Es dreht sich um ein Alten- und Pflegeheim, wo beim letzten Erweiterungsbau im Jahre 2007 ein neues Brandschutzkonzept erstellt wurde, das damals auch behördlich akzeptiert wurde, obwohl es an mehreren Stellen aufgrund der baulichen Gegebenheiten Fluchttüren gibt, die gegen die Fluchtrichtung öffnen. Allerdings handelt es sich stets um die zweiten Fluchtwege und das Konzept erfüllt dank der Kompensationsmaßnahmen alle Anforderungen der Krankenhausbauverordnung.
Nun hat das zuständige Bezirksamt unter Berufung auf die Arbeitsstättenverordnung einen Umbau mit Fertigstellung bis zum 31.12.15 verlangt. Für die Bewohner reicht die strenge Krankenhausbauverordnung, die Mitarbeiter sollen nun noch besser geschützt werden. Angesichts des an sich schlüssigen Brandschutzkonzeptes ist das wenig nachvollziehbar.
Wie beurteilt Ihr die Rechtslage? Geht die Arbeitsstättenverordnung tatsächlich über die Krankenahusbauverordnung? Oder verspricht ein Einspruch mit dem Verweis auf das Brandschutzkonzept Erfolg?
Gruß Michael