Beiträge von DerStefan

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    Das LFGB definiert Wasser als Lebensmittel

    Durch Veränderung der Eigenschaften insbesondere bei Zugabe von Stoffen (Putzmittel) kann der Lebensmittelcharakter verloren gehen. Dann aber haben wir es mit einer Zubereitung zu tun und nicht mehr mit Wasser.

    Die FaSi aus der Chemie kennt auch Feuchtarbeiten z.B. beim Tragen von Handschuhen. Da ist aber Schweiß und nicht Wasser das Problem.
    Die SiFa (Sicherheitsfachkraft) ist übrigens jemand der gem. §34a GWO die Sachkunde für das Bewachungsgewerbe erworben hat :)


    Gruß

    DerStefan

    Nicht jedes Produkt mit SDB ist ein Gefahrstoff. Es kann sein, dass ein Stoff zwar dem ADR als Gefahrgut , nicht aber der GefStoffV als Gefahrstoff unterliegt. Und Grundsätzlich könnte das SDB ja auch aufzeigen, dass Gefahrstoffe in einer nicht zu betrachtenden Menge in einer Zubereitung enthalten sind.

    Also 1. Antwort: SDB bedeutet nicht zwingend Gefahrstoff


    Man benötigt Betriebsanweisungen zu den verwendeten Gefahrstoffen=> Ja, daran führt kein Weg vorbei. Aber gleichartige Stoffe kann ich in Sammel-BA's zusammenfassen.

    Das reduziert die Anzahl der BA deutlich.

    Wie oben schon gesagt, wenn das SDB sagt, es ist kein GefStoff dann muss es nicht zwingend eine BA geben. Aber ACHTUNG z.B. kann bei einem "nicht Gefahrstoff" durch Umfüllarbeiten trotzdem der Grenzwert für Staub überschritten sein, dann gibt es doch wieder einen guten Grund für eine BA.


    Gruß

    DerStefan

    Diese Aussage kenne ich anders:

    Kein niedrigrangigeres Recht kann höherrangiges Recht brechen.

    Was möglich ist, ist eine Vereinbarung zu treffen, zwischen zwei oder mehreren Parteien. Und das ist ein Tarifvertrag.
    Selbstverständlich darf dieser nicht gegen Grundregeln, wie z.B. im GG stehend verstoßen. Menschenrechte lassen sich mit einem TV nicht aushebeln.

    Sicherlich gibt es da eine Grauzone, wo Richter entscheiden was möglich ist und was nicht.

    Hardy

    Wir haben im Unternehmen ein paar Softwarelösungen verschiedener Anbieter getestet (u.a. WEKA) und ich finde, dass ist großer Mist.

    Ich hab mir leere Word-Vorlagen gebastelt, die ich nach Bedarf fülle. Es ist zwar nur für ein Unternehmen, aber immerhin rund 400 BA zu Gefahrstoffen, ~ 250 zu Betriebsmitteln und ein paar im Bereich Abfallhandling/ Umweltschutz/ PSA-Nutzung

    Damit fahre ich am besten.

    Denn wie oben schon gesagt, die vorgekauten Lösungen beschreiben vieles was im zu regelnden Fall nicht passend ist.

    Betriebsanweisungen sind kein Hexenwerk, nur etwas Arbeit.


    Gruß

    DerStefan

    1. Bitte Unterscheiden zwischen Ausbildung und Unterweisung, da das hier sehr wichtig ist!

    2. Wer Unterweist, fordert ein bestimmtes Verhalten ein. Das kann nur ein Vorgesetzter. Gleichrangige können mich bitten, mir aber keine Weisungen erteilen.

    3. Wer Unterweist, muss wissen wovon er spricht oder sich den notwendigen Sachverstand dazu holen (kann auch der fachlich versierte Mitarbeiter sein! oder die FaSi!)

    4. Unterweist der Unternehmer/Vorgesetzte nicht selber, sollte er zumindest anwesend sein, dass Gesagte unterstützen und auch einfordern.

    5. Führt ein Arbeiter (Staplerfahrer, Kranführer, Schweißer, etc.) die Unterweisung allein aber mit Wissen/Wollen des Vorgesetzten durch, gibt er den Kollegen Anweisungen und wird durch "schlüssiges Verhalten" (eben das geben von Anweisungen) zum Vorgesetzten mit allen Pflichten. Meist ohne es zu wissen.


