Beiträge von derkoenig

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    Hallo,

    auf dem Flucht- und Rettungswegeplan ist ja häufig die Brandschutzordnung Teil A verkleinert mit abgebildet.
    Nun fällt mir hier im Umkreis ein Ersteller auf, der diesen Teil immer gleich gestaltet, heiß es wird gleich alles mit angegeben, Brandmelder, Wandhydrant, Löschdecke, usw. obwohl manchmal gar nicht vorhanden.
    Ist das eigentlich in Ordnung?
    Muss der Aushang zusätzlich in DIN A4 erfolgen?

    Danke und Gruß

    Hallo,


    Auf der Internet-Seite von Stihl sind eine Reihe von Betriebsanleitungen zu finden, die ausreichend Hinweise geben.
    Auch ist Freischneider nicht gleich Freischneider, da gibt es schon sehr unterschiedliche Ausführungen.

    Das mit der PSA ist eigentlich immer in den Griff zu bekommen, Problem bei uns war hauptsächlich der geforderte Sicherheitsabstand zu Person und Fahrzeugen von 15 Metern aufgrund der Steinschleudergefahr. Das ist im öffentlichen Bereich kaum zu machen. (Sieht man allerdings immer wieder…)

    Wir haben dann umgestellt auf Geräte mit anderer Messertechnik. (Google:Kreiselschere). Diese bringen allerdings eine geringere Flächenleistung.

    Gruß

    Hallo,
    Das (häufige) Händewaschen schädigt die Haut. Daher eher Hände desinfizieren als waschen!

    Waschen nur bei sichtbaren Verschmutzungen! Gilt auch für nach dem Toilettengang!

    Die Lagerung muss natürlich im Auge behalten werden, da gibt es auch bei uns immer Diskussion um die Menge.

    Gruß
    derkönig

    vielen Dank für die Antwort, ich stimme dem inhaltlich voll zu.

    Grundsätzlich muss über eine Brandverhütungsschau (je nach Bundesland andere Bezeichnung)
    eine Niederschrift gefertigt werden.

    dem FSHG NRW kann ich jedoch keinerlei Dokumentationspflichten entnehmen, oder übersehe ich da etwas?

    Gruß

    Guten Morgen,

    in einer der Einrichtungen, die ich betreue, hat eine Brandschau stattgefunden. (ich selber war nicht anwesend).
    Im Ergebnis gibt es lediglich die Notizen der Einrichtungsleitung mit einigen Kleinigkeiten, laut Auskunft der Feuerwehr wird kein offizielles Protokoll gefertigt.
    Frage: Muss die Brandschau als Aufgabe der Gemeinde nicht seitens der Behörde protokolliert werden? (Bundesland NRW)

    Danke und Gruß

    unter 5.5.1 steht
    Die oberste Leitung muss sicherstellen, dass die Verantwortungen und Befugnisse innerhalb der Organisation festgelegt und bekannt gemacht werden.
    - nicht mehr, und nicht weniger steht dort. Alles andere sind individuelle Interpretationen.
    Das Wort Stellenbeschreibung kommt in der gesamten Norm nicht vor.

    Für die Normforderung reicht ein Organigramm. (Aufbauorganisation). Sicherlich ist eine Stellenbeschreibung besser- aber nicht erforderlich.
    6.2.2 bilden wir über die Qualifikationsmatrix und Schulungspläne ab.

    Gruß
    derkoenig
    wir sind seit 2006 zertifiziert - ohne Stellenbeschreibungen. ;)

    Hallo zusammen,


    aufgrund eines Brandschutzkonzeptes (kürzlich erstellt für ein Bestandsgebäude) wurde eine Rauchschutztür (T 30-RS) nachgerüstet, weitere Türen sind beauftragt. Es handelt
    sich um eine zweiflügelige Tür mit Feststelleinrichtung.
    Ich wurde beauftragt, die Dokumentation zusammenzutragen und auf Vollständigkeit zu checken.
    Meine Frage: Welche Dokumentation bzw. Prüf / Abnahmeprotokolle zu dieser Tür / zu der Feststellanlage müssen wir als Betreiber vom Errichter erhalten? Welche vom Hersteller?
    Eingebaut wurde die Tür von einem Metallbaubetrieb. Darf diese die Tür abnehmen?

