Beiträge von Kronosom

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    Hallo zusammen,

    ich möchte hier mal gern die Frage stellen, wie eine Jugendbetreuungseinrichtung (3 Mitarbeiter, 2 Jugendliche) alle Belange zum Thema Arbeitsschutz (Arbeitsanweisungen, Gefährdungsanalyse, Unterweisungen,...) verwalten/bearbeiten lassen kann?!

    Meine Informationen sind viel zu ungenau und allgemein, aber vielleicht könnt ihr mir einen Leitfaden, Tipps und Hinweise geben?

    Vielen Dank!

    Sonnige Grüße aus McPomm

    Kronosom

    Hallo,

    wir hatten einen entsprechenden Vorfall bereits erlebt: Hierbei stellte sich heraus, das die Pflichtenübertragung SCHRIFTLICH mit genauen Umfang hätte erfolgen müssen. In letzter Konsequenz war der Werksleiter (GF) verantwortlich. Danach wurden alle Abteilungsleiter zur schriftlichen Pflichtenübertragung beordert. Damit ist juristisch nun alles im Lot.

    @ AVERELL: Man darf das Ganze ruhig wörtlich nehmen ;)
    Mfg Kronosom

    Hallo zusammen,

    mit der Problematik haben wir auch schon unsere leidvollen Erfahrungen gemacht:
    - Die Speditionen erhalten bei der Vertragsunterzeichnung (jährlich neu) einen Maßnahmenkatalog, die der jeweilige Kraftfahrer kennen muss. Jede Spedition wird durch ein Punktesystem (Dispo, Verlader, Wachschutz) bewertet und bei einer Unterschreitung der Anforderungen gibt es Ermahnung, Frachtkostenabzug oder Kündigung der Speditionsverträge.
    - An allen Kreuzungen und Ladeplätzen sind zusätzlich große Plakate angebracht.
    - Jeder Verlader hat verschiedene Schautafeln stets zur Hand, um ´vor Ort´ aufklären zu können.
    - Und wenn alles nicht hilft, gibt es internationales Zauberwort: "ABLADEN und NACH HAUSE!" Wie von Zauberhand klappt es dann meistens...
    Derzeit erstellen wie eine "Ladefibel für Staplerfahrer" in vielen Sprachen. Ich werde Sie hier hochladen, wenn ich ein Exemplar habe.
    Parallel dazu haben wir unser "Hofmanagement" überarbeitet. Unter anderem muss zukünftig jeder Besucher (Kraftfahrer, Vertreter,...) einen 4 minütigen Film mit den wichtigsten Verhaltensregeln anschauen und im Anschluss 3-4 Fragen richtig beantworten. Dann darf er hinein. Andernfalls schaut er das Video so oft, bis er es verstanden hat. Problematisch ist es jedoch, in einem KURZEN Film ALLE wichtigen Regeln und Vorschriften einzubinden. Und diese muss der Kraftfahrer dann auch noch behalten...

    Grüße aus Brandenburg

    LaSi.pdf
    Lkw-Vorbereitung.pdf

    Hallo BKSIFA,

    ich begeife nicht so ganz, wie Euer Kunde in EUREM Lager Zebrastreifen ausmalen kann/darf. Das sollte eigentlich durch den zuständigen Vorgesetzten (zusammen mit SIFA) geschehen. Ist Euer Betriebsgelände ein Privatgelände oder handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum? Bei uns handelt es sich um ein Privatgelände. Deshalb wurde eine Betriebsverkehrsordnung erstellt. Hierin wird die StVO als Grundlage für alle innerbetrieblichen Verkehrsteilnehmer gemacht. Demnach hat jeder Verkehrsteilnehmer die Verkehrszeichen (z.B. Zebrastreifen) zu beachten. In Eurem Fall sollte eine Information an alle Staplerfahrer über die Änderung der Verkehrsregelung im Vorfeld erfolgt sein, damit niemand ins Grübeln kommt, was er an einem Zebrastreifen zu tun oder lassen hat.
    Wenn Dir dann eine gefährliche Stelle ins Auge sticht, würde ich das Ganze mit einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Danach sollte sich der Zebrastreifen erledigt haben.

