Auf welcher gesetzlicher Grundlage ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen ist, ist uns allen bekannt;
genauso wie die Beteiligung eines Betriebsrates (sofern vorhanden).
Aber was ist alles zu beachten, wenn sich die Beauftragung eines SiBes als Missgriff erweist und diese Person "entpflichtet" werden soll?
Wer hat diesbezüglich Erfahrung und teilt dies hier mit?
Weder im Internet noch hier im Forum habe ich etwas zu diesem Thema gefunden.
Ich habe mit meinem Ansprechpartner bei einer meiner BGn gesprochen - gewisse Ratlosigkeit, weil i.d.R. ein SiBe sein Amt niederlegt.
Aber gemeinsam haben wir ein paar Gesichtspunkte besprochen.
- wer eine SiBa beruft, kann dies auch wieder rückgängig machen
- Betriebsrat ist zu informieren und um Stellungnahme zu bitten (mit gleichzeitiger Zustimmung zum Nachfolger)
- wenn die Tätigkeit als SiBe mit einem finanziellen Bonus verbunden ist, dann wird das vielleicht ein arbeitsrechtliches Problem und dann sollte ein Jurist weiter beraten ...
Dazu noch ein ein Gedanke von mir:
- künftige Bestellungen zeitlich befristen ... (mit automatischer Verlängerung, wenn Bestellung nicht bis zu einer Frist widerrufen wird)
So, nun Ihr!