Haushaltskaffeemaschine vs. gewerbliche Büro Kaffeemaschine

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  • Hallo zusammen,

    wir haben bei uns auf der Arbeit einen großen Kaffeeautomaten. Dieser wird von einem Dienstleister für Büro Kaffee Service betreut (befüllt, gewartet etc.).
    Einige Kollegen haben zusätzlich noch eine normale Haushaltskaffeemaschine auf ihrem Tisch stehen.
    Kürzlich hat uns der Kundenbetreuer des Kaffeeservice darauf hingewiesen, dass auch die privaten Maschinen aller Mitarbeiter eigentlich jährlich von
    einem Elektriker geprüft werden müssen. Ansonsten könnte es im Brandfall Probleme geben. Ist das wirklich so? Ich habe so etwas noch nie gehört.

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  • Moin,

    Es muss eine Eingangsprüfung für alle verwendete nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel nach BGV A3 gemacht und in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Gibt dann nen Babber mit Nummer und einen Babber mit dem nächsten Prüfdatum.
    Wenn eine ungeprüfte Maschine einen Schaden verursacht wird der Schaden von einer Versicherung nicht übernommen.

    So, mal schnell aus der Hüfte geschossen.

    Ohne Kaffee, ohne mich. :49::D

  • Hallo weisswas,

    Schau doch mal in die BGV A3 rein:
    Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.

    Hier wird nicht unterscheiden, wer der Eigentümer der Geräte ist. Also müssen diese Geräte nicht nur eigentlich, sondern definitiv regelmäßig geprüft werden. Die Prüffristen werden über die Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
    Aber das betrifft nur das berufsgenossenschaftliche Recht.

    Von den Sachversicherern gibt es das Merkblatt VDS2015. Da solltest du dir einmal den Punkt 2.5 anschauen.
    Wie das eure Versicherung handhabt, kann ich natürlich nicht beurteilen. Ich weiß nur, dass FM Global das durchaus ernst nimmt.

    Interessant finde ich auch die Punkte 2.6, 2.12 und 2.13. Diese sorgen bei mir regelmäßig für erheiternde Diskussionen...
    Gruß, Niko.

    PS: Was sagt denn eure Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu?

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Moin,

    meine Vorredner haben bzgl. Prüfung eigentlich schon alles gesagt.

    Was mir bei der Prüfung aber noch viel wichtiger ist, als dass die Versicherung im Brandfall die Katastrophe auch bezahlt, ist der Mitarbeiter, der sich eine schwere Verletzung durch Stromschlag an einem nicht geprüften Gerät holt - und diese Katastrophe ist mindestens genau so groß.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo Zusammen,

    zur Prüfung haben Drache und Niko ja schon alles gesagt.
    Bei uns werden alle privaten elektrischen Betriebsmittel regelmäßig nach BGV A3 geprüft. Diese Prüfung wird auch in zusätzlichen Listen dokumentiert.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • Hallo,

    so ist es.

    Wobei, jetzt paradox, der Arbeitgeber ist für die Geräte im Betrieb verantwortlich. Hier ist es ersteinmal egal ob diese Geräte "privat" oder "geschäftlich" sind. Alle müssen auch gleich behandelt werden: Prüfen, Unterweisen, Abschalten, Brandschutzuntersatz, usw.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    Mitarbeiter in unserem Betrieb dürfen private E-Geräte benutzen, wenn die Schriftstücke (siehe Anhang) ausgefüllt und Unterschrieben werden.

    In der 0100 BA ist festgelegt, Welches Gerät WO betrieben werden darf.

  • EInfachste Antwort: die Nutzung von Privatgeräten untersagen und fertisch!!! Dann ist z.Bsp. auch das Thema private Weihnachtsdeko mit erschlagen!!

    Schönes Wochenende und gut schwitz.

  • Hallo!

    Dies Thema taucht ja immer wieder auf.
    eigentlich bin ich traurig darüber, dass es vielen (sogar Arbeitsschützern) icht klar ist, was hier zu tun ist, bzw. wie verfahren werden sollte.

    Hier mein Tipp, der auch in Gefährdungsbeurteilungen ähnlich auftaucht:

    - private E-Geräte verbieten oder Anmeldung zwingend fordern
    - alle Geräte zur Wiederholungsprüfung vorbringen
    - Im Betrieb gehören Kaffeemaschinen auf eine feuerfeste Unterlage!
    - Bei Arbeitsschluss müssen Geräte wie Radios, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Heizgeräte usw. mit dem Stecker von Netz getrennt werden.

    Diese Regelungen haben versicherungstechnische, eigentlich juristische Konsequenzen.

    Eine gute Möglichkeit ist auch, dass man das entsprechende Gerät dem Arbeitgeber schenkt.
    Auch dies hat weitreichende juristische Folgen.

