Kontrolle der Gefährdungsbeurteilungen

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  • Ich habe da mal eine Frage. Müssen die Kunden, oder sind sie sogar dazu verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilungen einsehen oder gar ausgehändigt bekommen? Weiter unten habe ich ja mein Problem geschildert. Da gibt es noch nichts neues. Gestern habe ich erfahren das der ExChef so weiter macht wie bisher. Kein Kunde, auch die großen Energieversorger nicht, wollen eine Beurteilung sehen. Diese werden auch seit zwei Monaten nicht mehr geschrieben. Die zuständige BG überprüft auch weiterhin den Betrieb nicht obwohl ich vor ca. 2 Monaten auf die Missstände hingewiesen haben.
    Warum ich das wissen will? Ich muß anscheinend beweisen das zum damaligen Zeitpunkt keine Beurteilungen geschrieben wurden. Das kann ich am besten damit, in dem ich belege das diese auch heute noch nicht existieren. Und das der EXchef auch heute noch nicht die Notwendigkeit dieser GB erkannt hat, bzw. immer noch mit den Sicherheitsbeauftragten so verfährt wie uns damals.

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  • Hallo eindirk,

    es gibt kein Gesetz oder eine Verordnung mit der Forderung, dass Kunden die Gefährdungsbeurteilung einsehen müssen oder das ihnen die Gefährdungsbeurteilung ausgehändigt werden muß. Der Kunde muss bei der Gefährdungsbeurteilung zu den betriebsspezifischen Gefahren nur unterstützen (BGV A1 §5).

    Es gibt aber Unternehmen, die das in Ihre Einkaufbedingungen oder in den Werks-, Bau-, Dienstleistungsvertrag hinein schreiben. Dann ist die Aushändigung der Gefährdungsbeurteilung eine vertragliche Leistung die zu erbringen ist.

    viele Grüße

    kuddel

  • Hi,

    irnkwie verstehe ich das nicht so richtig:

    Die Sifa berät bei der Erstellung der GBU.

    Häufiger ist es aber wohl so, dass die Sifa diese erstellt und dann dem Vorgesetzten vorlegt, dass er die Maßnahmen durchführen kann. Dazu benötigt er zwingend die GBU.

    Oder war etwas ganz anderes gemeint?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Und wieso kann man mich dann wegen der fehlenden GBU anklagen? Sowohl der Betriebsleiter als auch der Schichtleiter des Kunden werden ebenfalls angeklagt. Dann müsste ja die GBU praktisch eine Lustveranstaltung sein? Für wen werden die denn dann gemacht? Und wenn es keinen interessiert ist es ja kein Wunder das mein Exxhef die Dinger nicht machen lässt. Kostet ja nur Geld und bindet die Arbeitskraft.

  • Hallo eindirk,
    ich kenne es auch nur so, wie Hardy es beschrieben hat.
    Die GBU wandert in das Unternehmen, für das sie gemacht ist/wurde. Bei jeder Kontrolle, auch bei unangemeldeten, kann diese durch, z.B., die staatlichen Arbeitsschützer abgefragt werden. Wie soll das dann gehen? Sollen die Kontrolleure dann etwa 4 Std. warten bis irgendein SiFa-Unternehmen angerauscht kommt und dann etwas vorlegt?
    Das kann es nicht sein.
    Ausserdem sollte die GBU "leben", also stetige Veränderungen gehören da rein.

    Die Form der GBU ist frei. Also, wie sie gemacht wird, ob jetzt handschriftlich in einer Kladde, auf dem PC oder mit Schreibmaschine, ist egal. Da mag ein jeder seinen Weg finden.

    Zu deinem persönlichen Fall kann ich in diesem Punkt nichts sagen. Da mag ich auch keine Rechtsauskunft geben. Doch vielleicht soviel: Der Chef eines Unternehmens ist für seine GBU verantwortlich. Er muß entsprechend nachhalten. Die FaSi hilft, unterstützt dabei. Deshalb verstehe ich die Logik nicht.

    Kopf hoch.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo..

    Ich weiß leider nicht wieviel Mitarbeiter dein EX-Chef sein eigen nennt? Zudem gehe ich davon aus, das Du noch eine anderweitige Position z.B als Bau oder Projektleitung oder Fachvorgesetzt im Betrieb inne hattest oder? Somit würde ich sagen, das du als verantwortliche Person nach BGV A1 §13 die Unternehmerpflichten zu diesem Zeitpunkt übertragen bekommen hattest...Wie gesagt das ist Fischen im trüben!
    Der Kunde an sich hat, sofern dieser zum Beispiel nach einem AMS ( z.B SCC, SCP usw.) Zertifiziert ist sogar die Pflicht in regelmäßigen Abständen die GBU des Nachunternehmens zu überprüfen.
    Bei verschiedenen Gewerken zum gleichen Zeitpunkt ( z. B bei Revisionen im Kraftwerk ) von dennen eine Gefährdung ausgehen können, muß der Auftraggeber nach RAB 30 C einen Sigeko stellen.

    Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten
    In Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten besteht eine Dokumentationspflicht nach Arbeitsschutzgesetz § 6 (1). Danach muss der Arbeitgeber über Unterlagen verfügen, die das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die darauf gestützten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung dokumentieren, sofern sein Betrieb mehr als 10 Beschäftigte hat oder die zuständige Behörde dies im Einzelfall auf Grund der besonderen Gefährdungssituation angeordnet hat.

    Verpflichtung als Arbeitgeber/Unternehmer, eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz durchzuführen, wird in zahlreichen weiteren Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz konkretisiert. Einen Auszug entsprechender Vorschriften findest Du hier:

    • Arbeitsstättenverordnung
    • Arbeitssicherheitsgesetz
    • Betriebssicherheitsverordnung
    • Bildschirmarbeitsverordnung
    • Biostoffverordnung
    • Gefahrstoffverordnung
    • Gentechnik-Sicherheitsverordnung
    • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
    • Lastenhandhabungsverordnung
    • Strahlenschutzverordnung
    • Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
    • Röntgenverordnung
    • Jugendarbeitsschutzverordnung
    • Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
    • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

    und so weiter und so weiter.. :whistling:

  • Tja leider alles blanke Theorie. Die Firma besteht aus knapp unter 10 Mitarbeitern. Die GBU´s werden von keinem Kunden kontrolliert. Und soviel ich weiß waren gerade die großen Konzerne diejenigen die die ganze Geschichte mit dem AMS angschubst haben. Es werden in der Firma immer noch Arbeiten auf Schornsteinen und Kühltürmen durchgeführt. Ohne das auch nur ein einziger Zettel über irgendwas ausgestellt wurde.
    Und für mich ist es das Schlimmste das die BG dem Exchef nicht mal auf die Finger haut. Der jetzige Sicherheitsbeauftragte ist schon seit Wochen zum arbeiten auf verschiedenen Baustellen und kommt nicht mehr in sein Büro. Also läuft auch er Gefahr im Falle eines Falles schwer einen auf den Deckel zu kriegen. Und der Exchef hat dann wieder die Möglichkeit seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Ist doch alles schwachsinn

  • Hi,

    das stimmt leider seit dem 24.10.2013 nicht mehr.

    Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten
    In Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten besteht eine Dokumentationspflicht nach Arbeitsschutzgesetz § 6 (1). Danach muss der Arbeitgeber über Unterlagen verfügen, die das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die darauf gestützten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung dokumentieren, sofern sein Betrieb mehr als 10 Beschäftigte hat oder die zuständige Behörde dies im Einzelfall auf Grund der besonderen Gefährdungssituation angeordnet hat.

    Durch die Verabschiedung des BUK NOGsind etliche Veränderungen auch im Arbeitsschutzgesetz in Kraft getreten.

    Die Dokupflicht ist ab dem ersten Mitarbeiter nun angesagt...

    Grüße
    Lucy

  • Ich habe mochmal das Eingangsthema angesehen. Zunächst mal ist der Sicherheitsbeauftragte KEIN Verantwortungsträger im Arbeitsschutz und auch bei der Übertragung von Unternehmerpflichten gilt die Schriftform. So ganz einfach kann es sich der Unternehmer nicht machen.
    Dass man bei einer derart verworrenen Situation erstmal in alle Richtungen ermittelt, ist nicht ungewöhnlich. Das Verfahren dient der Wahrheitsfindung und anscheinend lässt sich die Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Vorfeld nicht eindeutig klären, deshalb wohl auch die verlängerte Anklagebank.
    Wenn dieser "Chef" sich allem widersetzt hat, wird das kaum verborgen bleiben und man wird meiner Einschätzung nach genau hinsehen, welche Handlungsspielräume für jeden Einzelnen gegeben waren und ob es sich dabei dann auch um übertragene Unternehmerpflichten im engeren Sinne gehandelt hat. Ich erwarte, dass die Fragen "wo steht das ?" und "warum wurde das nicht dokumentiert ?" ebenso häufig fallen wie der Satz "...aber als Unternehmer haben Sie doch die Pflicht,...".
    Allemal ist die Gefährdungsbeurteilung nicht die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten sondern des Unternehmers bzw. des (beauftragten) Vorgesetzten ; diese Positionierungen werden eindeutig zu klären sein, bevor Urteile gefällt werden.
    Eine Anklage ist längst kein Schuldspruch, sondern lediglich der Ausdruck einer, selbst wenn nur vage, begründeten Schuldvermutung der Stastsanwaltschaft, die im Verfahren bestätigt wird oder eben nicht.


