Die Unterschrift reicht also als Nachweis, das der Versicherte die Unterweisung verstanden hat, nicht aus. Und damit wird das Thema richtig spannend ...
Oh ja. Interessant daran ist, dass z. B. die EDV-gestützten Unterweisungen genau diese Möglichkeit in einem gewissen Rahmen bieten.
Schickes Fass, was hier gerade aufgemacht wird, man sollte auch mal in eine BGR A1 gucken..........