Unterweisungen Unterschriften Teilnahmebestätigungen

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  • Die Unterschrift reicht also als Nachweis, das der Versicherte die Unterweisung verstanden hat, nicht aus. Und damit wird das Thema richtig spannend ...

    Oh ja. Interessant daran ist, dass z. B. die EDV-gestützten Unterweisungen genau diese Möglichkeit in einem gewissen Rahmen bieten.

    Schickes Fass, was hier gerade aufgemacht wird, man sollte auch mal in eine BGR A1 gucken..........

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Auch ich lasse die Teilnehmer der Unterweisungen & den anwesenden Vorgesetzten unterschreiben. Ich zeichne dann selber auch ab, dass ich mitgewirkt (alles allein gemacht) habe. Am Ende jeder Unterweisung steht eine schriftliche Lernerfolgskontrolle mit üblicherweise 10 Fragen zum Inhalt von denen mindestens 8 richtig beantwortet werden müssen.

    Die gezeigten Folien und Filme kommen nach der Unterweisung in den Arbeitssicherheitsordner unseres Intranets wo sie jeder MA jederzeit einsehen kann. Jede Unterweisung die ich im Unternehmen bisher durchgeführt habe ist dort mit Inhalt, Tag und Uhrzeit wieder zu finden.

    2012 musste ich dem Amt für Arbeitschutz nach Aufforderung: die Unterweisungsnachweise, die gezeigten Folien und die ausgewerteten Lernerfolgskontrollen vorlegen (sprich einschicken) .

    Solange alles unfallfrei bleibt, fragt kaum jemand nach diesen Dingen. Nach Eintritt von schwerwiegenden Folgen muss aber mehr nachgewiesen werden können als nur die bloße Teilnahme der MA an den einschlägigen Unterweisungen.


    Gruß aus dem Sauerland

    Der Stefan

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

  • ......genau,

    denn was nützt der türkische Kollege (Beispiel), der der deutschen Sprache nicht so mächtig ist, aber zu dessen Wortwahl ein sehr suaberes "ja-ja" gehört und der auch noch brav unterschreibt?
    ?(?(?(?(?(

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    die Unterschrift unter eine Unterrichtung ist im ersten Ansatz (meine Interpretation) nur eine Bestätigung der Anwesenheit und eine Auflistung der vorgestellten Gefahrstoffe.
    Der zweite Schritt ist klar eine Lernerfolgskontrolle. Diese wurde bei uns schriftlich mit dem Betriebsrat zusammen verabschiedet.
    Die Lernerfolgskontrolle kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
    Mündliches Abfragen kann im Dialog zu den vorgestellten Punkten passieren, indem hingegangen wird das Theam vorzustellen und das vorhandene Wissen der Mitarbeiter zu hinterfragen, im Anschluss die Wissenslücken zu schließen und dann die Mitarbeiter von sich aus den richtigen Ablauf schildern lassen.
    Schriftliches Abfragen kann in Form von Multiple Choice sein oder z. B. schriftliche Fragen wie ich muss den gelben Handschuh dafür anziehen und den Lederhandschuh dafür anziehen und dort darf ich keine fettigen Handschuhe tragen. Ein Lückentest ist auch ganz spassig.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Ich finde das nicht spannend, sondern eher bedenklich. Das würde ja bedeuten, dass ich mit jedem Unterwiesenen noch einen Test machen muss, dessen Ergebniss klar zeigt, dass er die Unterweisungsinhalte verstanden hat. Das führt sicherlich zu viel Begeisterung der Unterwiesenen und steigert die Akzeptanz des Unterweisenden ins Unermessliche. ;( Damit wäre jede Kurzunterweisung ad absurdum geführt, da ich nach der Unterweisung prüfen muss,ob die Unterwiesenen die Inhaklte verstanden haben. Das ganze muss ich dann dokumentieren und mir zur Sicherheit nochmals eine Unterschrift holen. Wie gesagt, das finde ich eher bedenklich als spannend.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hi!
    Das mit dem Test ist grundsätzlich nicht verkehrt. Nur finde ich, muss man auch die Kirche im Dorf lassen und sich überlegen wann wirklich ein Test gemacht werden muss und wann nicht!

