Beiträge von Kiter

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    Hallo Shalimar,

    ist mir in meiner langjährigen Praxis nicht vorgekommen; Stichschutz verbunden mit guten Handhabbarkeit schließt sich aus. Es gab oder gibt noch den Handschuh mit den sich überdeckenden in Kevlar eingenähten Edelstahlplättchen - wurde in der Abfallentsorgung verwendet.

    Du bekommst 3 Orden (oder mehr..), wenn es dir gelingst das Spritzwerkzeug so zu optimieren, dass kein Grat mehr entsteht.

    Alternativ könnte man vielleicht über eine Entgratvorrichtung nachdenken - aber das ist alles Stochern im Nebel, sofern das Werkstück mit seinen Randbedingungen nicht bekannt ist.


    mfg.

    Hallo zusammen,

    mal das Ergebnis der Revision von Stiftung Warentest abwarten; ich denke dass bei Auftragsvergabe an das Prüfinstitut bzw. nach Erhalt des Prüfberichtes von Warentest vor der Veröffentlichung die Prüfkriterien hätten verifiziert werden müssten.

    Dabei wären die Defizite (hoffentlich) aufgefallen - Fachkompetenz ist nun mal auch beim Auftraggeber erforderlich.

    mfg

    Hallo SJ,

    ich sehe das so:

    Du hast einen Roboter mit max. möglichem Arbeitsbereich; dieser muss eine sichere kartesische Begrenzung des Bewegungsraums durch Software bzw. Hardware aufweisen. Ausnahme wäre bei einem Abstand der mechanischen Absperrungen des Zugangsbereichs außerhalb des Roboter-Bewegungsraumes. Das habe ich allerdings vor Jahren erst einmal bei der BAuA in Dortmund gesehen.

    Wenn der Roboter sicher ist, kannst du dich um den Sicherheitsabstand der BWS unter Berücksichtigung der Annäherungsgeschwindigkeit (Laufen!) und hinüberreichen kümmern. Ich persönlich würde da eine senkrechte Anordnung der BWS bevorzugen.

    mfg

    Hallo zusammen,

    kleine Konkretisierung von "...Belastung 90° zur Schraubachse..." -

    gemeint war 90° zur Ringebene


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    mfg.

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    Hallo Matthias,

    für die Maße der Ringschrauben gibt es entsprechende Normblätter....

    Ich würde vor der Prüfung, die in der Tat erforderlich ist, die normgerechte Anwendung hinsichtlich der zulässigen Belastungen und deren Winkel prüfen - da wirst du bestimmt auf "Ungereimtheiten" (Ringschraube nicht ganz eingedreht; Belastung 90° zur Schraubachse...) stoßen und für Abänderungen, z. B. drehbare, hochfeste Ringschrauben, sorgen müssen.

    mfg

    Hallo Saskia,

    als Senior, bei dessen Start als Sicherheitsingenieur es noch keine Internet gab, beeindruckt mich die Seite keineswegs. Bunter Flimmer mit ständigem Pop-Up; aber wenig Konkretes.

    Wenn du als Bauingenieurin nicht nur Bauunternehmungen betreuen willst, sondern auch z. B. Unternehmen des Maschinenbaus, solltest du Wert auf eine gute Einarbeitung legen (ginge mir im z. B. Hochbau genauso).

    Ich sehe das so, wie der Vorschreiber; es sollen wahrscheinlich zusätzliche Dienstleistungen wie Lärmmessungen, Regalprüfungen u.v.a. verkauft werden (wurde mir vor Jahren beim Gespräch mit einem großen Dienstleister explizit vermittelt).

    Deine Leistungsfähigkeit als SiFa wird wahrscheinlich an deiner Kundenpräsenz mit erfolgtem Verkauf gemessen - mal eben im Büro (wenn vorhanden) z. B. Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe (zur Kundenzufriedenheit) zu erstellen, wird dann nicht drin sein. Es sei denn, man könne auf eine Datenbasis zurück greifen - sofern diese deinem Anspruch an deine Arbeitsergebnisse genügen; mir ging es in ca. 25 Jahren überbetrieblicher Tätigkeit nicht so.

    mfg.

    Hallo merle,

    bei meiner Bildschirmeinstellung - weißer Hintergrund für die Forumsbeiträge - ist dein Post in grüner Schrift, schwer lesbar.

    Die Mühe mache ich mir nicht - wäre nett, wenn du bei deinen Posts die Bildschirmergonomie berücksichtigen würdest.


    mfg.

    Hallo zusammen,

    interessant wäre auch der "übliche" Einsatzbereich; ich kann mich da an eine Härterei entsinnen, bei der die Box mit dem gehärteten Material - frisch aus dem Ofen genommen - auf der Gabel vergessen wurde......

    Weiterhin kenne ich auch nicht bestimmungsgemäße Verwendung durch versuchtes Anheben z. B. eines Maschinenteils, was zum Gabelbruch bzw. -anbruch führen kann.

    Mal in dem Staplerbereich hinterfragen, welche Aktivitäten in den letzten 3-4 Wochen statt gefunden haben. Mit etwas Kreativität könnte man vielleicht ableiten, das dabei ggf. ein Stapler eingesetzt wurde...

    mfg

    Hallo Qualit,

    ein Gabelstapler fällt unter die EG-Maschinenrichtlinie bzw. die Maschinenverordnung und muss ein CE-Zeichen aufweisen. Die Maschine "Stapler" muss allen Beanspruchungen im Normalbetrieb standhalten. Dazu gehört ua. auch die Festigkeit/Konstruktion des Fahrerschutzdaches, die natürlich von der Tragfähigkeit und Hub- bzw. Fallhöhe der Last abhängig ist.

    Wenn du die Haltbarkeit in Frage stellst, nimm im einfachsten Fall mit dem Hersteller Kontakt auf; schwieriger wird es sein, sich durch die DIN ISO 6055 zu arbeiten.

    Gegen dein beschriebenes "hohes Risiko" gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen (s. Regelwerke) , die bei der Stapelung zu beachten sind.

    mfg

    Hallo zusammen,

    wenn ich mich so recht entsinne, härtet der Cyan... bei höherer Luftfeuchtigkeit aus.

    An einer Fertigungsanlage, an der ebenfalls zyklisch der Kleber dosiert wurde, hatten die findigen Mechaniker die Abluft des Dosierzylinders durch ein Wasserbad geführt. An Details kann ich mich nicht mehr entsinnen - es waren nach einigen Stunden Betrieb signifikante Ablagerungen in der "Spülflasche", die somit nicht mehr in der Umgebungsluft waren.

    Nun ist dieses über 20 Jahre her, an einen Messversuch bzw. Gedanken daran kann ich nicht mehr erinnern. Wohl aber an Mitarbeiter/-innen die dermaßen stark sensibilisiert (ua. rote Flecken) waren, das sie nicht mehr in der Halle arbeiten konnten.

    mfg