Erschwerend kommt hin zu, das die Fahrzeuge in der Schweiz zum Kundendienst gesendet wird.
Verwendung außerhalb der BRD liegt außerhalb des Geltungsbereiches der DGUV Vorschrift 70, also kein Problem.
Hier eine Gefährdungsbeurteilung, damit spare ich mir die UVV-Prüfung:
Gibt es dazu eine Aussage vom UV-Träger?
Klar, bei normalen PKW kann man über die Sinnhaltigkeit einer weiteren Prüfung streiten, dennoch: regelmäßig stellte ich -- zumindest bei nicht personengebundenen KFZ -- immer Mängel fest. Ersatzrad hat von allen Rädern noch am meisten Luft, Waschanlage defekt/leer, Warnweste weg, Verbandkasten weg (oder einer im Auto, der schon vor Auslieferung des Autos abgelaufen war), fragwürdige Hygiene, Defekte an der Beleuchtung (einmal waren alle drei Bremsleuchten ausgefallen; keine Anzeige im Fahrzeug -- sofort schriftliche Empfehlung, die Nutzung bis zur Reparatur zu untersagen).