschen habe ich das Gefühl auf dem Schlauch zu stehen.

    Meines Wissens ist der Begriff des "Gefahrstoffbeauftragten" in keinem Rechtsbereich, auch der Gefahrstoffverordnung, definiert

    Fachkunde wird erwähnt aber sonst nichts.

    Dann gibt es den DGUV Grundsatz 313-003 der so ein bisschen in die Richtung spielt.

    Grundsätzlich würde ich auch hier, ohne belastungsfähige Aussage, meiner GF nicht pauschal die Installation eines GB "nahelegen".

    vollkommen richtig! War auch nicht meine Absicht. die Frage tauchte auf und hiess kümmer Dich mal. mache ich ja auch gerne. Ich fand halt nichts handfestes um zu sagen "JA" oder "NEIN", denn die Frage die folgt ist, was kostet das....

    Ich würde mir mal das Abfallregister zeigen lassen. Übergibt nur die Technik?

    offiziell ja. Weil der Versorgungshof, wie er genannt wird, in deren Verantwortung liegt.

    Das Abfallregister wird leider nicht allzu gut gepflegt.

    sogar in NRW durch die BezReg

    welche denn konkret?

    ja in NRW wird ganz viel gefordert. An Rechtsgrundlagen mangelt es meistens. Da wird willkürlich was rein interpretiert....

    Zum einen muss gefährlicher Abfall nach Abfallrecht, aber evtl. auch nach Gefahrgutrecht klassifiziert werden.

    Das würde ich doch dann an den Abfallbeauftragten bzw. Gefahrgutbeauftragten abgeben, oder?


    schließe Dich mit Kollegen aus Deiner Branche kurz,

    hatte ich versucht. der eine sagt so, der andere so, dass bringt mich leider nicht weiter. Dennoch Danke für den Hinweis.


    Danke schön für die guten Tipps.

    Das reicht mir soweit erst einmal als Input. Wenn es noch Ergänzungen gibt, sehr gerne.

    Zitat

    mal ein Blick in die Randbedingungen einer Genehmigung

    habe ich getan und nichts gefunden


    Das muss ein sehr kleines Krankenhaus sein, wenn man unter den 2t/a gefährliche Abfälle bleibt.

    das läuft über die Technische Leitung, da muss ich mich drauf verlassen wenn die sagen wir sind drunter



    Ohne fachkundigen Rat

    daraus schliesse ich, mache ich es der GF schmackhaft einen zu bestellen extern und internen einen auszubilden?

    Servus,


    danke für das Feedback soweit.

    Gibt es denn bei den "potenziell gefährliche Körperflüssigkeiten, radioaktive Stoffe" eine Mengenbegrenzung?


    Die radioaktiven Stoffe die wir haben klingen alle sehr schnell ab und werden dann über den Hausmüll entsorgt.

    Dazu liegt eine Genehmigung bereits vor.


    Mir geht es tatsächlich um den Rest wie gefährliche Abfälle etc.


    Welche konkreten Angaben und Details bräuchtest Du noch. Es muss ja keine 100% Aussage sein, nur eine Richtschnur. Ich möchte nicht zur GF gehen und sagen wir brauchen Einen und dann schießt einer um die Ecke und sagt nee nee aus den und den Gründen auf gar keinen Fall.


    Danke schön.


    Edit:

    "potenziell gefährliche Körperflüssigkeiten" habe ich fast immer, da Blut, Urin, Speichel immer als eben potenziell infektiös eingestuft wird.

    Ergo, muss dann für diesen "Versand" wird allerdings über Dritte wie DRK, ASB, JUH, MHD durchgeführt.

    Hallo Fachleute,


    für mich nur eine Verständnis, bzw. wenn mein Verständnis nicht korrekt ist dann habe ich gepennt.


    1)Einen Gefahrgutbeauftragen für ein Krankenhaus benötige ich doch nach § 2 GbV Abs. 2 nur dann wenn ich diese 50 Tonnen gefährlicher Abfälle überschreite bzw. radioaktive Stoffe entsorgen muss. Oder gibt es da sonst Punkte auf die ich achten muss?


    2) Einen Abfallbeauftragen benötige doch auch nur dann wenn ich mehr als mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfälle im Jahr habe. Oder?


    Dann wäre die Frage, benötige ich das für einen Klinikverbund, also mehr als ein Krankenhaus, für jedes Haus bzw. gilt es für den Verbund. Also muss ich diese Häuser Mengenmässig zusammen zählen oder jedes einzeln.


    Danke für euren Input und bleibt gesund.

