Muss in einem Lärmbereich, der ja schon lange aufgrund von Messungen oder GefBu, als solcher definiert und ausgewiesen wurde, trotzdem eine GefBu nach MuschG gemacht werden? Schwangere dürfen dort ja sowieso nicht arbeiten. Es sollte doch reichen, Mitarbeiterinnen darauf aufmerksam zu machen, daß sie dann dort nicht eingesetzt werden können.
Lärmbereich Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
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SiBernd -
9. August 2019 um 17:49 -
Erledigt
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Hallo SiBernd,
ich persönlich führe immer eine aktuelle GB durch, sobald eine Mitarbeiterin schwanger ist. Kleiner Aufwand und man ist auf dem aktuellsten Stand.
Was anderes:
Soweit ich weiß, sollte sich jedes neue Mitglied von Sifaboard.de kurz vorstellen um dich ein wenig kennen zu lernen. Wäre nett .Beste Grüße,
CW -
Einfach mal mit dem aktuellen Mutterschutzgesetz beschäftigen.
Da steht genau drin wie mit einer Gefährdung umgegangen werden muss.Wir hatten ein ähnliches Thema neulich aus dem einiges passende heraus genommen werden kann:
Schwangere Mitarbeiterinnen der Gewerbeaufsicht melden -
Schwangere dürfen dort ja sowieso nicht arbeiten.
Arbeitet dort jemand? Wenn ja dann muss die GBU gemacht werden, um dann festzustellen das dort nach MuschG Maßnahmen nötig sind.
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Außerdem stellt sich die Frage ob noch Handlungsbedarf nach LärmVibrationsArbSchV besteht - was z.B. Lärmminderungsprogramme angeht.
Neben der Gefahr der klassischen Lärmschwerhörigkeit sind übrigens auch extraaurale Wirkungen des Schalls zu beurteilen.
Seitdem die ArbstättV keine Dezibel-Grenzwerte mehr nennt und nur noch von einer "Beeinträchtigung der Gesundheit" die Rede ist, wird das Thema zunehmend komplizierter....
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Gerade gelesen und passt auch zum Thema:
LV 60 Bußgeldkataloge zum Arbeitszeit-, zum Jugendarbeitsschutz- und zum Mutterschutzrecht
1. überarbeitete Auflage vom März 2019
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Hallo zusammen,
sorry für die vergessene Vorstellung, war aber so mit dem Thema beschäftigt...
Bin über 35 Jahre im Betrieb, mittlerweile an Amis verkauft. Schon ewig mit Themen wie Sicherheit und Gefahrstoffen beschäftigt. Leider halt nur "nebenher" wie sicher viele hier.
Zum erwähnten Thema:
Ich finde es vergeudete Zeit, wenn seit Jahrzehnten bekannt ist, daß schwangere im Lärmbereich nicht arbeiten dürfen, dort noch für jeden Arbeitsplatz eine GefBu nach MuSchg zu machen. Die wird an der Situation auch nichts ändern. An manchen Prozessen kann nichts und an anderen will nichts (Kosten) geändert werden. Also könnte doch diese Zeit sinnvoller eingesetzt werden.
Meiner Ansicht reicht es, Kandidatinnen für Tätigkeiten in diesem Bereich darauf aufmerksam zu machen, daß im Falle einer Schwangerschaft usw...
ArbSchG §5 schreibt ja schon lange eine Bewertung vor. Falls diese Bewertung zB einen Lärmbereich aufdeckt, darf dort ja keine Schwangere oder Stillende arbeiten.
MuSchG §10 fordert ja nur eine Bewertung, wenn dort obige arbeiten können. -
Wie kommst Du darauf, dass da ein Lärmbereich ist? Selbst wenn, dann musst du für diesen Bereich auch immer wieder eine GBU erstellen. Obwohl jeder weiß, dass es ein Lärmbereich ist.
Aber vielleicht hat sich da ja etwas geändert? @Schmandhoff hat es ja schon angedeutet. Wie sieht es mit einem Lärmminderungsprogramm aus?
Zudem hättest Du es auch über eine GBU schriftlich fixiert.
Du hast gem. ArbSchG immer eine GBU zu erstellen!!!! Ich weiß, dass der Umgang mit einem Messer gefährlich ist. Dann brauch ich auch keine GBU? Falsche Denke.
Also setz dich mit deinen FK, BA und Mitarbeiter hin und erstelle eine GBU. -
"Wie kommst Du darauf, dass da ein Lärmbereich ist?"
Weil es schon lange (nicht nur) eine GB nach ArbSchG und Messwerte der BG gibt, der Bereich (Fertigung) schon sehr lange mit entsprechender Beschilderung als solcher gekennzeichnet ist.
Bernd
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ich persönlich führe immer eine aktuelle GB durch, sobald eine Mitarbeiterin schwanger ist.
Moin @CW-EHS-RheinMain,
eigentlich sollte alles vor der Meldung der Schwangerschaft bereits stehen, so dass man nur noch überprüfen muss, ob die festgelegten Maßnahmen greifen. Schau mal hier.
