Beiträge von MartinP
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Auch von mir ein herzliches
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Auch von mir herzlich Willkommen!
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Und wie soll er das machen, wenn der Arbeitnehmer die Schutzausrüstung vom Arbeitsort entfernt?
Und ich weise nochmals auf den §15 hin, der den Beschäftigten zum sorgsamen Umgang mit PSA verpflichtet.Moin Hardy,
das war gerade gar nicht die Frage. Ob das ganze denn nun auch so machbar ist oder nicht, wurde ja bereits geklärt. Die Frage war ja nun gerade nur nach dem "WO" das steht.
Obendrein: Bloß weil der MA seinen Verpflichtungen nicht nachgeht rechtfertigt das nicht, dass sein AG das ebenso tut.Ich gehe da absolut mit Dir. Mit reinem Gesetzestext kommt man hier nicht weiter.Das war auch nicht meine Aussage. Für jeden Betrieb gibt es zu diesem Problem wohl eine eigene Lösung...und keine davon ist ideal. Einen Tod muss man sterben!
Liebe Grüße,
Martin -
Grüß Dich,
Zitat von »Guudsje«
... denn die Kosten können den Beschäftigten nicht aufgebürdet werden.
WOOOO steht das?
Das ist ein Kern dieser Diskussion.Moin,
zum Beispiel in §3 (Grundpflichten des Arbeitgebers), Abs.3 Arbeitsschutzgesetz: "(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen."
klickund nicht zu vergessen:
§2 (Bereitstellung und Benutzung), Abs.4 PSA-Benutzungsverordnung: "Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, daß die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden."
klickLiebe Grüße,
Martin
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Hi Uta,
herzlichen Willkommen hier aus dem Bergischen Land!
Ich wünsche Dir viel Spaß und gute Informationen hier, sowie noch viel Spaß und Erfolg bei Deiner Ausbildung!
Martin
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Hallo Erich,
was sagt denn der Hersteller der Gitterbox dazu, wo diese "aufgenommen" werden darf? - Ich gehe fest davon aus, dass er die Aufnahme am Holzboden nicht als möglichen Aufnahmepunkt angibt. Schau DIr mal bitte §11, der BGV D27 an:
Zitat(2) Flurförderzeuge und ihre Anhänger müssen so beladen werden, dass
die Last nicht herabfallen oder sich unbeabsichtigt verschieben kann.Allein das bringt mich schon zu dem Ergebnis, dass die Aufnahme am Holzboden nicht zulässig ist.
Schau auch mal bei komnet (oder natürlich auch woanders) z.B. hier oder hier.
Wünsche allen einen sicheren Tag!
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Oh, schade. Aber wenn sooo viele absagen ists wohl besser...
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Ich denke ich kann kommen. Eine 100%ige Zusage kann ich aber noch nicht geben...
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Hey Dieter,
super gemacht! Herzlichen Glückwunsch auch von mir!
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Herzlichen Glückwunsch soweit! Der Rest wird einfacher!
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Hi Bosco, gute Entscheidung! Herzlich Willkommen!
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Hi,
den Entwurf ansich hab ich nicht. Allerdings habe ich diese doch recht umfangreiche Seite zum Thema gefunden:
http://www.rsa-95.de/13/ASR52/ASRA52.htm
Würde mich aber auch über den Enwturf freuen!
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Ralf, lieber den Amazon-link zuschicken. Zusammen mit einer Leseprobe.
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Wir ham n Bach in der Nähe...
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Aber einer ist immer so schnell leeeeeer...
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*klopf*
Hey, Hardy...ppsssttt...ich hätt da nochmal ne Bitte. Du weißt schon...was Du schonmal mitgebracht hattest! Nur zwei davon.
Geht das?
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Moin HansGeorg,
mir stellt sich als erstes die Frage welche Prüfung Du gerne selber durchführen möchtest. Die wöchentliche / monatliche (je nach Festlegung) durchzuführende Sichtprüfung? Die operative Prüfung? Die jährliche Hauptprüfung?
Das ist ein nicht ganz unwichtig. Denn hier geht es um die Prüftiefe.
Aber grundsätzlich kannst Du sagen, so wie bei vielen Dingen ist es auch hier nicht möglich eine Vorlage zu finden, die alles erschlägt. Jeder Spielplatz ist anders. Selbst wenn auf zwei Spielplätzen identische Geräte verbaut wurden, unterscheiden sie sich meist dennoch. Denn es kommt nicht nur auf Finger- Bein- oder Halsfangstellen, etc an, sondern eben auch auf die vorhandenen Fallhöhen, Fallräume und Freiräume, auf die Bodenbeschaffenheit, ggfs auf die Ausrichtung der Geräte (Thema starke Sonneneinstrahlung auf Metall-Rutschen). Bei den durch die Kollegen genannten Quellen kannst Du Dir aber gut allgemeine Informationen zu dem Thema holen. Für visuelle Prüfungen sollte das reichen, ich empfehle aber die Zusammenarbeit mit der Person, die jährlichen Prüfungen durchführt. Denn der muss eine Ausbildung entsprechend der DIN SPEC 79161 absolviert haben, in der er die Inhalte der DIN EN 1176er-Reihe, der DIN EN 1177, sowie der DIN 18024 und 18034 (hoffentlich) verinnerlicht hat. Auch die DIN 33942 kann von großer Bedeutung sein.
Diese DINen haben zwar zum Teil "nur" die Planung von Spielplätzen zum Inhalt, sind aber äußerst aufschlussreich auch für die spätere Prüfung selbiger.
Als Bettlektüre sehr empfehlenswert...