Hallo zusammen,
ich habe auch eine Frage bzgl. der Aufschlagrichtung von Fluchttüren. Innerhalb des Gebäudes gehen alle Fluchttüren nach außen auf. Die Mitarbeiter müssen dann allerdings über den Innenhof des Gebäudes zum Sammelplatz durch ein Tor gehen. Dieses hat zwar ein Antipanikschloss. Allerdings öffnet das Tor nach innen, also nicht in Fluchtrichtung. Dies wurde wohl bei der Erstellung des Gebäudes (vor ca. 25 Jahren) so abgenommen und nicht bemängelt. Allerdings gibt es dazu kein Protokoll o. Ä., so dass wir keinen schriftlichen Nachweis haben. Gibt es dazu eine Regelung? Der Innenhof ist ziemlich groß. Es kann also nicht zu einer Massenansammlung vor dem Tor kommen.
Viele Grüße