Hallo Allerseits,
ich hab jetzt einmal eine "interessante" Anfrage auf dem Schreibtisch liegen - vielleicht hatte von euch einer einen ähnlichen Fall:
Mitarbeiter hatte einen Arbeitsunfall (Sturz) und dies alles normal gemeldet. "Zum Glück" hat er sich "nur"leicht verletzt und konnte seine Arbeit nach kurzer Versorgung wieder aufnehmen.
Nun ist ihm aber dabei seine Brille von der Nase gerutscht und diese ist nun kaputt. Der Mitarbeiter denkt sich nun (Brillen sind je nach Ausführung nun einmal nicht billig), wenn´s ein Arbeitsunfall war, wird ja wohl Betrieb oder BG dafür aufkommen.
Gibt es dazu denn konkret eine Verpflichtung? Muss der Arbeitgeben (oder alternativ auch die BG, wobei die meines Wissens nach nur Verletzungen der Mitarbeiter versichert - korrigiert mich, wenn ich da falsch liege) für Schäden aufkommen, die während der Arbeit an seinen persönlichen Gegenständen unfallbedingt aufkommen?
Der Punkt ist ja z.B. auch interessant für Mitarbeiter, die ihre Arbeit z.B.mit dem privaten PKW durchführen.
Vielen Dank schon einmal für Eure "Erfahrungsberichte"