So wir beschäftigen in den Kliniken auch Handwerker. Die müssen bei Arztfahrten mit Rehabilitanden ein Fahrzeug führen. In der Dienstpostenbeschreibung ist das auch aufgeführt. Diese sind aber keine Berufskraftfahrer oder Busfahrer. Die fahren ja privat auch ein Fahrzeug. Müssen die für die Tätigkeit "Fahrten mit Rehabilitanden" eine Eignungsfeststellung durchlaufen?
Das Gleiche gilt übrigens auch für einige der Pflegekräfte, die bei Wochenendausflügen die Rehabilitanden (8 Personen), fahren.
Meine Sicht:
Bei "nur Dienstfahrten" >> keine Eignungsfeststellung, da allgem. Lebensrisiko.
Bei "Fahrgästen" >> da können Dritte geschädigt werden, Eignung muss belegt sein. Für mich ist das ein konkreter Anlass.
Da sind noch eine Menge Fragen offen. Wann darf ich als Arbeitgeber über eine tarifliche Anforderung Eignungsfeststellungen festlegen? Nur wenn es eine gesetzliche Anforderung gibt?
Eignungsfeststellungen ohne Rechtsgrundlage oder konkreten Anlass sind unzulässig. Das Schreiben "Zum Thema Eignungsuntersuchungen" kennst Du sicher, aber auch das klärt nicht alle Fragen abschließend -- P. Aligbe hat zu Eignungsvorbehalten einiges verfasst.
Ich meine da stand auch, dass Betriebs-/Dienstvereinbarungen keine Rechtsgrundlage darstellen und somit keine Eignungsfeststellung begründen können. Was in Tarifverträgen oder einzelnen Gesetzen steht, ist leider meist von anderen Rechtsgebieten isoliert (z.B. die arbeitsmed. Untersuchung für Nachtarbeiter oder die Untersuchung für Cheffahrer).