Anzahl Sicherheitsbeauftragte

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  • Mahlzeit zusammen.
    Bei uns im Unternehmen sind derzeit 120 gewerbliche und 60 angestellte Mitarbeiter in Lohn und Brot. :)
    Wir haben "nur" einen Sicherheitsbeauftragten.
    Hier haben wir sicherlich Erweiterungsbedarf - meine Frage ist nun:
    Wie viel SB sollten ein Unternehmen in der Größe haben?
    (PS: Wir sind ein 3-Schicht-Betieb)

    Das was ich zu dem Thema gefunden habe hilft nicht wirklich weiter, denn da heißt es: Die erforderliche Anzahl legt der Unternehmer fest....

    Mein Gedanke wäre 6 SB für den gewerblichen und 2 SB für den angestellten Bereich. ?(

    Gruß,
    Ausbilder

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  • Hi...

    Schau mal in die "neue" DGUV Vorschrft 1"...
    die sagt (sinngemäß):
    Die Sicherheitsbeauftragten sollen sich in zeitlicher, räumlicher und fachlicher Nähe zu den betreuten Beschäftigten befinden.

    Heisst:
    - wenigstens pro Schicht einen
    - wenigstens einen weiteren für den Bürobereich
    Alles Weitere müsstet Ihr anhand Eurer Unternehmensstruktur und den baulichen Gegebenheiten festlegen.


    ABER:
    Der SiBe ist und bleibt ein freiwilliges Amt. findest du keinen geeigneten, willigen Kandidaten kann auch niemand dazu gezwungen werden.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo,

    einer unserer deutschen Standorte hat (glorreiche) 7 Sicherheitsbeauftragte bei 125 Mitarbeitern. Zwei pro Schicht und einen in der Werkstatt.
    Dazu leistet sich der Standort noch eine Vollzeit-Sifa für alles andere ...

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Erstmal Danke für eure Antworten!
    Ich denke mit meinen 6 + 2 SB´s liege ich hier gar nicht so verkehrt - werde das intern nochmal zum Thema machen.

    Schönen Feierabend (halbe Stunde noch....) :thumbup:

  • Moin Ausbilder,

    Gucksu hier: GUV-V A1, §20, Anlage 2

    Aber Achtung: Das Verhältnis gilt grundsätzlich für die Anzahl der anwesenden Personen - das können auch Gäste, Patienten usw. sein.
    Das Verhältnis muss immer sichergestellt sein - in jeder Schichtsituation und unabhängig von Urlaubsperioden u.ä.

    Ich hoffe, dass hilft dir weiter... Klaus

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  • Gucksu hier: [b]GUV-V A1, [/i]

    Hallo kbelgraver!

    Die DGUV Vorschrift 1 ist nicht einfach eine Abschrift bzw. Umbenennung der BGV A1 / GUV A1.
    Daher ist der Beitrag von Thorsten S. schon genau richtig.

    Legt Euch also nicht fest auf bestimmte Verhältniszahlen. Es könnten deutlich mehr SiBe benötigt werden, als man zunächst glaubt.
    Dies gilt vor allem für kleinere Betriebe mit mehreren Bereichen (Büro, Lager, Werkstatt, Außendienst)

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo,
    die Zahl der Sibe richtet sich keineswegs an Gäste, Besucher oder Patienten - das ist Quatsch. :thumbup:
    Weder Gäste, Patienten noch Besucher gehen einer versicherten Tätigkeit nach SGB VII nach.

