Moin Ausbilder,
Gucksu hier: GUV-V A1, §20, Anlage 2
Aber Achtung: Das Verhältnis gilt grundsätzlich für die Anzahl der anwesenden Personen - das können auch Gäste, Patienten usw. sein.
Das Verhältnis muss immer sichergestellt sein - in jeder Schichtsituation und unabhängig von Urlaubsperioden u.ä.
Ich hoffe, dass hilft dir weiter... Klaus