Schild "im Brandfall nicht Benutzen" bei Aufzügen mit automatischer Brandfallsteuerung nötig?

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  • Guten Abend liebe Arbeitsschützer,
    vielleicht kennt sich jemand mit den aktuellen Vorschriften zu diesem Thema aus?
    Müssen Aufzüge in einem Hochhaus, ca. 20 Jahre alt, mit Brandfallsteuerung diese Aufkleber bezüglich der Nutzung im Brandfall haben?
    Beim Googeln fand ich die E DIN EN 81-73:2014-05 (D) , in der das wohl behandelt wird.
    Leider kann ich den Inhalt nirgendwo abrufen, habt Ihr vielleicht ne Idee?

    Vielen Dank fürs Lesen!
    Oliver.

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  • Hallo,

    auch unabhängig dieser DIN kann sich dieses
    aus dem Baurecht ableiten.

    http://www.weymann-aufzuege.de/mediapool/128/…gen_04_2012.pdf

    u.a. Seite 47/48, Auszug für NRW:

    "Vor Aufzügen und in den Aufzugskabinen sind deutlich sichtbare Schilder anzubringen, die darauf
    hinweisen, dass es verboten ist, den Aufzug im Brandfalle zu benutzen."

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin Oliver,

    das Problem mit einer DIN ist immer der Preis. Die Dinger gibt es nicht bei Tante go....le, sondern immer nur gegen cash. Aus diesem Grunde wird die auch nur jemand haben, der sie wirklich braucht. Vielleicht der Anlagenbauer?

    In Bezug auf Brand und Aufzug kenne ich es nur so, dass nicht nur die Steuerung (Elektrik) für den Aufzug feuerfest sein muss. Es geht schon mit dem Schacht los und schließt alles andere um die Kabine mit ein. Doch erschlagt mich, wenn ich da falsch liege.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi all,

    ist jetzt sicher nicht die gewünschte Antwort, aber:

    So teuer sind die die Aufklebeschilder doch auch nicht. Und wenn die dran sind sollte doch das rettende Ufer, aka die sichere Seite erreicht sein?!

    Meint zumindest

    der Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hallo Oliver,

    leider habe ich die DIN nicht.
    Aber was macht die Brandfallsteuerung? Sie sorgt lediglich dafür, dass der Aufzug im Brandfall zu einem Geschoss mit Ausgang fährt und die Türen geöffnet werden. Der Fahrstuhl kann dann nicht mehr benutzt werden. Wenn das Schild fehlt, könnten Personen im Brandfall eventuell auf den Fahrstuhl warten. Somit wird das Schild imo zur Pflicht...

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hi,

    Hardy: prinzipiell Stimme ich dir bei dem Schild zu. Aber du weißt doch, wie das mit der "Halbwertszeit" von solchen Schildern, gerade in Wohnhäusern aussieht.
    In der Regel dauert das keinen Tag nach dem Anbringen, bis der 1. Witzbold den Inhalt auf besonders originelle Weise "korrigiert" hat...
    Wenns nicht notwendig wäre, würde ich auch in solchen Häuser dazu tendieren, auf diese Beschilderung zu verzichten...
    stephan:

    Wenn das Schild fehlt, könnten Personen im Brandfall eventuell auf den Fahrstuhl warten.

    Nutzt in aller Regel aber nichts, wenn das Schild IM Aufzug hängt und damit von den wartenden nicht wahrgenommen wird.
    Den Passus mit dem Aufzug würde ich dann eher in den Teil A der Brandschutzordnung aufnehmen (wenn er da nicht eh schon drin ist) und die "flächendeckend" im Objekt verteilen...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

    2 Mal editiert, zuletzt von Thorsten S. (15. Januar 2016 um 08:30)

  • Allerdings ist diese Verwaltungsvorschrift zum 31.12.2005 ausgelaufen und hat somit m.E. keine Wirkung mehr.

    So lange es keine neue gibt oder eine andere die diesen Sachverhalt beschreibt, hat diese immer noch "Gültigkeit" bzw. man kann sich darauf beziehen.
    Ähnlich bei der KhBauVO.