    So wirklich kann Dir nur der Hersteller, des ICD sagen, was möglich ist und was nicht

    Meistens finde sich auch Informationen im Implantatpass wieder, wenn der Arzt diesen richtig ausgefüllt hat


    Erfahrung sind, dass die ICD sehr sehr sensibel auf magnetische Felder reagieren und sehr laut piepsen, dass ist ein Zeichen, dass der ICD dies nicht toleriert. Ein Schaden entsteht dem Träger dadurch nicht, warnt ihn aber, dass er sich in einem Magnetfeld befindet

    Servus SCC-Gemeinde,


    ich wolle mich mal kundig machen, ob jemand definieren kann, was der Umweltschutzbeauftragen nach SCC ist bzw. welche Anforderungen gestellt werden.

    Ich habe das Regelwerk SCC 2011 mal quer gelesen aber nichts gefunden oder wahrscheinlich überlesen.


    Dei Frage wo steht das, unter Punkt 6 Umweltschutz und dann Frage 6.2


    Danke schön.

    Das ist völlig irrelevant, wenn ein Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht ist dies bindend.

    Völlig sinnfreie Antwort!


    Es ging um das vorläufige Beschäftigungsverbot! Also wenn schon, alles lesen und dann im Zusammenhang antworten und nicht einzelne Bruchteile aussuchen und sinnfrei kommentieren!

    Wenn so ein Attest vorliegt, prüfen wir, ob wir noch Maßnahmen umzusetzen haben, die uns vielleicht entgangen sind. Ansonsten wird die Person nicht beschäftigt, bis der Arzt grünes Licht gibt.

    Das ist korrekt! Da es ein ärztliches Zeugnis ist.
    Nur die Frage ist:
    a) wer stellte das Attest aus?
    b) wer kennt den Arbeitsplatz und erstellt die Gefährdungsbeurteilung für eben diesen?
    c) kann der Frauenarzt eben anhand einer Gefährdungsbeurteilung beurteilen ob erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht ergriffen werden worden sind?


    Wenn ein Betriebsarzt mitwirkt, frage ich mich, wie ein außenstehender Arzt, die Arbeitsbedingungen und Schutzmaßnahmen beurteilen will und kann.

    Ich möchte nicht extra ein neues Thema aufmachen, deswegen führe ich es fort:


    Was haltet ihr von den Attesten, falls die bekannt sind, mit einem "vorläufigen Beschäftigungsverbot", in denen man sich auf das gültige Mutterschutzgesetz bezieht.
    Oder wie geht Ihr damit um?

    Mal abgesehen davon, aber muss man nicht erst immer eine Aussage bei der Polizei machen bevor man eine Strafe bekommt?


    Als Ausstehender schwer nachvollziehbar wie das alles so abläuft. Als Betroffener, na ja, man mag es sich nicht ausmalen.

    Ich finde es aber schon wichtig, auch denen, die darüber wachen sollen, dass wir uns im Arbeitsschutz rechtskonform verhalten, mit ins Boot zu nehmen und ihnen vor Augen zu führen, was es manchmal in der Realität bedeutet, wenn man sich an die Buchstaben des Gesetzes halten soll.

    Da scheiden sich eben die Geister!
    Die eine Aufsichtsbehörde sagt ganz klar ich will das so und so und so.
    Die andere Aufsichtsbehörde, anderer Regierungsbezirk, will es aber eben nur so.


    Die schieben den Ball auch nur vor sich her.


    Interessant wird es eben dann, wenn es um ein mögliches Beschäftigungsverbot geht oder das eine Frau vor 6 Uhr oder nach 20 Uhr arbeiten möchte/darf.

    Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt tätigkeitsbezogen und selbstverständlich müssen nur die Beschäftigten entsprechend informiert (z.B. unterwiesen) werden, welche diese Tätigkeiten ausführen. Alles andere ist Quatsch

    § 14 Abs. 2 MuSchg sagt:
    Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zu informieren.


    Ob das jetzt Quatsch ist oder nicht, aber es steht nun einmal wortwörtlich so im Gesetz.


    Du musst jeden Arbeitsplatz beurteilen und eigentlich auch so gestalten, dass wenn die Person die Schwangerschaft mitteilt, eigentlich nichts weiteres mehr veranlasst wird.
    Dies ist aber tatsächlich in der Realität nicht umsetzbar, da ja auch der Person kein Nachteil durch irgendwas entstehen darf. Nehme ich mal eine Berufskraftfahrerin und stelle ketzerisch was passiert mit ihr in einer Schwangerschaft?

    Aber mal ernsthaft. ich mache mich doch zum kompletten Vollidioten,

    :Lach: genau so ist es und so steht es im Gesetz...also bitte halte dich daran!


    Also wir handhaben das so, dass jeder für seinen Bereich separat informiert wird. Nicht mehr und nicht weniger.
    Abgesehen davon, gibt es auch von Bereich zu Bereich und Tätigkeit zu Tätigkeit andere Möglichkeiten der Maßnahmen.
    360 Beschäftigte geht ja noch. Wir haben gerade die Marke von 2000 geknackt.