Dampfen von E-Zigaretten im Büro

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  • Ich wurde gefragt, ob das Dampfen von E-Zigaretten im Büro mit Rauchverbot erlaubt sei. Meine Suche brachte nur Hinweise wie "sollte man wie echte Zigaretten handhaben" u. ä., was ich zwar ebenfalls so sehe, aber ich hätte ganz gerne irgendwas, wo das verbindlich steht. Verboten, Basta! Ist da einem von Euch etwas bekannt?


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Guten Morgen,

    ich denke, Du wirst da nichts schriftliches finden. Wir haben damals den Betriebsarzt um eine Stellungnahme gebeten. Dieser hatte eine Stellungnahme über die "angeblichen" Gesundheitsgefahren geschrieben. Ich lass Dir das gern über eine pn zukommen? Wir haben das dann über das Direktorium und einer Hausordnung abschlägig beschieden.

    Hier noch ein Link zur rechtlichen Lage. Kennst bestimmt ähnliches.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/ra…atz_078066.html

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    2 Mal editiert, zuletzt von Mick1204 (23. Januar 2017 um 08:54) aus folgendem Grund: Ergänzungen

  • Ja, solche Quellen findet man. Dann ist das Thema offenbar noch nicht verbindlich geregelt. Das hat nur leider einen Nachteil: Eine gesetzliche oder berufsgenossenschaftliche Regelung wird viel eher akzeptiert als jede innerbetriebliche Regelung, denn da sind entweder die Dampfer beleidigt, weil ihnen etwas verboten wird oder die Nichtdampfer, weil sie sich belästigt fühlen...


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Moin,

    prinzipiell wäre es mir egal, was jetzt überhaupt verdampft wird. Da gebe es eine Gleichbehandlung.

    Gegen das Dampfen würde noch sprechen:
    -Geruchsbelästigung (für alle, auch die Passiv-Raucher)
    -Anschlagen von Brandmeldeanlagen
    -Schadstoffabgabe an die Luft, damit für alle

    Letztlich hat ein Unternehmer sein Hausrecht. Damit das letzte Wort.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Der Arbeitgeber kann problemlos mit Hinweis auf §7 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung ein "Dampfverbot" erlassen.
    Müsste ich als Nichtraucher und Nichtdampfer ein Büro mit einem Dampfer teilen, würde ich den AG auch deutlich darauf hinweisen, im Zweifelsfall ein eigenes Büro beantragen

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (23. Januar 2017 um 09:48)

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  • In unserem Unternehmebn ist es auch klar geregelt.

    Es besteht ein absolutes Rauchverbot auch für E-Zigaretten.
    Erlaubt ist das rauchen nur in den abgetrenten Aufenthaltsräumen.

    Dies ist auch in den Arbeitsverträgen geregelt.

    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

  • Der Arbeitgeber kann problemlos mit Hinweis auf §7 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung ein "Dampfverbot" erlassen.
    Müsste ich als Nichtraucher und Nichtdampfer ein Büro mit einem Dampfer teilen, würde ich den AG auch deutlich darauf hinweisen, im Zweifelsfall ein eigenes Büro beantragen

    Hallo,
    wie kommst Du zu deiner Aussage?

    Der AG "könnte" dies, wenn es sich um einen Gefahrstoff nach GefStoffV handelt. Grundsubstanzen der Liquids sind i.d.R. Propylenglycol, Glycerin, Ethanol und Aromastoffe, welche keine Gefahrstoffe sind. - also scheidet diese Möglichkeit zunächst grundsätzlich aus.

    Wie bereits von @Waldmann erwähnt, könnten natürlich Rauchmelder ein Problem darstellen. Schadstoffabgabe in die Luft ist ebenfalls nicht grundsätzlich gegeben - nur weil etwas dampft, muss es kein Schadstoff sein. Disconebel hat übrigens ähnliche Bestandteile wie Liquids. Wenn es verboten sein soll, dann würde ich eine Betriebsvereinbarung empfehlen.

    Ich denke es kann jeder seine Meinung darüber haben. Aber mann muss auch bei Fakten bleiben und keine Empfehlungen von irgendwelchen Lobbyisten oder nicht nachgewiesenen, sondern evtl. vermuteten Gefahren als Grundlage verwenden. Ich hatte früher 2 Schachteln krebserzeugende Gefahrstoffe, mittels Verbrennung konsumiert.......... heute nicht mehr.

