Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage in Bezug auf die Verwendung der Bezeichnungen Nachschulungen bzw. jährliche Unterweisung von Personen zur Benutzung von Flurförderzeugen, im speziellen für Gabelstaplerfahrer.
Wo liegt der Unterschied zwischen Nachschulung und jährlicher Unterweisung? Mir ist bekannt, dass gemäß BGV A1 die Beschäftigten auf die betrieblichen Gefährdungen hin unterwiesen werden müssen. Dies gilt übertragen dann auch für die Gabelstaplerfahrer. Sie werden anhand der Betriebsanweisung für Flurförderzeuge unterwiesen. Jetzt soll ja auch noch jährlich eine Nachschulung der Staplerfahrer erfolgen in Bezug auf die besonderen Gegebenheiten beim Umgang mit Staplern (Lastverteilung, Fahrverhalten usw.)
Ist dann nicht die Nachschulung und die Unterweisung das gleiche? Ich habe in der BGV D27 oder der BGG 925 hierzu keinen Hinweis gefunden. Hintergrund ist der, unser Ausbilder für Staplerfahrer kann aufgrund des zeitlichen Aufwandes die Nachschulung nicht durchführen, aber er würde die Unterweisung durchführen. Die Nachschulung soll durch einen externen Dienst übernommen werden.
Bin gespannt auf eure Rückmeldungen.
Gruß Ulrich