    :bremse:

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  • Hallo,

    Vielen Dank!
    Allerdings ist diese Verwaltungsvorschrift zum 31.12.2005 ausgelaufen und hat somit m.E. keine Wirkung mehr.
    Daher meine Frage nach der DIN.

    Ok, gibt es einen Ersatz? Wenn nicht, hat s.schmid schon etwas
    dazu geschrieben. Ansonsten ggfs. mal beim Wartungsdienst
    nachfragen, da wird sicherlich die DIN vorliegen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser (15. Januar 2016 um 08:41)

  • Hallo OiliverH,

    mal eine kleine Gegenfrage: was sagt denn der Wartungsbetrieb über die Notwendigkeit?? Denn diesem müssen die Vorschriften vorliegen und so müsste dieser auch eine schriftliche Bestätigung der Nichtpflicht oder der Notwendigkeit aufzeigen können.

    Wenn die Beschilderung notwendig ist, müsste das auch im Wartungsbericht aufgeführt sein und dann darfst Du bei diesen auch nachfragen, wo das steht und warum das denn sein müsste, trotz Evakuierungsfahrt.

  • das Problem mit einer DIN ist immer der Preis. Die Dinger gibt es nicht bei Tante go....le, sondern immer nur gegen cash

    Es gibt Normen Auslegestellen, da kann man Einsicht nehmen. So kann man sich zumindest einen Überblick über den Inhalt verschaffen.
    Viele dieser Auslegestellen befinden sich in Hochschulbibliotheken, die als öffentlich gelten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Zusammen,

    also ich habe die Norm. Du musst diesen AUfkleber an jeder Haltestelle anbringen. Eine Abweichnung davon ist weder vorgesehen noch zulässig.

    E DIN EN 81-73:2014-05 sagt hier ganz klar:

    " Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur." Friedrich der Große

  • Du musst diesen AUfkleber an jeder Haltestelle anbringen. Eine Abweichnung davon ist weder vorgesehen noch zulässig.

    Ist nicht ganz so richtig.
    Ein Norm ist eine Empfehlung. Die hat weder gesetztescharakter noch ist sie gesetztesähnlich.
    Wenn ich also andere Möglichkeiten habe und/oder ergreife das jeder weiss, dass ich einen Aufzug im brandfall nicht benutzen darf, dann kann ich nach der Norm davon abweichen.
    Bei der beschriebenen Verwaltungsvorschrift sieht es da schon etwas anders aus.

    :bremse:

  • Dann verweise ich wieder auf den Wartungsbetrieb, denn dieser muss eine Gefährdungsüberprüfung durchführen und eine Gefährdungsliste für die Anlagen pflegen/führen und in dieser auch die Mängel aufzeigen (als "Gefährdungsampel" mit grün, orange und rot). Ich habe z. Bsp. nach Rücksprache mit der Wartungsfirma die Aufkleber nicht aufbringen lassen. Wobei bei einer Auslösung der BMA der Fahrstuhl die Evakuierungsfahrt durchfährt und im Display dies auch als Klartext angezeigt wird.

    Und auf meiner "Gefährdungsampel" ist auch ohne Aufkleber "Im Brandfall nicht benutzten" alles grün! :)

  • Hallo zusammen,

    sorry vorab für's Klugscheißen :D

    Hi,

    Nutzt in aller Regel aber nichts, wenn das Schild IM Aufzug hängt und damit von den wartenden nicht wahrgenommen wird...

    Das Schild sollte schon AUßEN angebracht werden, so wie es vorgeschrieben ist. ;)

    Ich habe mal geschaut, wenn die Aufzüge im öffentlichen Bereich sind, wird empfohlen das Ruftableau zu wechseln! Das Zeichen "Im Brandfall nicht benutzen" sollte dann erhaben sein. Ein Aufkleber wäre dann nicht ausreichend.

    Zitat von BAuA

    Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG ... auszuführen.
    (3) Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in der Arbeitsstätte oder am Arbeitsplatz hat nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Den an den technischen Fortschritt angepassten Stand der Technik geben die nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln wieder. d.h. Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3!

    In der ASR 1.3 findet man das Zeichen P020, eine Möglichkeit das Zeichen z.B. per Display anzuzeigen wird dort nicht genannt. Nicht falsch verstehen, ich bin absoluter Fan von Vereinfachungen, aber dann sollte man es mit den zuständigen Behörden abklären.

