Beiträge von CarstenM

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    Dazu würde mich mal interessieren, wird das ernsthaft in öffentlichen Einrichtungen umgesetzt bzw. beachtet?

    Die mir bekannten öff. Einrichtungen achten allein auf die momentanen Kosten. Brandschutzanforderungen werden nicht als prioritär gesehen; es gibt dort auch niemanden, der sich damit beschäftigten könnte.

    nix für ungut, aber das hat schon etwas von "keine Lust", oder?!?!?

    Als jemand mit ehemals demselben Thema finde ich diese Wertung unangemessen. Als Sifa Unterweisungen durchzuführen kann durchaus sinnvoll und machbar sein, was aber von den konkreten Bedingungen (Unternehmensgröße etc.) abhängt. In einigen Fällen sollte man das m.E. als Sifa abwehren bzw. klein halten und das hat nichts mit (Un-)Lust zu tun.

    Anyway, allen Unkrufen und Interpretationen zum Trotz gibt es m.W. keine geseztliche Grundlage aufgrund derer eine Sifa explizit NICHT unterweisen darf...

    Volle Zustimmung.

    Hi, was meinst du mit Schulbauregelungen? Meinst du so etwas wie MSchulbauR? Wenn ja, was ist das konkrete Problem? Ist es tatsächlich so, dass Schulen abweichend davon erreichtet werden? Höre ich zum ersten Mal und fände es einen guten Ansatz...

    Ja, die SchulbauR -- jedes Bundesland hat eine eigene. Neben dieser wird gern die DGUV Vorschrift 81 ignoriert und überdies übersehen, dass eine Schule nicht nur Sonderbau Schule sondern auch Arbeitsstätte ist. Schauen wir weiter auf die Schularten, wird es noch interessanter, da etwa Förderzentren nutzungsbedingt noch besondere Anforderungen (u.a. Barrierefreiheit) aufweisen.

    Geplant/gebaut wird i.d.R. leider kostenoptimiert oder "schick & schön". Letzteres drückt sich in bspw. Atrien mit optisch auflockernden Treppen ohne Setzstufen, unterlaufbar, glatt und scharfkantig aus.

    Hallo,

    kurz vor Ostern mal eben schnell,

    nehme ich dies und setzte vorraus dass nur Informationen gelesen werden und die Beschäftigten keine Eingabe machen, da Sie per Mail "nur" Tagesaufgaben bekommen.

    Dann kann ich folgendes aus der ASR A6 bzgl. einem Verzicht einer Unterweisung geltent machen.

    Vermutlich ist die Annahme des nur Lesens eher wackelig, ein oder zwei Kleinigkeiten kann man doch noch eben schnell beantworten. Und schon sind wir bei Eingabe.

    Oder aber man macht das nur Lesen fix, muss das aber unterweisen -- und schon sind wir bei der Katze und ihrem Schwanz. Posts #12, #18 anwenden und gut ist.

    Hintergrund meiner Frage ist die Unterweisungspflicht gem. ArbStättV bzw. ASR A6, die ich ganz gerne bei Beschäftigten, die bspw. lediglich ihre dienstl. E-Mails checken, außenvorlassen möchte.

    XX_SiFa Das eingangs grob Geschilderte dürfte außerhalb des Anwendungsbereichs der ASR A6 liegen (Kap. 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 i.V.m. Kap. 3.10 ASR A6).

    So halb Off-Topic:

    vergangene Woche vom Dresdner Treffpunkt der BAuA:

    ASR dienen der Gefährdungsbeurteilung, zur Beurteilung der Notwendigkeit von Vorsorgen dienen die AMR. Es ging zwar um UV, das kann sicher auf Bildschirmarbeit übertragen werden. Würde bedeuten, die Zeiten in der ASR A6 haben keinen Einfluss auf das Erfordernis der Angebotsvorsorge TBS, sondern die unscharfe Formulierung in AMR 14.3.

    Wenig weiter oben wird in der ASR Bildschirmarbeit i.S. der Regel definiert, jedoch ohne Zeitanteil.

    Ebenso AMR 14.3.

    Wenn die Tätigkeit ausgeübt wird -- und sei es noch so kurz -- sollte die m.E. in der Unterweisung Beachtung finden. Je nach Gefährdungslage aber sicher nicht jedes Jahr Schwerpunktthema.

    "Über die Rechtswirksamkeit von individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen in Bezug auf Eignungsbeurteilungen (siehe Kapitel 2.1.2) gibt es nur wenige arbeitsgerichtliche Urteile zu einigen Einzelfällen, so dass sich die Praxis nach wie vor mit zahlreichen offenen Fragen konfrontiert sieht."

    DGUV Information 250-010 S.12

    In meine der konkrete Anlass muss auf die Nichteignung bezogen sein und nicht auf die eventuell vorliegende Notwendigkeit.

    Hmmm...klingt schlüssig. Das würde grundsätzlich für alle dienstlichen Fahrtätigkeiten gelten, unabhängig von Zweck, Transportgut oder Mitfahrern.