    Gruß Kronosom

    Hallo Caribe,

    wir hatten das so ähnlich aufgezogen. Ein Mitarbeiter mit entsprechender Fachkunde wurde von mir mit Informationen und Schulungsmaterial versorgt und hatte die Unterweisungen durchgeführt. Dann kam eines Tages eine Begehung und nebenbei stellte sich heraus, dass er diese Unterweisungen NICHT durchführen durfte. Zum einen mangelte es ihm an Fachkunde, d.h. er hätte einen Lehrgang besuchen sollen (FFz-Ausbilder) und ein Weisungsbefugter hätte anwesend sein müssen.
    Ich habe das Ganze nicht verstanden, da es sich ja "lediglich" um Mitgänger-Flurförderzeuge handelt, aber meine Vorgesetzten wollten keine weiteren schlafenden Hunde wecken und somit ist der Kollege entsprechend ausgebildet worden.
    Damit konnte ich Dir nicht wirklich helfen, aber nun weißt Du , wie es unter Umständen falsch ist.

    Gruß Kronosom

    Hallo zusammen,

    ich habe mir auch jahrelang das Hirn zermartert, wie ich gewisse Missstände meinem Chef SO sehr ans Herz lege, das auch etwas Positives passiert.
    Phase 1: Konsequent und kontinuierlich die Sache wiederholen.
    Phase 2: Bei passenden Gelegenheiten das Ganze leicht sarkastisch bis zynisch ansprechen.
    Phase 3: Augsburger Puppenkiste - einen Kollegen Deines Vertrauens darüber informieren und ein kleines Drama inszenieren.
    Phase 4: Einfach mal ausrutschen und einen Arbeitsunfall melden. Wenn es zum 2. Mal passiert, kommt da eine gewisse Eigendynamik seitens der Obrigkeit in Gange.

    Steht zwar so in keiner Vorschrift oder Verordnung, aber klappt.

    Gruß aus dem Norden

    Hallo Tanzderhexen,

    auch mir wurde diese Frage mit der Bitte um Klärung gestellt. Eine Anfrage beim Anwalt wurde in etwa wie folgt beantwortet:
    Eine Lohnkürzung ist in solchen Fällen grds. nicht erlaubt. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit einen entstandenen Schaden vom AN einzufordern. Die Beweislast liegt aber beim AG.
    Der einfachere und imo sinnvollere Weg ist eine Sonderzahlung bei sicherem Arbeiten.

    Gruß
    Stephan

    Das Thema Sonderzahlungen haben wir in der Firma mit verschiedensten Ansätzen geprobt. Leider ist Geld keine richtige Motivation. Wenn es NUR des Geldes wegen getan wird, hat der Arbeitnehmer es falsch interpretiert. Das führte soweit, dass Kollegen die Arbeitsunfälle vertuschten, als private Unfälle darstellten oder sogar von anderen Kollegen dazu gedrängt wurden, es nicht zu melden, sonst...

    Da der Fisch bekanntlich am Kopf zuerst stinkt, muss HIER auch angefangen werden. Die permanente Kontrolle der Mitarbeiter wird von einem Großteil der Vorgesetzten nicht sauber durchgeführt. Oft mangelt es an Konsequenz und Kontinuität. Wenn der Chef UND die FaSi und der SiBe hier an einem Strang ziehen und Fehlverhalten entsprechend ahnden, wird sich auch ein Erfolg einstellen.

    Gruß
    Kronosom

    Danke für die flotten Antworten. In Russland mache ich mir keine großen Sorgen... aber im Trumpland schon eher. Dort wird Sicherheit gaaaannz groß geschrieben. Und die Verantwortlichen vor Ort haben mehr Kompetenz und Motivation. Da hilft nur eines: "Nix verstehen!"
    ?(8):thumbup:

    Hallo zusammen,

    ich werde zurzeit oftmals zur Unterstützung/ Ausbildung in unseren Tochterwerken (Ungarn, Russland, USA) tätig. Dort muss ich auch Flurförderzeuge bedienen. Meine Frage hierzu: Müsste ich nicht für das jeweilige Land einen entsprechenden Führerschein haben? Aus dem Bauch heraus würde ich es bejahen, aber das macht es für mich nicht einfacher. Deshalb wäre ich für eine konstruktive Lösung (juristische Grauzone 8) ) dankbar.