    Die Normen haben übrigens im Baubereich eine andere Wertigkeit. Wird in der Baumusterprüfung eine Norm genannt, hat sie verpflichtenden Charakter. Auch in der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU wird Bezug auf die Normen genommen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo Zusammen, komisch, irgendwie war der 2. Teil meiner Nachricht weg.

    5.1.3 Verbotszeichen
    In den Haltestellen muss ein leicht erkennbares Verbotszeichen nach ISO 3864-1 angebracht werden. Die Größe des Verbotszeichens muss mindestens 50 mm betragen und das graphische Symbol muss Bild 1
    entsprechen.
    ANMERKUNG Folgender Text darf dem Verbotszeichen hinzugefügt werden: „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“.
    Bild 1 — Verbotszeichen „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“

    " Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur." Friedrich der Große

  • Ist nicht ganz so richtig.Ein Norm ist eine Empfehlung. Die hat weder gesetztescharakter noch ist sie gesetztesähnlich.
    Wenn ich also andere Möglichkeiten habe und/oder ergreife das jeder weiss, dass ich einen Aufzug im brandfall nicht benutzen darf, dann kann ich nach der Norm davon abweichen.
    Bei der beschriebenen Verwaltungsvorschrift sieht es da schon etwas anders aus.

    Richtig, eine Norm ist kein Gesetz, entspricht aber oft "dem Stand der Technik" wenn Sie Gültigkeit besitzt.

    Eine Möglichkeit wäre noch die Brandschutzordnung A im Treppenhaus beim Fahrstuhl aufzuhängen und die Geschichte mit den Aufzügen dort herein zu packen. Wie immer führen viele Wege nach Rom. Auf der sicheren Seite bist du immer wenn Du Dich auf eine Norm beziehst oder zumindest eine andere Abhilfe schaffst die ähnlich ist. Gänzlich auf einen Hinweis verzichten würde ich nicht.

    Gruß Karl

    " Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur." Friedrich der Große

  • Also,

    der Aufkleber "Im Brandfall Fahrstuhl nicht benutzen" muss in jedem Fall angebracht werden. Was passiert denn, wenn ich in den Fahrstuhl einsteige, um damit schnellst möglich nach unten zu kommen? Da müssen die Mitarbeiter auch ziemlich schnell sein bzw. genau zum Zeitpunkt des Alarms einsteigen. Die Fahren nämlich, sofern über dei BMZ gesteuert, wenn der Alarm losgeht, sofort los.
    Im Fall aller Fälle lande ich u. U. genau dort, wo ich eigentlich gar nicht hinwollte (wenn es im EG brennt und dort maximale Raucheausbreitung vorherrscht). Es könnte ja im Erdgeschoss brennen - oder in der Nähe der Fahrstühle (Fahrstuhlvorraum). Der Bürger bzw. ie Mitarbeiter sollen zu Fuß gehen, um selbst zu entscheiden, wann und wie sie die Gefahrenstelle umgehen oder ihr ausweichen.

    In Bezug auf Brand und Aufzug kenne ich es nur so, dass nicht nur die Steuerung (Elektrik) für den Aufzug feuerfest sein muss. Es geht schon mit dem Schacht los und schließt alles andere um die Kabine mit ein. Doch erschlagt mich, wenn ich da falsch liege.

    Das denke ich nicht. Nicht alle Fahrstühle sind als Feuerwehraufzüge ausgerüstet und in sich feuerbeständig. Die Energieversorgung (Zuleitungen) sind geschottet, die Fahrstuhlschächte selbst nicht F90 ausgelegt. So ist es bei uns im Hochhaus (sehr, sehr alt). Wir erwarten allerdings hier eine brandschutztechnische bauliche Nachforderung. Schließlich können wir von den Wehrleuten nicht verlangen mit voller Ausrüstung 14 Stockwerke oder auch weniger hochzulaufen. Die Übung hatten wir im vergangenen Sommer. Bis in den 7. oder 8. Stock, dann war tuck.
    Ja, unser Hochhaus. Das wird noch spassig (gleiches Baujahr wie das BASF Hochhaus) -->psst

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick