Beiträge von arn.im

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    Wir haben die auch über jedem Verbandskasten hängen und die MA (Verwaltungsbetrieb: im Regelfall Schnittverletzung durch/mit Papier)sind super zufrieden, vor allem wegen dem einfachen abziehen und einhändigen Bedienen.
    Und im Kasten ist auch wieder ein bisschen mehr Platz! :)

    Was sich bei uns als gute Unterstützung aufgetan hat ist, das Schild das bei Entnahme von Verbandsmaterial die entsprechende Stelle informiert werden soll. Wobei die Rettungsdecken immer noch regelmäßig fehlen...

    schau mal ggf. bei Beha rein: TR200-A.

    Ich habe davon ein paar Stück. Diese zeigen direkt im Display die aktuellen Werte (Temp. und r.LF.)und sind natürlich Datenlogger. Über die mitgelieferte Software sind die Geräte optimal zu programmieren (Startpunkt, Aufzeichungsdichte...). Die Auswertung kann dann als Diagramm oder Zahlenwert erfolgen.

    Eine Farbvorgabe ist mir nicht bekannt, aber sSchau doch mal bitte in die Montage-/Wartungsanleitung...

    bei Türen steht dort meist drin: Türen sind nur grundiert (lichtgrau)und müssen nach der Montage lackiert werden (welcher Lack dazu zu verwenden ist, steht dann auch dabei). Bei Toren kann es ggf. anders sein, da vermutlich anderes Material benutzt wird.
    Was erlaubt ist muss bei Türen und Toren in den Anleitungen oder ggf. auch in der allg. Baulichen Zulassung vermerkt sein: von daher mal lesen und hier auch mal mitteilen. Ich bin selber wissensbegierig! :)

    Gleich 2 x mal danke und meine ersten Gedanken hinzu:

    Der Link von Guddsje ist gut, auch wenn hier wieder "indirekt" auf nicht mehr gültige Norm ASR 7/1 verwiesen wird, in welcher als Einzigste als "muss" auf die Fensterflächen verwiesen wird!! :-/

    @ Thorsten:
    Lichtschächte sind bekannt: - hohe Installationskosten, Wartungskosten, + Energieeinsparungspotenzial, Nutzung Natürliches Licht (psychologische Wirkung bei MA)...


    .....
    Unabhängig davon sehe ich aber gerade den Punkt Beleuchtung in Bezug auf die Vorgaben des Gesetzgebers kritisch.
    Natürlich hat Sonnenlicht biologisch gesehen seine Vorteile .....

    Genau das sehe ich ja genauso... das Potenzial der natürlichen Beleuchtung darf nicht verschenkt werden, aber dafür jegliche Nutzung von solchen Räumen zu untersagen, wäre Wahnsinn... wobei auch einige Büros ohne Tageslicht kenne, welche noch zu Zeiten ASR 7/1, eingerichtet worden sind...

    Guten Morgen zusammen,

    mal so in den Raum geworfen. Es kursiert eine Aussage in meinem Kopf, dass keine Büros ohne Fenster mehr gebaut werden dürften (u.a. auch nach Aussage einer Architektin in Anlehnung ASR...), was mich jedoch zum Teil positiv überrascht, aber auch extrem verwundert. Und daher möchte ich mal eine kleine Grundsatzdiskussion auslösen:
    Mann/Frau nehme mehrere innenliegende Räume (Brandschutz wollte ich nicht betrachten: eigene NE, Fluchtwege ausgebildet, Türen in > T30 RS, BMA, RWA usw. vorhanden), welche keinerlei Verbindungsmöglichkeiten für Fensteröffnungen haben. Diese Räume liegen nun brach und wären aber, bis auf die Thematik "notwendige Fenster" als Büroräume zu nutzen:

    - ist es generell möglich Büroräume ohne Fenster zu betreiben/bauen
    - unter welchen technischen Ergänzungen ist umsetzbar (mechanische Lüftung, Tageslichtleuchten, zusätzliche Bepflanzung (grüne Wand)wäre dies möglich
    - gegen welche Vorgaben würde verstoßen werden.....

    Weil ich selber finde zwar immer wieder Punkte, bei welchen es heißt es muss (oder besser müsste!!!)und in der nächsten Spalte kommt die Ausnahme, ja aber doch nicht aber wenn...
    Ich finde halt zu oft Gesetzestexte mit Lücken und Ausnahmen und wollte erst mal hier was klären, bevor ich mich noch auf den Weg zur BG mache...

    Danke Euch für die Gedanken/Hilfe!

