Die Betriebssicherheitsverordnung wirft ihren Schatten voraus

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  • Hallo Kollegen,

    bei uns stehen Fahrstuhlüberprüfungen an und der Dienstleister will sich absichern/will Infos.
    Hier meine Fragen an euch:

    • Bezieht sich das auf eine Erstinbetriebnahme (Bestandsschutz) oder die Inbetriebnahme nach der Wartung/Prüfung?
    • Wie stelle ich fest ob eine Überdruckbelüftungsanlage /Notstromversorgung vorhanden ist ohne im Maschineraum herumzukriechen?
    • Sind Schnittstelle zur Brandfallsteuerung und zur Evakuierungssteuerung identisch? Alle Aufzüge fahren im Bransfall in das Erdgeschoss, öffnen die Türen und lassen nicht mehr bedienen.
    • Feuerwehraufzug? Die Kollegen brauchen doch sowas doch nicht in unseren 0815-Anlagen?
    • Beziehen sich die Be-und Entlüftrungseinrichtungen auf den Hydraulikkreislauf oder die Fahrkabine?

    In den wenigsten Fällen sind Herstellerunterlagen vorhanden.

    Ich freue mich auf eure Antworten.

    VG Reinhard

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  • Hi.

    Im Text steht Erstinbetriebnahme nach 01.06.2015...... wäre also somit erledigt. Aber kurz zu Deinen Fragen (z. Teil)

    - Notstromversorgung: Haustechniker: Stromlaufpläne der UVen prüfen. Dort sind die Bezeichnugnen der Endverbraucher mit aufgeführt
    - Wartungsfirma fragen! ;)
    - Schnittstellen sind unterschiedliche da es verschiedene Auswirkungen haben kann
    - Feuerwehraufzug: schau im BSK, bzw. steht im/auf dem Aufzug
    - Be- und Entlüftung: Aufzugmaschinenhaus

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