    Wenn es nach so einer Unterweisung knallt (ich meine Punkt 5.), nennt der Staatsanwalt das: "Kegeln in die Vollen" denn dann rollen ohne viel Mühe von seiner Seite alle Köpfe im Unternehmen, ab Meister aufwärts.


    Gruß

    DerStefan

    Die in einem Gesetz festgelegten Standards können nicht durch untergeordnete Normen (Tarifverträge z.B.) ausgehebelt werden. Zumindest nicht in diesem Land.

    Steht im Gesetz z.B. 10 Stunden max., kann der Tarifvertrag 9 oder 8 Stunden festschreiben (also eine günstigere Regelung) aber nicht 11 oder 12! Streitpunkt ist natürlich immer die Definition was "Arbeit" ist. Im Wachgewerbe werden 12 Stunden-Schichten geleistet, da man unterstellt, dass darin auch Pausen- , Ruhe- und Bereitschaftszeiten enthalten sind. Bei Ärzten war (oder ist?) es in Krankenhäusern ja auch so. Auch die Feuerwehr kennt das. Aber diese Ausnahmen sind im Gesetz oder in Verordnungen geregelt. Tarifrecht allein kann das nicht festlegen.

    Ausnahmen müssen im Gesetz geregelt sein. Zumindest müsste das Gesetz eine Passage enthalten, die regelt, wer Ausnahmen festlegen darf.

    In oben beschriebenem Fall kommt ja neben den Fragen des Arbeitsrechts auch noch anderes zum Tragen. Baut ein Mitarbeiter im Zustand offensichtlicher Übermüdung einen Unfall, wird jede Versicherung grobe Fahrlässigkeit unterstellen, womit eine Zahlung nach deutschem Recht ausgeschlossen ist. Ich meine hier mit Versicherung nicht eine BG denn die tritt erstmal in Vorleistung. Ich meine die Versicherung, die die Schäden des/der anderen Unfallbeteiligten regulieren soll.

    Die BGG 925 findet bei der jährlichen Wiederholungsunterweisung keine Anwendung! Nur bei der Ausbildung von Personen zu Fahrzeugführeren.

    Grundlage für die Regelunterweisung ist das ArSchG.


    PS Globetrotter: das die FaSi "weisungsfrei" ist hat nichts (aber auch garnichts!) mit der Weisungsbefugnis einer FaSi zu tun. Sondern damit, das eine FaSi keine Anweisungen zu ihrer Arbeit entgegennehmen muss (außer von, falls vorhanden, der leitenden FaSi!). Diese Weisungsfreiheit garantiert die Unabhängigkeit der FaSi vom Willen der Betriebsleitung. Eine Teilzeit FaSi kann durchaus Weisungsbefugt sein, wenn sie gleichzeitig Vorgesetzter ist.

    Das Durchführen der Unterweisung ist Unternehmerpflicht und kann von diesem im Rahmen der Pflichtenübertragung auf Führungskräfte weiter gegeben werden. Eine Pflichtenübertragung auf Mitarbeiter ohne Weisungsbefugnis ist im Zweifelsfall ein Verstoß gegen §130 OWiG =>Organisationsverschulden.

    Im Gegensatz zur Unterweisung erfordert die Ausbildung im Übrigen keine Vorgesetzten-Befugnisse!


    Mit besten Grüßen

    DerStefan

    Wie viele Ausnahmetatbestände müsste ein solches Gesetz beinhalten? 100? 500?

    Unsere Politiker sind mit ihrer Beamtenmentalität nicht fähig das Problem zu lösen ohne es zu verschlimmbessern. Betriebliche Regelungen können sicher ein Weg sein, weil die Beteiligten dann genau wissen wovon sie sprechen und die Eigenarten und Notwendigkeiten des Betriebes kennen.

    Und es gibt viel zu viele Leute die es für ihr Ego brauchen, wenn sie in der Freizeit einen Anruf aus der Firma bekommen (seht alle her, ich bin wichtig!).


    Grüße

    DerStefan

    Hallo zusammen.

    Endverbleibserklärungen sind nicht so ganz FaSi-Thema, aber evtl. kann trotzdem jemand weiter helfen.

    Das die Dinger nach CWÜ & Co. auszufüllen sind ist unstrittig. Die Debatte hier im Hause dreht sich darum, wer sie unterschreiben darf/muss.

    Kennt jemand eine Vorschrift dazu, die das genau regelt? Ich kenne nur hier nur den Begriff des Endverbrauchers, was dann ja der Unternehmer wäre. Damit dürfte ich als FaSi nicht unterzeichnen, da ich ja weder Unternehmer noch sonst wie vertretungsberechtigt bin.


    Gruß

    DerStefan

    Fahrer von Firmenfahrzeugen werden (wie alle anderen auch) mindestens jährlich unterwiesen (ArbSchG §12).

    - Themen finden sich ja genügend in der BGV D29 (ja, heißt jetzt anders das Ding...)

    wer nur unregelmäßig Firmenfahrzeuge fährt, erhält außerdem vor Fahrtantritt eine kurze Unterweisung.


    Gruß

    DerStefan

    Sorry, dass ich Erbsen zählen muss.

    Natriumhydroxid ist ein Feststoff und wird üblicherweise in Säcken gelagert. Ist es aus einem Kanister ausgetreten, dann war es wohl eher "Natriumhydroxidlösung" die im Volksmund umgangssprachlich Natronlauge genannt wird.

    Wenn sich 21 Leute an dem Verletzen, was aus einem Kanister maximal herauskommen kann, dann muss schon alles falsch laufen was nur irgendwie falsch laufen kann. Inklusive großer Blödheit bei den 20 Betroffenen, die nach dem ersten Kollegen auch noch reingepackt haben.

    Gruß DerStefan

    PS: merkt man, dass ich aus der chemischen Industrie komme?

    Pfingstwochenende:

    Mechanische Gefährdungen:

    Messer und Gabeln sind der Nutzung durch Betrunkene oder kleine Kinder zu entziehen. Die Rollen des Grills sind fest zu stellen. Die gesamte Familie ist über die Gefahren zu unterweisen oder was besser ist, im Haus ein zu sperren.


    Elektrische Gefährdungen:

    Gas-/oder Kohlegrill verwenden um derartigen Gefährdungen zu begegnen. Kühlschrank vor der Nutzung fachkundig prüfen lassen.


    Gefahrstoffe:

    Grillreiniger, Grillanzünder, Schierker-Feuerstein, Warsteiner Bier und Chillipaste zählen zu den tödlichsten Gefahren. Schutzbrille, umluftunabhängiger Atemschutz sowie dichtschließende Schutzkleidung sind anzuweisen.


    Biologische Gefährdung:

    Mettigel nie in der Sonne lagern. Salate mit Majonaise ebenfalls meiden.

    Brand&Ex-Gefahren:

    Grillanzünder gehören nur in fachkundige Hände. Männer sind daher vom Zündeln aus zu schließen


    Thermische Gefahren:

    Den Grill nach dem Entzünden nicht mehr mit ungeschützen Körperstellen berühren. Grillfleisch erst nach einer Auskühlphase von mindestens 41 Sekunden in den Mund führen.


    Physikalische Gefahren.

    Im betrunkenen Zustand nicht mit Laserpointern hantieren

    Arbeitsbedingungen:

    Für das nächtliche Grillen ausreichende Beleuchtung vorsehen.

    Physische Belastungen:

    Beim Biertragen auf gleichmäßige Gewichtsverteilung achten. Teilbare Bierkästen sind zu bevorzugen. Grillfleisch maximal zu 10 Kg abpacken lassen, damit es auch Frauen tragen können. Beim Alkoholkonsum nach jeweils 10 Bier oder Korn den Trinkarm wechseln um einseitige Belastungen zu verhindern.


    Psychische Faktotren:

    Sätze wie: "hör auf so viel zu trinken", "Musst du schon wieder saufen" , "fällt dir für die Freizeit nichts Besseres ein" mit einem Doppelkorn herunterspülen. Im Idealfall einen reinen Herrentag planen, dann kommen diese ungerechtfertigten Vorwürfe erst am Folgetag. Männer-Selbsthilfegruppen bieten hier fachkundigen Rat.