  • Dann ist das Thema offenbar noch nicht verbindlich geregelt. Das hat nur leider einen Nachteil: Eine gesetzliche oder berufsgenossenschaftliche Regelung wird viel eher akzeptiert als jede innerbetriebliche Regelung, denn da sind entweder die Dampfer beleidigt, weil ihnen etwas verboten wird oder die Nichtdampfer, weil sie sich belästigt fühlen...

    Schau mal hier:
    http://www.bfr.bund.de/de/presseinfor…ren-129587.html
    oder
    http://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/e…ette-10982.html

    Bei uns werden E Zigarretten mit normalen Zigaretten zum Schutz der Nichtraucher gleichgestellt

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    2 Mal editiert, zuletzt von kelte (23. Januar 2017 um 10:15)

  • ich bin auch Nichtraucher, und traue dem ganzen "es ist alles Harmlos" Gerede nicht. Es gibt sie mit und ohne Nikotin und mit jedwedem andern Gedöns. Zigaretten hat man auch mal für ein harmloses Genussmittel gehalten. Bis man nach Jahren endlich begriffen hat dass sie es nicht sind. Und da die Industrie (Tabak, oder Liquids) vornehmlich großen Wert darauf legen ihre Süchtigen weiterhin zu bedienen, werden sie uns wohl weiter mit Studien überhäufen die alles für harmlos erklären woraus sich noch Geld machen lässt. Und in 20, 30 oder 40 Jahren ist man dann vielleicht ganz perplex festzustellen.... ach Mist, doch nicht so harmlos...

    nicht mit mir...

    ...will ich nicht einatmen, nicht als Rauch, und auch nicht als Dampf.

    Lobyismus Tabakindustrie

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  • Ich hatte früher 2 Schachteln krebserzeugende Gefahrstoffe, mittels Verbrennung konsumiert.......... heute nicht mehr.

    Und heute .....dampfst du was in Dich ein wovon Du nicht mal genau weist was alles drin ist....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Und heute .....dampfst du was in Dich ein wovon Du nicht mal genau weist was alles drin ist....

    @kelte
    ich weis sehr wohl was an Bestandteilen in meinen Liquids ist, ebenso weis ich dass vieles besser ist als beim Rauchen - ABER ich weis nicht ob es irgendwann evtl. andere Auffälligkeiten hervorbringt und genau das ist auch aktuell noch nicht "negativ" belegt. ;)

    Natürlich ist es besser ohne dampfen von Zigaretten wegzukommen - es ist ja auch besser auf seine Ernährung zu achten und Sport zu treiben und sich nicht für ein Magenband zu entscheiden .....

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

    Einmal editiert, zuletzt von AL_MTSA (23. Januar 2017 um 10:31)

  • Natürlich ist es besser ohne dampfen von Zigaretten wegzukommen - es ist ja auch besser auf seine Ernährung zu achten und Sport zu treiben und sich nicht für ein Magenband zu entscheiden .....

    tja vor und Nachteile ....ich habe bis 2008 2 - 3 Schachteln am Tag geraucht (Scheiß Sucht)...
    Ich habe von heute auf morgen aufgehört ..... wow vieles anderes und musste mich erst daran gewöhnen Pause zu machen ...(wozu Pause wenn man nicht raucht)

    Dafür habe ich jetzt 25 Kg mehr auf den Rippen ..... ;) aber immer noch besser wie Rauchen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • wie kommst Du zu deiner Aussage?

    Zunächst einmal ist das Dampfen eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit, die der AG nicht in seinen Räumen dulden muss.
    Dann entstehen dabei ja Dämpfe, die man deutlich erkennen kann. Was ist in den Dämpfen enthalten? Darüber streiten sich die Gelehrten und über die Gefahren daraus auch.
    Ethanol ist übrigens ganz klar als Gefahrstoff anzusehen, ebenso das oft zugesetzte Nikotin, welches auch ein hervorragendes Hautgift darstellt.
    Über das Minimierungsgebot aus § 7 Abs. 4 GefStoffV ist der Arbeitgeber gefordert, vermeidbare Belastungen seiner Mitarbeiter zu verhindern.