    Gruss vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

    3 Mal editiert, zuletzt von ToBi (7. Dezember 2013 um 07:48)

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  • 1 Müssen die Kunden, oder sind sie sogar dazu verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilungen einsehen oder gar ausgehändigt bekommen?
    2 Ich muß anscheinend beweisen das zum damaligen Zeitpunkt keine Beurteilungen geschrieben wurden.

    Hallo eindirk,

    zu 1
    Die Kunden müssen Deine Gefährdungsbeurteilung, bzw. die Deines Betriebes nicht kontrollieren. Daraus wird trotzdem keine "Lustveranstaltung", da Dein Chef, bzw. Du als Vorgesetzter nunmal dafür verantwortlich ist/bist, dass die MA Abends gesund nach Hause gehen können.

    zu 2
    Das kann ich nicht glauben. Wenn dann müsste Dein Ex-Chef beweisen, dass er entsprechende Gefährdungsbeurteilungen hatte und diese auch seinen Mitarbeitern bekannt gegeben hat, bzw. Dir diese Aufgaben zugewiesen hat.

    Was sagt denn Dein Anwalt dazu? Oder versuchst Du es immer noch ohne?
    Die Schuld bei den Kunden oder bei der BG zu suchen hilft jedenfalls nicht...

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Im Moment kann ich noch nichts mit einem Anwalt anfangen. Dieser braucht die Anklage von der Polizeizuchtkammer, so heißt in Luxemburg die zuständige Gerichtsbarkeit. Ich habe ja "nur" erstmal das Schreiben "das es der Staatsanwaltschaft gefallen würden ......... ..anzuklagen. Ich frage hier in erster Linie das Ganze weil mir so manche Sachen durch den Kopf gehen. Sobald ich bei einem Anwalt war werde ich das natürlich hier posten

  • Hallo,

    Im Moment kann ich noch nichts mit einem Anwalt anfangen.

    Und warum nicht? Dieser kann Akteneinsicht etc. beantragen und hat somit Einblick in
    die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft. Des Weiteren kann er Sie über die dortige Rechtslage
    aufklären. Wäre wesentlich zielführender für Sie, als hier auf Sifaboard mit Fragestellungen im
    Trüben zu fischen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    Zitat von »eindirk« Im Moment kann ich noch nichts mit einem Anwalt anfangen.

    Und warum nicht? Dieser kann Akteneinsicht etc. beantragen und hat somit Einblick in
    die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft. Des Weiteren kann er Sie über die dortige Rechtslage
    aufklären. Wäre wesentlich zielführender für Sie, als hier auf Sifaboard mit Fragestellungen im
    Trüben zu fischen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo eindirk,

    das sehe ich genauso, wie SimonSchmeisser...

  • Im Moment kann ich noch nichts mit einem Anwalt anfangen.

    Wenn Du das so siehst, verstehe ich Deine ganze Aufregung nicht. 8|

    Dieser braucht die Anklage von der Polizeizuchtkammer, so heißt in Luxemburg die zuständige Gerichtsbarkeit.

    Sagt jetzt wer? Der nicht benötigte Anwalt? Dein Bauchgefühl? Dein juristischer Sachverstand?

    Ich habe ja "nur" erstmal das Schreiben "das es der Staatsanwaltschaft gefallen würden ......... ..anzuklagen. Ich frage hier in erster Linie das Ganze weil mir so manche Sachen durch den Kopf gehen. Sobald ich bei einem Anwalt war werde ich das natürlich hier posten

    Sehr gute Idee. Vor Verfahrenseröffnung würde ich auch den Sachverhalt im Internet breittreten, über die Gegenseite herziehen und über die BG meckern. :cursing:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,


    Sehr gute Idee. Vor Verfahrenseröffnung würde ich auch den Sachverhalt im Internet breittreten, über die Gegenseite herziehen und über die BG meckern.

    ja, er schadet sich damit.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ...Sehr gute Idee. Vor Verfahrenseröffnung würde ich auch den Sachverhalt im Internet breittreten, über die Gegenseite herziehen und über die BG meckern. :cursing: ...


    Ist doch praktisch, dann muss er vor Gericht nicht von seinem Schweigerecht gebrauch machen, sondern kann auf die Sifapage verweisen, da steht doch alles. Der Staatsanwalt wird sich freuen, alle Argumente schön aufgelistet frei Haus geliefert zu bekommen. Ein Anwalt kostet ein paar €, h€ oder k€, kein Anwalt kann ein paar Jahre schwedische Gardinen kosten, die Wahl bleibt bei einem selbst. Meine Wahl wäre klar, allerdings befürchte ich, dass es hierzu zu spät ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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