    Sonstige Gefährdungen:

    Durch Menschen: Nachbarn, Ehefrauen, Schwiegermütter können den Feiertagsablauf empfindlich stören. Schallschutzkopfhöhrer mit 97 dB(A) Dämpfung speziell im hohen Frequenzbereich schaffen Abhilfe.

    Durch Tiere: Insekten im Bier können nicht nur stechen, sie saufen auch zuviel weg und beim Start aus dem Bier schleppen sie große Mengen des guten Stoffes an ihren Füßen mit aus dem Glas. Freilaufende Hunde die ans Grillfleisch gehen, nicht mit bloßen Händen angehen.

    Durch Pflanzen: Beim Wasserlassen können Brennnesseln, Disteln u.ä. zu unangenehmen Erfahrungen führen. Keinesfalls die Zufuhr von Grillfleisch durch pflanzliche Kost wie Salat oder Gemüse unterbrechen oder gar ersetzen!


    Die meisten Gefahren können ausgeschlossen werden, wenn Mann sich einladen läßt und nichts selber machen muss außer einem Salat (VHS-Bandsalat zählt hier nicht)


    Gruß

    DerStefan

    Als FaSi habe ich hier im Unternehmen einen Intranet-Ordner mit einer dreistelligen Zahl von Betriebsanweisungen erstellt, aus dem sich die Vorgesetzten bedienen können.

    Die Formulare können beliebig verändert und dann genutzt werden. Wer und wie viele davon genutzt werden ist für mich dann nicht mehr ganz so wichtig, es steht ja jedem frei, das Rad neu zu erfinden.

    Bei den Begehungen müssen die Vorgesetzten Nachweisen, was sie wie Beurteilt und Angewiesen haben. So gibt es in jeder Abteilung einen überschaubaren Ordner mit GB, BA und Unterweisungsnachweisen. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße wird es sonst zu viel um alles zentral zu verwalten.


    Grüße von

    DerStefan

    Hallo in die Runde.

    Wenn Werbung erlaubt wäre, würde ich dazu anmerken, dass uns die Firma Piel aus Soest mit derartigen Schuhen beliefert. Das sage ich aber natürlich jetzt hier nicht :)

    Auch hier im Hause gibt es unter den rund 600 Mitarbeitern(innen), einige die speziell angepasste Einlagen brauchen. Das ist aber mindestens um den Faktor 2 günstiger als die Zahlen, die ich weiter oben gelesen habe?!

    Natürlich haben wir unterschiedlichste Sicherheitsschuhe im Einsatz (je nach Tätigkeit: Lager, mechanische Bearbeitung, Galvanik, Außendiensttechniker usw.). Aber weder Schuh noch Einlage sind so extrem teuer.

    PS: bei uns zahlt die Firma auch die Einlagen, wenn festgestellt wurde, dass diese medizinisch notwendig sind.


    Grüße

    DerStefan

    Die BGR A1 sagt, dass es i.O. ist Ersthelfer auch über Fremdpersonal zu rekrutieren. siehe Auszug:


    Ersthelfer aus fremden Unternehmen

    Da nicht festgelegt ist, dass die im Unternehmen beschäftigten Versicherten die Ersthelfer stellen müssen, kann diese Aufgabe auch anderen anwesenden Personen übertragen werden.


    Aber Verantwortlich für Aus-/und Weiterbildung ist der Unternehmer, was in deinem Fall der Chef der Menschenverleihfirma ist. Wichtig ist nur, dass die ausbildende Stelle die Anerkennung durch die BG hat und die Ersthelfer auch als solche Bestellt werden. Das kann bei niedriger Fluktuation durchaus Mal sinnvoll sein.


    Gruß

    DerStefan

    Wie schon gesagt:

    Welche Grundqualifikation ist gegeben? Meister oder doch nur Ingenieur oder Techniker? :thumbup:

    Welcher Tarifvertrag (oder gibt es keinen?) gilt in dem Unternehmen?

    Und bei grade Mal einem Jahr Erfahrung als SiFa müssten dann noch mindestens 40% vom Gehalt abgezogen werden, da in der Sicherheitsarbeit gilt, "ein Jahr ist kein Jahr"!

    Gruß

    DerStefan