    Wir führen auch Tests durch! Ja, z.B. bei jedem, der NEU ins Unternehmen kommt (z.B. für ne Abstellung / TA oder wie auch immer man das nennen mag). Da wird dann überprüft ob sie während der Unterweisung aufgepasst haben, dazu in der Lage sind "schreibt nicht beim Nachbarn ab!" zu verstehen (Natürlich verschiedene Versionen der Tests in 6 verschiedenen Sprachen ;) ), sowie ein wenig gesunden Menschenverstand besitzen. Hier darf KEIN Fehler gemacht werden, ein MA kann (je nach meinem [oder dem der gerade zuständig ist] Ermessen) dann bis zu 2 Wiederholungen machen. Erst wenn er bestanden hat darf er überhaupt aufs Werksgelände.
    Hört sich streng an, ist es aber eigentlich nicht. Wer den Test kennt und hier mitliest (der eine oder andere könnte es schon sein), hat genug Intelligenz den Test (fast) mit verbundenen Augen zu bestehen. Wer ihn nicht schafft, wäre auf der Baustelle eine Gefahr für die anderen! So musste ich wohl oder über bei einem der letzten Male ne komplette Busladung Leute wieder in den Bus setzen und da hinschicken, wo sie her kamen. Für die nicht ganz erfreulich... hatten nen langen Weg vor und hinter sich.
    Wenn wir bei mehreren Tausend zusätzlichen Kräften auf einer Baustelle während so einer Abstellung aber anders agieren würden, könnten wir (meiner Meinung nach) einpacken! Dann wäre das Unternehmen wohl nach der nächsten Abstellung schon in aller Munde! Und das auf unschöne Weise....

    Bei den regelmäßigen auf das Jahr verteilten Unterweisungen muss aber ne Unterschriftenliste mit den durchgesprochenen Themen genügen! Dabei noch die Präsentation abgeheftet und gut ist...

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Locker bleiben! :)
    Ein schriftlicher oder praktischer Verständnistest ist - aus meiner Sicht - immer dann angebracht, wenn es um komplexe Zusammenhänge geht und das Leben von Personen von der sicheren Kenntnis der Zusammenhänge und der Verfahrensweisen abhängt (z.B. PSAgA, Atemschutz, Chemschutz, Infektionsschutz, ...)
    In den vielen anderen Unterweisungen - entsprechende Gestaltung vorausgesetzt - lässt sich die Überprüfung des "Verstehens" durch aktive(!) Teilnahme der Unterwiesenen machen. Je nach Klientel kann das z.B. auch ein von den Teilnehmern (in Kleingruppen) erarbeitetes "Plakat", eine Mindmap oder ähnliches sein (Foto zur Doku machen!). Möglichkeiten gibt es viele, bis hin zur Verhaltensprüfung vor Ort.
    Unterweisungsinhalte bleiben nunmal besser hängen, wenn die Teilnehmer aktiv mitmachen (können).

    Wer als Unterweisender nur auf Monolog setzt, hat da natürlich weitaus mehr Arbeit mit dem Verständnisnachweis.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Natürlich Udo,

    wenn du ne Hand voll Leute hast kannst du wundervolle Sachen MIT den Leuten machen. Je größer die Gruppen, umso stärker sinken die Chancen auf Durchführbarkeit...

    Also sprich: Bei den meisten Unternehmen ist es möglich, wie du es sagst. Das macht dann auch Sinn das so durchzuführen. Da macht dann so ne Unterweisung auf einmal wieder beiden Seiten Spaß und dient nicht nur den einen zur Erfüllung ihrer Aufgabe und den anderen als bezahlte Kaffee-Pause. :D

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Die ideale Gruppengröße sind so um die 15 Leute; bei mehr als 20 -25 wird es schon kritisch.
    Klar, man muss natürlich auch auf die Kosten achten, ist halt 'ne Gratwanderung zwischen Effektivität und Wirtschaftlichkeit.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • nicht vergessen: neben dem test gibt es auch noch weitaus einfachere möglichkeiten wie z.b. eine kontrolle der arbeiten ;)

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • In Firmen mit AMS geht man mittlerweile dazu über, einen Test zum Abschluss der Unterweisung als Erfolgskotrolle zu schreiben, damit nicht nur die reine Anwesenheit dokumentiert wird, sondern auch das Verständnis.
    LG Pellchen

  • nicht vergessen: neben dem test gibt es auch noch weitaus einfachere möglichkeiten wie z.b. eine kontrolle der arbeiten ;)


    Ist vor Allem dann, wenn Du viele ausländische Kräfte hast, wo Du nur zu den Unterweisungen einen Dolmetscher hast. Und wenn Du auch noch vier oder fünf verschiedene Nationalitäten hast, dann wird das mit dem Erstellen entsprechender Tests etc. doch sehr aufwendig, zeitintensiv und kann auch teuer werden.
    Ich sage nur mal toolboxmeetings. Ich habe schon erlebt, wo jede Woche eines durchgeführt wurde. Heißt also: 52 Themen, 52x Unterlagen, 52x in fünf verschiedenen Sprachen. In Betrieben mag das mit der Zeit gehen aber wenn Du auf Baustellen uwegs bist, dann sieht das Ganze etwas anders aus. DAnn ist das Großprojekt bereits inbetriebgenommen worden, bis Du überhaupt die Unterlagen zusammen hast. Und dann sind wir noch nichtmal bei Änderungen oder Ergänzungen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo zusammen,

    Ingos Aussage kann ich nur zustimmen, ohne schriftliche Dokumentation ist kein AMS möglich.
    Auch unsrere Kunden (wir sind Personaldienstleister ) benötigen die schriftliche Dokumentation für Ihre Audits, wie zum beispiel IFS oder BRC.