    :rock1:

    Dann verweise ich wieder auf den Wartungsbetrieb, denn dieser muss eine Gefährdungsüberprüfung durchführen und eine Gefährdungsliste für die Anlagen pflegen/führen und in dieser auch die Mängel aufzeigen (als "Gefährdungsampel" mit grün, orange und rot). Ich habe z. Bsp. nach Rücksprache mit der Wartungsfirma die Aufkleber nicht aufbringen lassen. Wobei bei einer Auslösung der BMA der Fahrstuhl die Evakuierungsfahrt durchfährt und im Display dies auch als Klartext angezeigt wird.

    Und auf meiner "Gefährdungsampel" ist auch ohne Aufkleber "Im Brandfall nicht benutzten" alles grün! :)

    Hallo OiliverH,

    mal eine kleine Gegenfrage: was sagt denn der Wartungsbetrieb über die Notwendigkeit?? Denn diesem müssen die Vorschriften vorliegen und so müsste dieser auch eine schriftliche Bestätigung der Nichtpflicht oder der Notwendigkeit aufzeigen können.

    Wenn die Beschilderung notwendig ist, müsste das auch im Wartungsbericht aufgeführt sein und dann darfst Du bei diesen auch nachfragen, wo das steht und warum das denn sein müsste, trotz Evakuierungsfahrt.

    Und was mich immer wieder wundert, es zeigt keiner die notwendige Organisation auf so das eine EuP tätig werden darf. Denn es fehlt bei der gesamten Betrachtung die notwendige elektrotechnische Organisation, dass diese tätig sein dürfen.... Denn gem. VDE ist eine verantwortliche Elektrofachkraft notwendig um elektrische Arbeiten kooordiniern/beauftragen und die dazu notwendigen GB zu erstellen ........


    Oder auch wie bereits erwähnt, sind EFKs und die damit organisatorisch notwendige VEFK für die Prüfungsstruktur, Vorgaben für die Einzelprüfungen durch die EuP, Beurteilung der Messergebnisse... verantwortlich...... ich durfte das Thema Organisationsverschulden bereits betrachten.

    Würde Dir auch zu MS-Visio raten, aber nur bei kleineren/mittleren Sachen. Visio kostet zwar ein bisschen Einarbeitungszeit, aber Du kannst winklige Räume ohne Probleme zeichnen, alles auch DWG, JPEG.... speichern...

    Dauert halt zwar ein bisschen Eingewöhung beim 2012'er, aber es lohnt sich. Vor allem wenn die Gruppierungen, die Einstellungen der Shapes funktionieren und alles "sauber" ausgerichtet werden kann!!

    Hallo,wenn Du einen Feuerlöscher umhängst, bitte beachten, dass die Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden sollten. Aber das ist bei einem neuen Feuerlöscher ja sowieso nötig.

    Und wie markierst Du dann den Feuerlöscher auf dem Plan wenn Du Ihn umgehangen hast und dieser dann mit Dir auf deinem Rücken durchs Haus spazierst????? :Lach::Lach::44::44::44:

    Und der Autor bietet reinzufällig die entsprechenden Seminare für EFK und EuP zur Erlangung der Qualifikation zur "befähigten Person" (auch im Prüfteam) an :thumbup: Da weiss einer, wie man seine Seminare voll bekommt.

    Wenn noch Bedarf ist von 2 weiteren Anbietern:
    http://www.mebedo.de/beratung/eup-el...ne-person.html
    http://www.mebedo.de/fileadmin/inhal...itarbeiter.pdf

    http://www.elektrotipp.de/elektropr%C3%B…lten-sie-kennen (weka)

    Dann keiner sagen ich mache schleichwerbung für jemanden!! :thumbup:

    Hallo K-Prinz,

    dann wiederspreche ich Dir wiederrum und verweise auf die "neue" Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 1203.....

    Und dann sind wir wieder bein meinem ersten Thread

    Die von Dir angesprochene BGI/GUV-I 5190 habe ich in der Version von 2012 kurz angelesen.... eine neue Version unter Beachtung der Betriebssicherheitsverordnung mit den Anforderungen für "Prüfpersonal/befähigte Person" habe ich nicht gefunden, aber inhaltlich kommt diese Version meinen Aussagen sehr nahe.
    Aber lasse mich gerne gff. belehren, falls ich wirklich so falsch liegen sollte...

    Folgende Situation: Wir müssen die Prüfung unserer el. Kleingeräte im Büro neu organisieren. Die BGV A 3 gibt hier nun die Möglichkeit, dies durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person (natürlich unter Aufsicht einer Elektrofachkraft) durchführen zu lassen.