    Die Kriterien zur Bestimmung sind:
    1. Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren.
    Der Unternehmer hat die Zahl der Sicherheitsbeauftragten entsprechend des Gefahrenpotenzials (Unfall- und Gesundheitsgefahren) in den jeweiligen Arbeitsbereichen zu bestimmen.
    2. Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
    Grundsätzlich ist die räumliche Nähe zu den Sicherheitsbeauftragten erforderlich. Sie ist gegeben, wenn der Sicherheitsbeauftragte im gleichen Arbeitsbereich wie die Kollegen tätig ist, zum Beispiel im Lager, im Büro oder in der Werkstatt. Bei Tätigkeiten von Beschäftigten in unterschiedlichen Gebäuden sollte deshalb geprüft werden, ob die Sicherheitsbeauftragten auch in diesen unterschiedlichen Gebäuden tätig sind.
    3. Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
    Dieses Kriterium zielt darauf ab, dass die für den jeweiligen Arbeitsbereich zuständigen Sicherheitsbeauftragten auch zur gleichen Arbeitszeit wie die anderen Beschäftigten tätig sind. Liegt zum Beispiel Schichtarbeit vor, muss geprüft werden, ob Sicherheitsbeauftragte pro Schicht bestellt werden müssen.
    4. Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
    Die Berücksichtigung dieses Kriteriums soll sicherstellen, dass nur Sicherheitsbeauftragte bestellt werden, die im Arbeitsbereich dauerhaft gleiche oder vergleichbare Tätigkeiten wie die anderen Beschäftigten ausüben und die die Kolleginnen oder Kollegen kennen und ihre Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen einschätzen können.
    5. Anzahl der Beschäftigten
    Die notwendige Zahl von Sicherheitsbeauftragten orientiert sich auch an der Ausdehnung des Arbeitsbereiches und der Anzahl der Beschäftigten;
    der Sicherheitsbeauftragte sollte noch alle Kolleginnen und Kollegen persönlich kennen.
    :138:

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Moin,

    stehe in meinem neuen Betrieb gerade vor der Herausforderung die benötigte Anzahl an Sicherheitsbeauftragten festzulegen. Generell besteht hier der Wunsch in jedem Team/Gruppe einen Sicherheitsbeauftragten zu haben, dass wären dann etwa 15-20 SiBes bei einer Gesamtmitarbeiterzahl von ca. 300. Allerdings sehe ich diese Zahl als zu hoch an und würde eher zu einer Anzahl von max. 9 tendieren (bereichsbezogen). Meine Sorge bei einer so großen Zahl ist, diese alle entsprechend unterstützen und koordinieren zu können. Auch bin ich der Meinung, dass es schwierig ist, die Vorgesetzten ausreichend dazu zu bewegen den SiBes entsprechende Zeit zur Ausübung ihrer Tätigkeit einzuräumen.

    Wie seht ihr das in euren Betrieben? Gibt es zur notwendigen Zeit für Sibe eine Berechnung, z.B. pro Woche etwa 1 Stunde Zeit zur Ausübung?

    Viele Grüße
    xan

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  • Moin,

    stehe in meinem neuen Betrieb gerade vor der Herausforderung die benötigte Anzahl an Sicherheitsbeauftragten festzulegen. Generell besteht hier der Wunsch in jedem Team/Gruppe einen Sicherheitsbeauftragten zu haben, dass wären dann etwa 15-20 SiBes bei einer Gesamtmitarbeiterzahl von ca. 300. Allerdings sehe ich diese Zahl als zu hoch an und würde eher zu einer Anzahl von max. 9 tendieren (bereichsbezogen). Meine Sorge bei einer so großen Zahl ist, diese alle entsprechend unterstützen und koordinieren zu können. Auch bin ich der Meinung, dass es schwierig ist, die Vorgesetzten ausreichend dazu zu bewegen den SiBes entsprechende Zeit zur Ausübung ihrer Tätigkeit einzuräumen.

    Wie seht ihr das in euren Betrieben? Gibt es zur notwendigen Zeit für Sibe eine Berechnung, z.B. pro Woche etwa 1 Stunde Zeit zur Ausübung?

    Hi,

    die Sache hat, wie alles im Leben, mehrere Faktoren.
    Was sollen die Sicherheitsbeauftragten tun:
    - Beobachten
    - Beraten
    - Senisbilisieren
    Ich sage immer: Also Sifa sind meine Sicherheitsbeauftragten meine Ohren, meine Augen und mein Sprachrohr.
    Sie sind in den Schichten präsent und haben auch den Respekt ihrer Kollegen (so die Theorie).
    Sie sollten die Zeit haben, in ihren Bereichen nach dem rechten zu sehen - ist dieser Bereich bedingt durch eine hohe Dichte an SiBes recht klein brauch jeder einzelne dafür auch weniger Zeit. Und eine Berechnungsformel kenne ich dazu nicht. Das hängt ja auch insgesamt von der Sicherheitskultur im Unternehmen ab. Je niedriger diese ist, desto mehr Zeit benötigt der SiBe da zum aufarbeiten und desto mehr Unterstützung benötigt er dann auch durch die SiFa.

    Eine großartig notwendige Koordination sehe ich da nicht, zumal die Sicherheitsbeauftragten ihre Tätigkeit ja neben der eigentliche Tätigkeit ausüben.
    Im Klartext: Sie sind erst mal Betriebsmitarbeiter und nebenbei auch noch Sicherheitsbeauftragter.