    Gruß Kronosom

    Hallo zusammen,

    wir haben es wie folgt geregelt:

    Da der Verlader vor Ort für eine korrekte Ladungssicherung verantwortlich (und haftbar) ist, prüft dieser durch Sichtprüfung VOR der Beladung die zurrgurte auf Beschädigungen. Stellt er ablegereife Gurte fest, werden diese ausgetauscht bzw. bei uns neu erworben. Da alle Verlader tagtäglich hiermit beschäftigt sind, sind sie befähigt. 1x jährlich findet dann zusätzlich eine Schulung zum Thema Ladungssicherung statt. Um auch einen erzieherischen Effekt zu erzielen, kostet bei uns 1 Gurt 30€ + Märchensteuer. Das leistet sich eine Spedition in der Regel nur ein einziges Mal.

    Gruß

    Hallo zusammen,

    so ähnlich erging es mir mit einem belgischen Kollegen. Hierzu hatte ich mit der BG Kontakt aufgenommen und mich aufklären lassen:

    Der "internationale" Staplerschein aus Belgien entspricht NICHT den Anforderungen der BG!!!

    Also hat der Kollege noch einmal die theoretische und praktische Prüfung abgelegt.

    Damit bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

    Gruß Kronosom

    Hallo zusammen,

    eine kleine Korrektur möchte ich gern anbringen:

    Der Fahrer ist NICHT in erster Linie für die Ladungssicherungsmaßnahmen verantwortlich, sondern der Belader!!! Damit legt der Belader die erforderlichen Maßnehmen fest.
    Der Fahrer ist für das Fahrzeug und die Fahrweise verantwortlich. Weiterhin muss er die Ladungssicherungsmaßnahmen kontrollieren und ggf. nachbessern.

    Grundsätzlich gilt: JEDE LADUNG IST ZU SICHERN!!!

    Hallo black-falcon,

    wir haben in unserem Unternehmen alle Stapler mit Kamerasystemen (etwa 500-700€ bei MEKRA) ausgestattet und zusätzlich ein blaues Spotlight für die Rückwärtsfahrt montiert. Dadurch wird die Wirbelsäule des Staplerfahrers geschont und der Sichtbereich enorm erweitert.
    Die Bilanz kann sich sehen lassen: Die Zahl der Unfälle/Beschädigungen mit oder durch Stapler hat sich im 1. Jahr um 70% verringert!!!

    Gruß kronosom

    Ich hatte mit KRONE telefoniert und bin nun schlauer:

    Es gibt keine Distanzstűcke, die die Ladefláche verbreitern. Bei 2,48 Meter ist fúr "normale" Transporte Feierabend. Danach handelt es sich um Úberbreite. Diese mússen angemeldet werden und kosten extra Geld.
    Lediglich zum Beladen gibt es bei einigen Aufliegern die Mőglichkeit, die Ladefláche auf 3,4m zu verbreitern...

    Danke fúr Eure Hilfe.

    Hallo zusammen,

    ich bin nun bei einem Tochterunternehmen in Ungarn kommissarisch eingesetzt. Erstens fehlt es hier an allem und überall, zweitens haben die Leute hier ihre eigene Mentalität bzw. Motivation und drittens soll der Kronosom hier nun zaubern und alles ist gut. ?(

    HILLLLFFFFFEEEEE!!! ;(;(;(

    Zu meinem Problem: Es werden OSB-Platten (als Pakete eingebunden) mit den Breiten 1250 und 2500 mm verladen. Da die Ladefläche maximal 2480 mm breit ist, gestaltet sich das Einsetzen der Runge schwierig bis unmöglich. Dazu kommt die ewige Diskussion mit dem Kraftfahrer... X(:cursing:
    Ich glaube, es gibt kleine Distanzstücke, die die Rungen etwas weiter nach außen kommen lassen. Aber unter dem Begriff 'Rungenverbreiterung' habe ich nichts gefunden.
    Habt ihr vielleicht etwas davon gehört bzw. eine andere kostengünstige Lösung?

    Ein Auflieger mit variabler breite (bis 3,4m) kommt nicht in Frage, da ihn zu wenige Speditionen im Bestand haben und die Transportkosten zu hoch sind.

    DA ICH AM FREITAGMORGEN HIER ABREISE, BIN ICH AUF SCHNELLE HILFE ANGEWIESEN!!! BITTE!!!

    Euer verzweifelnder Kronosom