    Eine Unterweisung ohne Unterschrift kommt nicht in Frage, da kein Interesse daran besteht, sich in die grobe Fahlässigkeit zu begeben.

    Gruß ASM10

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  • Hallo Kollegen,

    es ist mir in diesem Jahr gelungen, nach 120 jährigem Betriebsbestehen, zum ersten mal eine Unterweisung bei den Angestellten im kaufmännischen Bereich durchzuführen. Habe auch eine Teilnehmerliste erstellt und mir die Anwesendheit mit Unterschrift bestätigen lassen. Das mit dem Test finde ich schon klasse, wäre aber bei unserem Chef wahrscheinlich nicht auf Zustimmung gestossen. Die ausgedruckte Präsentation habe ich als Anlage mit der Teilnehmerliste abgeheftet.

    Wünsche noch einen angenehmen Arbeitstag

    Gunter Braunisch

  • Hallo Zusammen,

    spannendes Thema. Zur Zeit stellt sich bei uns die Frage ob der Nachweis auch als "Screenshot" statt Unterschriftsliste zulässig wäre. Hier geht's natürlich um Unterweisungen, die online Bsp. Teams durchgeführt werde, wie die Jährliche Sicherheitsunterweisung.

    Ein Sifa - Kollege von mir hat dann gesagt der Nachweis muss schriftlich durch Unterschrift erfolgen. Nun stellen einige Vorgesetzten die Frage an mich, ob da bistimmte Gesetzte / Verordnungen etc exixtieren, die das exakt vorschreiben. ich fand dazu keine eindeutige Anträge.

    Fragen:

    - Gibt es in der Tat Vorschriften / Gesetzte, die die Handunterschriften als Nachweis vorschreiben? wenn ja, welche und wo?

    - Wie ist Eure Erfahrungen mit diesem Thema? habt Ihr schon solsche Diskussionen bei Euch?

    Warte gespannt auf Eure Rückmeldung und bedanke ich mich dafür im Voraus.

    Danke

    Sami

  • Moin,

    im Umkehrschluss ist es immer die Beweislast.

    Der Unternehmer oder sein Beauftragter MÜSSEN unterweisen. Wie ist jetzt egal. Alles gut. Grundlagen dazu dürftest du im Arbeitsschutz, Gefahrstoff, ..., finden.

    Im Fall der Fälle (Unfall) wird dies abgefragt. Mit der Unterschrift ist es einfacher und sauberer.

    Wir machen neben den größeren Unterweisungen 3-Minuten-Gespräche. Auf einem ausgedruckten Excelblatt steht kurz das Thema, die Leute zeichnen das gegen und haben die Möglichkeit zur Ergänzung. Das wird auf dem Server (für alle Berechtigte) abgelegt und fertig.

    In Zeiten von Onlineunterricht kann man auch digital unterschreiben. Zur Not muss der Vorgesetzte eben mit einem Zettel von MA zu MA gehen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    bei Onlineunterweisungen ist es eh ein wenig kompliziert. Habe letzte Woche eine Onlineunterweisung durchgeführt mit 19 Personen. Auf den Minifenstern war kaum zu erkennen, ob wirklich jemand vor dem Bildschirm saß. Hinzu kam, dass sich dann 3 Kollegen vor eine Bildschirmkamera gesetzt haben. Spätestens dann wird es mit Screenshot oder Loginreport schwierig.

    Ich bin so vorgegangen, dass ich einen kleinen Test (10 Fragen) vorbereitet habe. Diesen habe ich den Teilnehmern per mail zukommen lassen incl. unseres Standardformulars für den Unterweisungsnachweis. Test und Formular nach einer Stunde von jedem Teilnehmer unterzeichnet zurückerhalten, alles gut :) Hab damit gleichzeitig die Kontrolle, ob meine Unterweisung verstanden wurde.

    mfg,

    Hagen

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  • Das ist die Regel bei elektronischem Unterweisen. Wir nutzen eine E-Learning Tool und die Unterweisung kann nur abgeschlossen werden wen im Anschluss ein kleiner Wissenstest bestanden wird, 5 Fragen min. 4 müssen richtig beantwortet werden. Damit ist die Unterweisung im System hinterlegt und es kann auch ein "Unterweisungszertifikat" ausgedruckt werden. Eine Unterweisung dauert im Schnitt 20 - 30 min.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953

    Viele Grüße Mario

  • Auszug aus der GefStoffV, §14 Abs. 2: "Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen."

    Der BetrSichV, §12 Abs.1 ist zu entnehmen: "Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten."

    => Nach Gefahrstoffrecht ist somit eine Unterschrift erforderlich. Im Arbeitsschutzrecht und z.B. nach BetrSichV genügt die Dokumentation der Unterweisung und Teilnehmer.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.