    Was ich jedoch als komplex ansehe, ist
    - die notwendige Zeit und Kapazität für die Fortbildung so vieler Kollegen zu finden
    - eine entsprechende Anzahl geeigneter und gewillter Kollegen für den Job zu finden.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Moin zusammen,

    ich habe mal die von Wiki16 eingestellten "SiBe-Rechner" ausprobiert. Insgesamt bekommt man da einen guten Anhalt, aaaaber: in Stein gemeißelt sind die Rechenergebnisse für mich deshalb nicht.

    Das ist wie bei Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, die man aus dem Internet fischen kann. Die müssen an die eigenen Gegebenheiten angepasst werden, genauso, wie man die Eigenheiten des eigenen Betriebes berücksichtigen muss.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.


  • Was ich jedoch als komplex ansehe, ist
    - die notwendige Zeit und Kapazität für die Fortbildung so vieler Kollegen zu finden
    - eine entsprechende Anzahl geeigneter und gewillter Kollegen für den Job zu finden.

    Viele Kollege sagen auch, was habe ich davon, bekomme ich mehr Geld etc.
    Wie Du schon sagst willige Kollegen zu finden ist schwer. Ein Vielzahl klagt über zu viel Arbeit und möchte sich nicht noch mehr Arbeit aufhalsen.

    :bremse:

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  • Moin zusammen,

    das etwas angestaubte und doch immer wieder aktuelle Thema grabe ich mal wieder aus ;)

    Aus der Vorgabe "zeitliche, räumliche und fachliche Nähe" ist man teilweise bei uns im Betrieb der Auffassung, dass immer ein Sicherheitbeauftragter vor Ort und in der Nähe sein muss. Inklusive Vertreter für die verschiedenen Abwesenheitszeiten (Urlaub etc.).

    Jetzt arbeiten wir nur mit sehr wenigen Personen (1-7) rollierend in Spät- und Nachtschicht. Das würde bedeuten, dass sich unsere Anzahl der SiBe vervielfacht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im Sinne des Gesetzes ist.

    Wo kann ich eine Auslegung zu der oben genannten "Nähe" bekommen?

    Wie ist die Meinung der Experten hier?

    Beste Grüße

    Thorsten

    Don't Panic

  • Moin Thorsten,

    schau mal hier.

    Gruß Frank

    Moin Frank,

    danke für den Hinweis. So ganz eindeutig ist das für mich dennoch nicht. Hier aus dem Beispiel entnehme ich eher ein "es wäre gut/besser" und nicht "immer+jederzeit+überall":

    pasted-from-clipboard.png

    Bedeutet: Ich habe einen Ermessungspielraum?

    Grüße

    Thorsten

    PS: Sobald der eine SiBe im Urlaub ist, bin ich doch wieder blank, oder?

    Don't Panic

  • Moin Thorsten,

    ich würde das Ganze pragmatisch angehen.

    • Jemand arbeitet in einer Schicht alleine. Willst Du dem einen extra SiBe an die Seite stellen?
    • Zwei Personen arbeiten in einer Schicht zusammen. Einer davon ist SiBe. Darf der Kollege jemals Urlaub nehmen?

    SiBe sind keine "Dauerbeobachter". Sie sollen mit einem wachen Auge im Betrieb unterwegs sein. Wenn Karl Napp mit Adiletten Gewichte durch die gegend bewegt, wird er das nicht nur dann machen, wenn der SiBe im Urlaub ist.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Danke Frank,

    das hört sich auch für mich realistisch und pragmatisch an. Als Produktionsverantwortlicher möchte ich natürlich nicht zu viele aus der Belegschaft zur SiBe ausbilden und abstellen. Mit meiner SiFa versuche da gerade einen Kompromiss zu finden ;)

    Schönen Abend noch und Danke für den Link!

    Grüße

    Thorsten

    Don't Panic

  • bei uns im Betrieb der Auffassung, dass immer ein Sicherheitbeauftragter vor Ort und in der Nähe sein muss. Inklusive Vertreter für die verschiedenen Abwesenheitszeiten (Urlaub etc.).

    Das wäre das extreme Maximum. Zu viele SiBe hat man eigentlich nie. Es sollte eben nach Möglichkeit relativ häufig in den einzelnen Schichten ein SiBe vor Ort sein, die sind doch unsere Augen und Ohren vor Ort.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.