    Grüße
    Flügelschraube


    Nachtrag / Zusatz

    Bitte denkt bei Eurer Gefährdungsbeurteilung daran, dass oft zu Hause bereits ausgemusterte Elektrogeräte (Radios) mit in die Firma gebracht werden. Natürlich ist die Gefahr eines Fehlers, am Ende der Lebensdauer eines Gerätes, höher als in normalen Betriebssituationen.

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  • Hallo,

    sowei ist ja schon alles gesagt.

    Ein kleiner Hinweis noch, schaut euch von den Geräten doch mal die Bedienungsanleitung an. Hier steht mittlerweile bei verschiedenen Herstellern drin "nicht für den Gewerblichen Bereich zugelassen".


    Grüße aus Neuwied

  • Hallo,

    sowei ist ja schon alles gesagt.

    Ein kleiner Hinweis noch, schaut euch von den Geräten doch mal die Bedienungsanleitung an. Hier steht mittlerweile bei verschiedenen Herstellern drin "nicht für den Gewerblichen Bereich zugelassen".


    Grüße aus Neuwied


    Eben, der wohl wichtigste Hinweis und da man bei den Mitbringsel von Daheim i.d.r ne alte Kiste vor sich hat und auch kaum eine BDA findet ist der sicherste weg sie zu verweigern.
    Vor allem muss sich der Betreiber klar darüber sein das die Geräte u.u. seine Prüffristen stark beeinflussen können

    Zitat

    Kürzlich hat uns der Kundenbetreuer des Kaffeeservice darauf
    hingewiesen, dass auch die privaten Maschinen aller Mitarbeiter
    eigentlich jährlich von

    einem Elektriker geprüft werden müssen.

    Nun wäre die Frage, macht dies der Kaffeeservice auch mit seinen Geräten ;)

    Meiner Erfahrung nach sind viele Dienstleister Fix darin ihre Geräte aufzuschwatzen, Prüfberichten laufe ich grundsätzlich hinter her. Denn Prüfungen kosten Geld

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Das Beste ist private Geräte nicht zuzulassen

    Nur mal so, die BGV A 3 gibt es nicht mehr :)

    Gruss Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Das Beste ist private Geräte nicht zuzulassen

    Nur mal so, die BGV A 3 gibt es nicht mehr :)

    Gruss Harald

    naja geben tut sie es schon noch, nennt sich nur nun DGUV Vorschrift 3 ;) Stand weiterhin 01/1997:


    Quelle: DGUV

    Gruß Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Moin,

    DGUV Vorschrift 3 wird bei uns nicht umgesetzt.

    Gruß Frank

    Sondern?? :rolleyes:
    VDE 701/702? Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung, Prüfung BGV A3, hat Eure VEFK ein eigenes Prüfverfahren festgelegt, seit Ihr nur spannungsfeste EFK'en??? ... :D

    Oder sitzt Ihr das Thema aus... :|

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  • Obwohl sich auch diese Vorschrift auf die E-Technik bezieht, sehe ich keinen Zusammenhang mit ortsveränderlichen E-Geräten.

    Für welche Betriebe gilt die Vorschrift 3 und für welche die Vorschrift 4?

    Frank (Guudsje) kann problemlos auf die Vorschrift 3 verzichten, denn in seinem Bereich gilt die Vorschrift 4. Bei mir übrigens auch.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo ZUSAMMEN,
    lest bitte genau die DIN VDE. Dort wird genau daraufhingewiesen, dass alle Verbraucher die an die elektrischen Installationen angeschlossen werden, einschlägigen Vorschriften entsprechen müssen. Dies hat auch mit den AVB`n zutun. Des Weiteren sind Haushaltmaschinen nur für den Privatgebrauch bestimmt, dies bestimmt auch die örtlichkeit.
    Um nun den vielen neuen Gedanken zuvor zukommen: Wenn der AG der Nutzung von eigenen kaffeemaschinen zustimmt, müssen diese auch nach DGUV V3 geprüft werden. Somit kommt der AG seiner Pflicht nach.
    In meinen Einrichtungen werden alle elktrischen Verbraucher gemäß Rah,menvertrag jährlich geprüft, obwohl nur alle zwei jahre notwendig.

    PS: Sollte innerhalb der ersten zwei Jahren nach Kauf der Kaffeemaschine, diese einen Schadensfall auslösen, ist es mit der Garantie hinfällig, da kein haushaltüblicher Gebrauch.

    Prüft die Brühkisten mit, denkt an die Gefährdungsbeurteilung "Elektrischer Schlag" und bei den Vollautomaten: die haben nachgewiesen ein Zählwerk der Brühvorgänge und gehen dann in Störung. Der Ag stellt den Strom für den Kaffeeautomaten für alle, für einzelne maschinen muss er nicht.

    Jetzt einen :50: und entspannt Euch

    beste GRüße
    Thomas