Hi...
Schau mal in die "neue" DGUV Vorschrft 1"...
die sagt (sinngemäß):
Die Sicherheitsbeauftragten sollen sich in zeitlicher, räumlicher und fachlicher Nähe zu den betreuten Beschäftigten befinden.
Heisst:
- wenigstens pro Schicht einen
- wenigstens einen weiteren für den Bürobereich
Alles Weitere müsstet Ihr anhand Eurer Unternehmensstruktur und den baulichen Gegebenheiten festlegen.
ABER:
Der SiBe ist und bleibt ein freiwilliges Amt. findest du keinen geeigneten, willigen Kandidaten kann auch niemand dazu gezwungen werden.
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Moin zusammen,
das etwas angestaubte und doch immer wieder aktuelle Thema grabe ich mal wieder aus
Aus der Vorgabe "zeitliche, räumliche und fachliche Nähe" ist man teilweise bei uns im Betrieb der Auffassung, dass immer ein Sicherheitbeauftragter vor Ort und in der Nähe sein muss. Inklusive Vertreter für die verschiedenen Abwesenheitszeiten (Urlaub etc.).
Jetzt arbeiten wir nur mit sehr wenigen Personen (1-7) rollierend in Spät- und Nachtschicht. Das würde bedeuten, dass sich unsere Anzahl der SiBe vervielfacht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im Sinne des Gesetzes ist.
Wo kann ich eine Auslegung zu der oben genannten "Nähe" bekommen?
Wie ist die Meinung der Experten hier?
Beste Grüße
Thorsten