    Ist so nicht mehr zugelassen (war auch nicht wirklich so durchführbar): habt Ihr in Eurem Büro eine VEFK, bzw. befähigte Person zum Prüfen?? Wenn nein: dann ist die Prüfung so nicht mehr durchführbar. Eine EuP darf die Prüfung nur unter ganz engen Vorgaben durchführen, wobei die Verantwortung der Prüfung immer der befähigten Person unterliegt.[/quote]

    In unserem speziellen Fall bedeutet dies also, meßtechnische Prüfung mit entsprechendem Meßgerät.

    Was muß von uns beachtet werden, wenn so eine EuP tätig werden soll? Ich denke da an Dinge wie: Ausbildungsumfang, Dokumentation der Unterweisung, muss die EFK der EuP ständig auf die Finger sehen usw., finde ich dazu nähere Vorschriften?

    Die EFK ist schon ein paar Jahre nicht mehr befugt die ehemals BGV A3, oder 701/702, oder wie auch immer jetzt DGUV V3 (?)Prüfungen durchzuführen/planen... Wer die Prüfung durchführen darf/beaufsichtigen muss ist die "befähigte Person" (dies ist E-Meister/Techniker oder vergleichbar mit regelmässige Fortbildungen, Messerfahrung mehr als 1 Jahr....). Unter der Bezeichnung "befähitgte Person" ist ganz viel zu finden, aber bitte beachten, dass die neue Betriebssicherheitsverordnung beachtet wird, denn hier wurden die Vorgaben nochmals verschärft.....

    Viel Glück/Erfolg!

    Als Ergänzung:
    Inhalt:
    •Elektrotechnische Grundlagen
    •Unterweisung über die Gefahren des elektrischen Stroms
    •Aufbau von Schaltanlagen und Schaltschränken
    •Aufbau und Funktion wichtiger elektrotechnischer Betriebsmittel
    •Schutzmaßnahmen
    •Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 (alt: BGV A3) und VDE 0105-100
    •Mögliche Tätigkeitsbereiche elektrotechnisch unterwiesener Personen
    •Maßnahmen zur Ersten Hilfe bei elektrotechnischen Unfällen
    •Wissensabfrage
    (Quelle: http://www.tuev-seminare.net/141_fachbereic…iste.html?BID=4)

    Er sollte aber max. bei 30mA auslösen!


    Hallo Waldmann,
    Dein Posting war komplett okay und Deine grauen Zellen belügen Dich auch nicht. Du hattest nur im ersten Posting geschrieben, das der Auslösestrom bei einem 30mA Fi größer-gleich 30mA sein müsste. Und um den Punkt drehte es ich bei meiner Aussage.
    Das generelle Deines Postings war ja auch passend!

    Warum mein Einspruch kam, sieht man hier:
    •bis 0,5 mA: nicht spürbar oder leichtes Kribbeln.
    •0,5 ... 5 mA: deutliches Kribbeln bis Muskelverkrampfungen, Ursache meist selbst überwindbar.
    •5 ... 15 mA: schmerzhafte Verkrampfungen, die Loslassschwelle ist überschritten.
    •15 ... 25 mA: Behinderung der Atmung und des Kreislaufs verspürbar.
    •25 ... 50 mA: Atmungsbeschwerden, Herzrhythmusstörungen, Blutdruckanstieg.
    •>50 mA: Kammerflimmern, Herzstillstand bei einer Einwirkdauer über eine Herzperiode
    Quelle: http://elektroniktutor.oszkim.de/grundlagen/schutz.html

    Klartext. Ein 30mA -FI wird nicht bei einem Fehlerstrom von 20mA auslösen, sondern erst bei größer-gleich 30mA. Der Mensch erhält dadurch seinen Stromschlag. Dieser Stromfluß durch den menschlichen Körper wird dann aber ab einem bestimmten Wert unterbrochen (der Schalter löst aus). Ein wenig trügerische Sicherheit. Der Eine merkt das vielleicht nicht, beim Herzschwächling ist das dann auch schon kritisch.

    Hallo Waldmann,

    dieser Aussage würde ich gerne wiedersprechend, denn der 30mA RCD muss bei maximal 30 mA und spästestens nach 30 mSekunden abgeschaltet haben. Normale Aulösezeiten liegen bei ca 25 mSek und gemessenem Auslösestrom von 20 bis 25 mA. Alles oben drüber wäre nach meinem Kenntnisstand als kritisch zu betrachten.