Gruß Frank
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eigentlich sollte alles vor der Meldung der Schwangerschaft bereits stehen,
Ja das stimmt und tut es bei uns auch ....
trotzdem mache ich dann mit der Mitarbeiterin nochmal eine personenbezogene GBU -
Ja das stimmt und tut es bei uns auch ....trotzdem mache ich dann mit der Mitarbeiterin nochmal eine personenbezogene GBU
Macht bei uns der Betriebsarzt. Wenn es um medizinische Belange geht, halte ich mich bedeckt. Dafür gibt es den BA.
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Wenn es um medizinische Belange geht, halte ich mich bedeckt. Dafür gibt es den BA.
habe ich irgendwo was medizinischen Belange geschrieben?.....
Und ja ich würde dann auch entweder den BA hinzuziehen oder der Frau den Rat geben das mit Ihren Arzt zu besprechen. -
Das dachte ich mir. Aber seitdem hat sich im Bereich nichts geändert? Kein Lärmminderungsprogramm. Keine neuen Maschinen oder Geräte? Keine Einhausungen etc. Trotzdem sind GBU's längstens alle fünf Jahre
zu überarbeiten / wiederholen. Messungen übrigens auch!!!!! Einmal messen und dann nie wieder fnktioniert nicht.
GBU'en sind nach MuSchuG grundsätzlich durchzuführen. Selbst für Bereiche in denen keine Frauen arbeiten, aber die Möglichkeit bestünde. Und die besteht ja überall.
Mach doch die GBU (wie oben schon geschrieben) dann hast du auch etwas schrifliches. Viel Erfolg. -
Moin @CW-EHS-RheinMain,
eigentlich sollte alles vor der Meldung der Schwangerschaft bereits stehen, so dass man nur noch überprüfen muss, ob die festgelegten Maßnahmen greifen. Schau mal hier.Gruß Frank
Ja das stimmt und tut es bei uns auch ....trotzdem mache ich dann mit der Mitarbeiterin nochmal eine personenbezogene GB
@kelte hat es treffend formuliert: Lieber eine GB mehr als eine zu wenig
Dennoch werde ich den Hinweis von @Guudsje gerne künftig beherzigen und bin dafür dankbar. Werde die (mir noch vorgesetzte) externe SiFa darauf hinweisen.Grüße
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trotzdem mache ich dann mit der Mitarbeiterin nochmal eine personenbezogene GBU
Ja, läuft bei uns auch so. Dann kommt man auch mit den Leuten ins Gespräch und kann vielleicht die eine oder andere Unklarheit oder eventuelle Unsicherheiten oder Ängste beseitigen.
Gruß Frank
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LV 60 Bußgeldkataloge zum Arbeitszeit-, zum Jugendarbeitsschutz- und zum Mutterschutzrecht
2 Beispiele
- 309 entgegen § 13 Absatz 1 Nummer 3 eine schwangere oder stillende Frau beschäftigt, obwohl eine unverantwortbare Gefährdung festgestellt wurde.
je angefangener Arbeitstag
je schwangere/stillende Frau
3000,-- EUR
- entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1 (auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 31 Nummer 3) eine Gefährdung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beurteilt.
je Fall 3000,-- EUR
Da kann schon ein Betrag zusammenkommen
- 309 entgegen § 13 Absatz 1 Nummer 3 eine schwangere oder stillende Frau beschäftigt, obwohl eine unverantwortbare Gefährdung festgestellt wurde.
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wir überarbeiten gerade alle unsere GBUs nach Mutterschutzgesetz, es sind zwar nicht in allen Abteilungen Frauen am arbeiten, sollte aber mitgemacht werden.
Gruß
Martin -
Was wären zum Beispiel "Gefahrenbringende Bedingungen" in einer Maschinenbau Werkstatt im Bezug auf Thema Mutterschutz?
-Lärm?
- Gefahrstoffe?
- Steharbeitsplätze?
Also eigentlich G.-Faktoren?!!
Gibt's es überhaput eine Art Master - Übersicht Tabelle, wo man für jede Gefährdungsfaktor typische gefahrenbringende bedingungen und typische Folgen sehen kann?? das wäre für Alle neulinge wie mich das ganze erheblich leichter machen.
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Gibt's es überhaput eine Art Master - Übersicht Tabelle, wo man für jede Gefährdungsfaktor typische gefahrenbringende bedingungen und typische Folgen sehen kann?? das wäre für Alle neulinge wie mich das ganze erheblich leichter machen.
Nicht wirklich, wenn's sowas gäbe, bräuchte man ja keine Sifas mehr....
Davon abgesehen werden in der Praxis GBUen nur sehr selten nach der "reinen Lehre" gemacht.
Normalerweise geht man durch den "Stand der Technik", listet die dort angegebenen Maßnahmen auf und setzt sie um. Damit greift die "Vermutungswirkung" und man darf davon ausgehen, dass "Sicherheit" hergestellt wurde- dokumentieren muss man ja nur das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, nicht den Weg dorthin.
Erst wenn das nicht ausreicht oder ich den Stand der Technik nicht umsetzen kann und das Schutzziel auf anderem Wege erreichen muss, wird der große Sifa-Werkzeugkasten aufgemacht.
Für den Spezialfall Mutterschutz gab es früher mal die MuSchRiV (ist heute nicht mehr in Kraft, du kannst aber trotzdem mal reinschauen, da war das Wichtigste etwas kompakter zusammengefasst:
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