Hallo Kollegen,
bei uns stehen Fahrstuhlüberprüfungen an und der Dienstleister will sich absichern/will Infos.
Hier meine Fragen an euch:
- Bezieht sich das auf eine Erstinbetriebnahme (Bestandsschutz) oder die Inbetriebnahme nach der Wartung/Prüfung?
- Wie stelle ich fest ob eine Überdruckbelüftungsanlage /Notstromversorgung vorhanden ist ohne im Maschineraum herumzukriechen?
- Sind Schnittstelle zur Brandfallsteuerung und zur Evakuierungssteuerung identisch? Alle Aufzüge fahren im Bransfall in das Erdgeschoss, öffnen die Türen und lassen nicht mehr bedienen.
- Feuerwehraufzug? Die Kollegen brauchen doch sowas doch nicht in unseren 0815-Anlagen?
- Beziehen sich die Be-und Entlüftrungseinrichtungen auf den Hydraulikkreislauf oder die Fahrkabine?
In den wenigsten Fällen sind Herstellerunterlagen vorhanden.
Ich freue mich auf eure Antworten.
VG Reinhard