    Die Politik eiert ja, durch viel Lobbyeinsatz getrieben, in Sachen Tabak und ähnliche Produkte gewaltig herum.
    Ich gehe davon aus, das Dampfen weniger gefährlich ist als Rauchen, aber eben nicht völlig ungefährlich und auch nicht ohne Belästigung.
    Sieht man jetzt Dampfen als Mittel zur Rauchentwöhnung müsste man die Produkte als Arzneimittel und Medizinprodukte ansehen mit entsprechenden Einschränkungen für den Verkauf.
    Sieht man sie als Bedarfsgegenstand/Konsumgut dürfte ein Stoff nicht darin enthalten sein, der für viele Nutzer allerdings relevant ist, das Nikotin.
    Die Politik hat sich für ein Zwischending entschieden mit oft noch ungeklärten Dingen wie z.B. ob hier auch ein "Rauchverbot" gilt oder nicht. Das werden in den nächsten Jahren die Gerichte zu entscheiden haben. Zumindest die Liquids unterliegen inzwischen ja einer Zulassungspflicht, wobei die Kontrolle von Eigenimporten aus Asien oder die Selbstmischung kaum überwacht werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    2 Mal editiert, zuletzt von AxelS (23. Januar 2017 um 10:43)

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  • Meiner Meinung nach ist das eine Entscheidung des Hausherrn / Arbeitgebers. Duldet er das in seinen Räumen oder duldet er das nicht.
    Wir haben damals aus Gründen der Gleichbehandlung (Schutz der Nichtraucher, Raucher müssen das Gebäude verlassen zum Rauchen) die Dampfer (nicht Verbrenner = sog. Low Burner :44: ) auch rausgeschickt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ja, solche Quellen findet man. Dann ist das Thema offenbar noch nicht verbindlich geregelt. Das hat nur leider einen Nachteil: Eine gesetzliche oder berufsgenossenschaftliche Regelung wird viel eher akzeptiert als jede innerbetriebliche Regelung, denn da sind entweder die Dampfer beleidigt, weil ihnen etwas verboten wird oder die Nichtdampfer, weil sie sich belästigt fühlen...


    Gruß Michael

    Moin,

    wer Chef sein möchte, muss auch Chef sein können. Wer keinen Arsch in der Hose hat, im eigenen Laden eine Regelung in Kraft zu setzen und auch dazu zu stehen, sondern sich hinter Regularien verstecken will, damit man immer darauf verweisen kann, dass man für die Entscheidung nicht selbst verantwortlich ist, sitzt auf dem falschen Posten. Für Bereiche, für die man Verantwortung trägt muss man auch Verantwortung übernehmen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin zusammen,

    wenn man mal die Diskussion ob Zigarettenrauch oder E-Zigarettendampf nun schädlich ist oder nicht völlig außen vor lässt, bleibt die einfache Frage übrig:

    Fühlen sich Mitarbeiter dadurch belästigt oder nicht?

    So wie die Antwort auf diese Frage ausfällt, muss dann auch die Reaktion ausfallen.

    Wenn das dann nicht klappt: siehe Beitrag von Guudsje

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Natürlich fühlen sich Mitarbeiter belästigt. Immer! Entweder die Nichtdampfer wegen des Dampfes/Geruchs/etc. oder eben die Dampfer, die das Verbot als Belästigung sehen und sich zu unrecht eingeschränkt sehen. Das ist und bleibt eine Wahl zwischen Pest und Cholera. Man kann es nicht allen Recht machen, eine Seite ist immer unzufrieden, auch wenn es als dritte Gruppe die toleranten Nichtdampfer gibt, die es nicht stört.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Moin,
    wer Chef sein möchte, muss auch Chef sein können. Wer keinen Arsch in der Hose hat, im eigenen Laden eine Regelung in Kraft zu setzen und auch dazu zu stehen, sondern sich hinter Regularien verstecken will, damit man immer darauf verweisen kann, dass man für die Entscheidung nicht selbst verantwortlich ist, sitzt auf dem falschen Posten. Für Bereiche, für die man Verantwortung trägt muss man auch Verantwortung übernehmen.

    Gruß Frank

    AUA! ;(
    Diplomatie gehört nicht zu Deinen Stärken? :Lach:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Wo ist das Problem?
    Du hast doch die Lösung :

    Natürlich fühlen sich Mitarbeiter belästigt. Immer! Entweder die Nichtdampfer wegen des Dampfes/Geruchs

    Da die Ma sich wegen dem Geruch belästigt fühlen (kann ich gut nachvollziehen) ist es verboten.

    Da läßt man erst gar keine Diskusion aufkommen.

    Mfg

    FS