    Anderes Beispiel mitten aus dem Leben, passt hier aber genau:

    Eine Schule (Förderzentrum) besitzt einen Kleintransporter mit Sitzen. Oftmals klappt das Abholen von Schülerinnen/Schülern (teils mit erheblichen körperlichen Einschränkungen) durch private Fahrdienste nicht. Was nun? Na klar; der Schulhausmeister ist ja ein ganz netter. Und schwupps etabliert sich eine tägliche Heimfahrrunde.

    Sollte der Hausmeister nun eine Eignung für Fahr-/Steuertätigkeit nachweisen?

    So wir beschäftigen in den Kliniken auch Handwerker. Die müssen bei Arztfahrten mit Rehabilitanden ein Fahrzeug führen. In der Dienstpostenbeschreibung ist das auch aufgeführt. Diese sind aber keine Berufskraftfahrer oder Busfahrer. Die fahren ja privat auch ein Fahrzeug. Müssen die für die Tätigkeit "Fahrten mit Rehabilitanden" eine Eignungsfeststellung durchlaufen?

    Das Gleiche gilt übrigens auch für einige der Pflegekräfte, die bei Wochenendausflügen die Rehabilitanden (8 Personen), fahren.

    Meine Sicht:

    Bei "nur Dienstfahrten" >> keine Eignungsfeststellung, da allgem. Lebensrisiko.

    Bei "Fahrgästen" >> da können Dritte geschädigt werden, Eignung muss belegt sein. Für mich ist das ein konkreter Anlass.

    Da sind noch eine Menge Fragen offen. Wann darf ich als Arbeitgeber über eine tarifliche Anforderung Eignungsfeststellungen festlegen? Nur wenn es eine gesetzliche Anforderung gibt?

    Eignungsfeststellungen ohne Rechtsgrundlage oder konkreten Anlass sind unzulässig. Das Schreiben "Zum Thema Eignungsuntersuchungen" kennst Du sicher, aber auch das klärt nicht alle Fragen abschließend -- P. Aligbe hat zu Eignungsvorbehalten einiges verfasst.

    Ich meine da stand auch, dass Betriebs-/Dienstvereinbarungen keine Rechtsgrundlage darstellen und somit keine Eignungsfeststellung begründen können. Was in Tarifverträgen oder einzelnen Gesetzen steht, ist leider meist von anderen Rechtsgebieten isoliert (z.B. die arbeitsmed. Untersuchung für Nachtarbeiter oder die Untersuchung für Cheffahrer).

    Der Bericht soll ja "über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben" Aufschluss geben. Wie detailliert das ausgestaltet ist, sollte aus meiner Sicht der Unternehmer vorgeben bzw. mit diesem abgestimmt werden.

    Ich beschreibe prosaisch Schwerpunkte, zumal mir die Einsatzzeitenberechnung vorenthalten wird. Dass mein Bericht gelesen wird, wage ich zu bezweifeln (ebenfalls öD).

    was haltet ihr von der Öffnung der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit für weitere Fachrichtungen?

    Ich halte das für nicht grundsätzlich schlecht, allerdings sollten die Rahmenbedingungen angepasst werden. Z.B. dass mit einer bestimmten Vorbildung nur dazu passende Einrichtungen betreut werden dürfen. Überdies müsste die Sifa-Ausbildung weiterentwickelt (oder eher zurückentwickelt) werden, damit die grundständigen technischen Punkte vermittelt werden.

    Künftig können sich u. a. auch Absolventen aus Bereichen wie Ergonomie, Humanmedizin, Arbeitshygiene oder Biologie für die Ausbildung qualifizieren.

    Warum denn nicht? Mir sind hinreichend viele Sifas aus dem Meister- und Ingenieurbereich bekannt, die nicht in der Lage sind ein paar dB-Werte in einen Tageslärmexpositionsrechner einzugeben, überdies fehlt bei den reinen Technikern recht oft das Verständnis für bzw. Interesse an dem recht wichtigen Themengebiet Psyche (nur meine Beobachtung).

    Welche Chancen seht ihr darin bzw. sehr ihr dadurch einen größeren Wettbewerb?

    Hoffentlich, dass welche der o.G. über einen Wechsel des Tätigkeitsfeldes nachdenken wenn mehr Sifas am Markt sind. Könnte sich allerdings auch negativ auf das zuletzt gestiegene Entlohnungsniveau auswirken.

    auch hierzu ein Zitat aus dem weiter oben schon genannten FBFHB-006:

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    Auch hier der Test:

    Die Löschdecke aus gewebter (Glas-?)Faser erstickt zunächst die Flamme im brennenden Öltopf (sollte Friteuse simulieren). Sobald sich die Decke vollgesaugt hat, kommt das noch heiße Öl wieder in Kontakt zu Sauerstoff und die Löschdecke brennt bzw. das Öl darin wie in einem Kerzendocht.

    Zitat aus dem weiter oben schon genannten FBFHB-006:

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    Volle Zustimmung. Wir haben das mit der Feuerwehr gemeinsam zu Schulungen ausprobiert. Selbst als recht große Person ist es mit den Händen in den Ecktaschen der Löschdecke (zumindest mit der bei uns bis dahin aushängenden Größe) unmöglich jemanden zu fangen. Da tritt man eher auf die Decke und verletzt sich selbst.