Beiträge von ulrichbw

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    Hallo Zusammen,

    besten Dank für die Antworten. Wenn ich das alles zusammenfasse, dann ist die Schulung eher die Vermittlung von neuem Wissen und die Unterweisung die Vermittlung bestehender Anweisung mit dem Zweck der Einhaltung und Beachtung. Kann dann die Nachschulung bei einer regelmäßigen Unterweisung (Voraussetzung der Unterweisende hat die enstprechende Qulifikation und Weisungsrechte) entfallen, wenn sich an den Grundgegebenheiten (gleicher Stapler, gleiche Transportvorgänge) nichts geändert hat? Im wesentlichen geht es mir darum, zu sagen, wenn wir Unterweisen kann die Nachschulung entfallen. Es sollte natürlich gewährleistet sein, dass die vorhandenen Betriebsanweisungen wie auch die Unterweisung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Wobei mir immer noch nicht klar ist, in welchem Bezug der Begriff Nachschulung zu den gelten Rechtsvorschriften steht. Da hier ja immer von regelmäßigen Unterweisungen gesprochen wird.

    Gruß
    Ulrich

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage in Bezug auf die Verwendung der Bezeichnungen Nachschulungen bzw. jährliche Unterweisung von Personen zur Benutzung von Flurförderzeugen, im speziellen für Gabelstaplerfahrer.

    Wo liegt der Unterschied zwischen Nachschulung und jährlicher Unterweisung? Mir ist bekannt, dass gemäß BGV A1 die Beschäftigten auf die betrieblichen Gefährdungen hin unterwiesen werden müssen. Dies gilt übertragen dann auch für die Gabelstaplerfahrer. Sie werden anhand der Betriebsanweisung für Flurförderzeuge unterwiesen. Jetzt soll ja auch noch jährlich eine Nachschulung der Staplerfahrer erfolgen in Bezug auf die besonderen Gegebenheiten beim Umgang mit Staplern (Lastverteilung, Fahrverhalten usw.)

    Ist dann nicht die Nachschulung und die Unterweisung das gleiche? Ich habe in der BGV D27 oder der BGG 925 hierzu keinen Hinweis gefunden. Hintergrund ist der, unser Ausbilder für Staplerfahrer kann aufgrund des zeitlichen Aufwandes die Nachschulung nicht durchführen, aber er würde die Unterweisung durchführen. Die Nachschulung soll durch einen externen Dienst übernommen werden.

    Bin gespannt auf eure Rückmeldungen.

    Gruß Ulrich

    Hallo Zusammen,

    ich bin neu hier in diesem Forum. Ich bin gerade dabei meine Parktikumsarbeit zu schreiben. Als Thema habe ich die Handhabung von schweren Lasten in einem bestimmten Arbeitsbereich gewählt. Als vorrausschauende Gefährdungsbeurteilung gilt ja auch die Begehung. In einer Begehung sollen schwerpunktmäßig die Gefährdungen durch die schweren Lasten betrachtet werden.

    Nun meine Frage: Was soll alles im Begehungsprotokoll stehen?

    Über ein paar Tipps bzw. Rückmeldungen würde ich mich freuen.

    Besten Dank.

    ulrichbw