Beiträge von Sami69

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    Hallo Zusammen,

    ich habe eine ähnliche Fragestellung:

    Ein Flurgebundene Regalbediengeräte hat ein fester Seitenholmsteigleiter (ca. 10m) mit Rückenschutz. In laufe der Jahre hat "man" zusätzlich ein mitlaufendes Auffanggerät einschließlich fester Führung (Steigschutzeinrichtung) an diesen Steigleiter angebracht.

    Soweit ich aus DGUV 208-032 Kapitel "Einrichtungen gegen Absturz" auf Seite 14 verstanden habe, ist zur "Sicherstellung der Rettung von Personen aus oder über Steigleitern mit Steigschutzeinrichtungen darf i. d. R. kein zusätzlicher Rückenschutz angebracht sein, da dieser eine Rettung behindert" zusätzlich hat ein erfahrener Kollege gemeint dass die Ergänzung unzulässig sein, da bei Anwendung von Steigschutzeinrichtungen kann bei Abstürz der Kopf / Rücken durch vorhandener Rückkorb gewährliche Verltzung erleiden.

    Meine Fragen:

    1- dürfen Rückenkob und Steigschutzeinrichtungen gleichzeitig vorhanden sein?

    wenn ja oder Nein bitte um saubere Begründung (Ergänzung zu o.g. Argumente) möglichst unter Angaben von Regeln, DGUV, DIN etc.

    Danke

    PS: zu welcher Art gehört in diesem Fall der beschriebene Steigleiter, der auf dem Flurgebundene Regalbediengerätemontiert ist (siehe Anhang2 - DGUV 208-032)

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    Hallo Peke, hallo Jowe,

    vielen Dank für Eure wertvolle Beiträge.

    Peke, Deine Vermutung ist richtig ---es gibt keine Absaugung.

    Eure Beiträge helfen mir in jedem Fall und bestätigen wieder, dass die GBU entscheidend ist.

    Jowe, Dein Hinweis DGUV-Regel 112-190 finde ich auch sehr hilfreich, denn er wollte unbedingt (aus irgend einem Grund) Norm, Vorschrift, etc... die ihm dazu verpflichten :/ *!!! Eine Sifa Meinung und Hinweis auf GBU reichte nicht.

    Bin gespannt auf weiteren Beiträgen und Erfahrungen.

    Viele Grüße an Alle und schönes WE :thumbup: :thumbup: :)

    *Vermutung: kann nicht durchsetzten, dass die MA sich daran zu halten, also den anderen Weg wählen (raus damit)....die Argumente / Erfahrung hatte ich leider paar Mal mit anderen themen gehabt.Traurig

    Hallo Zusammen,

    wieder Fragen zu PSA bei HD-Reinigung (Papierindustrie). In unserem Werk gibt es eine Allgemeine BA für alle Bereiche bezüglich HD Reinigung.

    Diese schreibt u.a. dass die MA eine Maske (steht nicht welche, was klar nicht sinnvoll ist). Die Betreiber / Vorgesetzte wollen nun von mir wissen (als neuer Sifa) wissen, wo genau es steht, dass man eine Maske bei HD Reinigung getragen werden muss!! Meine Aussage, dass immer die GBU entscheidend für diese Frage ist stieß auf wenig verständnis!! Habt Ihr für mich ein tipp, wo ich zustäzlich zu GBU Argument stichhaltige vorgaben dass bei (Zb. bei Gefahrstoffe im Sprühnebel) eine Maske (sorte) oder Voll Gesichtsschutz getragen werden muss?. Danke

    Die andere Diskussion oder Gummistiefen,,,,,kam auch zur Sprache, aber das spare es Euch an dieser Stelle.

    Hallo Zusammen,

    spannendes Thema. Zur Zeit stellt sich bei uns die Frage ob der Nachweis auch als "Screenshot" statt Unterschriftsliste zulässig wäre. Hier geht's natürlich um Unterweisungen, die online Bsp. Teams durchgeführt werde, wie die Jährliche Sicherheitsunterweisung.

    Ein Sifa - Kollege von mir hat dann gesagt der Nachweis muss schriftlich durch Unterschrift erfolgen. Nun stellen einige Vorgesetzten die Frage an mich, ob da bistimmte Gesetzte / Verordnungen etc exixtieren, die das exakt vorschreiben. ich fand dazu keine eindeutige Anträge.

    Fragen:

    - Gibt es in der Tat Vorschriften / Gesetzte, die die Handunterschriften als Nachweis vorschreiben? wenn ja, welche und wo?

    - Wie ist Eure Erfahrungen mit diesem Thema? habt Ihr schon solsche Diskussionen bei Euch?

    Warte gespannt auf Eure Rückmeldung und bedanke ich mich dafür im Voraus.

    Danke

    Sami

    Hallo E.weline,

    vielen Dank für Dein Input. Anfänger sind wirklich sehr Dankbar für jede Hilfe, die sie bekommen können.

    Aller Anfang ist schwer. Ich habe gerade mit meinem LEK2 begonnen. ?(?(Bis ich den roten Faden finde, wird es paar Tage ins land gehe.... Thema " Anpassen alt - Maschinen an Stand der technik" inklusive Wechselwirkung mit anderen Arbeitssystemen in der Halle (Lärm, etc). Gruß

    Was wären zum Beispiel "Gefahrenbringende Bedingungen" in einer Maschinenbau Werkstatt im Bezug auf Thema Mutterschutz?

    -Lärm?

    - Gefahrstoffe?

    - Steharbeitsplätze?

    Also eigentlich G.-Faktoren?!!

    Gibt's es überhaput eine Art Master - Übersicht Tabelle, wo man für jede Gefährdungsfaktor typische gefahrenbringende bedingungen und typische Folgen sehen kann?? das wäre für Alle neulinge wie mich das ganze erheblich leichter machen.

    Wie geht man konkret bei der Ermittlung von Vibrationen an einem Büroarbeitsplatz, das neben einer Produktionsmaschine steht. Hintergrund: Büro - Mitarbeiter (arbeitet nur am PC) klagt über Vibrationen aus der Halle von nebenan.


    Danke