    Danke und Gruß
    derkoenig

    Hallo zusammen,

    Elektrogeräte und deren BGV A3 Prüfung – Wer kann mir Hinweise oder Links geben wie dies bei den ambulanten Diensten zu handhaben ist?
    Beispiel: Eine Wohngemeinschaft von Senioren beauftragt eine Hauswirtschaftskraft, die dort z.B. bügelt / kocht usw. Die Wohnung geh
    ört den Senioren, alle Geräte sind Eigentum der Senioren. Wer ist verantwortlich, wer übernimmt die Kosten?
    Ähnliche Fragestellung im Altenheim: Wie sie
    ht es dort aus mit der Elektrogeräteprüfung? Geregelt ist dies in der Regel im Heimvertrag, aber wie sieht die Praxis aus? Wird dies tatsächlich
    zum Einzug umgesetzt?

    Danke und Gruß

    Roland


    In einzelnen Bundesländern gibt es z.B. ergänzende Erlasse (z.B. für Behinderteneinrichtungen),
    wo die Anforderungen (Ausbildung etc.) an Brandschutzbeauftragte/ Brandschutzhelfer/
    Evakuierungshelfer, in Absprache mit der Brandschutzdienststelle festgelegt werden.
    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    auch für NRW? Hast du eine Link?
    Das ist mir so als Erlass nicht bekannt!

    Danke und Gruß

    Hallo zusammen,

    gibt es ein Berechnungsprogramm zur Ermittlung der Anzahl Feuerlöscher /Löscheinheiten das die Vorgaben der ASR A2.2 berücksichtigt, vielleicht in Excel?
    Hintergrund ist, ich möchte einen bestimmten Bereich überprüfen. (Verpackungsbereich einer Behindertenwerkstatt)
    Zweiter Teil der Frage: Ist die Berechnung eigentlich Sifa-Aufgabe oder wer wäre eigentlich zuständig?

    Danke und Gruß

    Für den Betreiber zählt das Protokoll und sonst nichst. Da kann ich mir mein Gerät komplett zukleben mit den hübchen Dingern.

    Schon richtig, aber die Frage bleibt: Was steht dann im Protokoll, geprüft nach BGV A3, nach BetrSichV, nach DIN VDE 0701-0702? Wiegesagt, bei einfachen ortsveränderlichen Elektrogeräten.

    Gruß

    Alle elektrische Betriebsmittel werden bei uns regelmäßig geprüft.
    Prüffristen werden innerhalb der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

    Als sinnvoll hat sich natürlich neben dem Prüfprotokoll die Prüfplakette auf den ortsveränderlichen Geräten erwiesen.
    Doch was sollte darauf stehen? Geprüft nach BGV A3? Nach BetrSichV? Oder nach DIN VDE 0701-0702?

    Danke und Gruß

    Hallo zusammen,

    beim Einsatz von Freischneidern und Motorsensen wird Gesichtsschutz mit Drahtvisier sowie eine Schutzbrille getragen.
    (Die BGR 192 mit den Kennzeichnungen ist mir bekannt.)
    Gibt es Erkenntnisse welche Schutzbrille konkret auszuwählen ist? (Welche Stoßfestigkeit; S,F, B oder A)

    Danke und Gruß
    Roland

    Hallo,

    aus eigener Erfahrung:

    Teppich ist o.k., aber nur wenn dieser auch mit einem geeigneten Sauger gereinigt wird. Normale Sauger pusten den Milbenkot, denn um diesen geht es, hinten wieder raus.
    Bei mir ist ein Miele mit HEPA Filter im Einsatz, und die Anschaffung hat sich gelohnt.

    Allerdings halte ich es für nicht wahrscheinlich, das sich die Milben im Büro angesiedelt habe. (Fehlende Lebensgrundlage). Vielleicht mal eine Staubprobe ans Labor schicken.

    Gruß

    Hallo,

    ja, unsere Werkstatt (ca. 1.100 Behinderte) hat mehrere Standorte mit recht unterschiedlichen Gebäuden, teilweise noch aus den 70er Jahren, viele Um- und Anbauten, teilweise
    Mietobjekte.
    Ein Gebäude (150 Behinderte) wurde Anfang 2012 neu bezogen. Teilweise haben die Gebäude Brandmeldeanlagen, zu 80% jedoch nicht. Sprinkleranlage: nirgendwo.
    Der Anteil schwerst-mehrfachbehinderten wird zunehmend größer (mobilitätseingeschränkte Personen, viele Rollstuhlfahrer, auch große E-Rollstühle)

    Reaktion auf den Brand seitens der Geschäftsführung sehr umfangreich: Pressmitteilung noch in der Nacht; Interviews, Einberufung einer Leitungskonferenz mit Lokalpresse, usw.
    In den Werkstätten Gedenkminute, auf Ängste und Sorgen der Behinderten wurde (und wird noch) sehr intensiv eingegangen.

    Offiziell wird alles schöngeredet, die Wirklichkeit sieht punktuell anders aus.
    Brandschutzkonzept: nur für neuere Gebäude vorhanden, wo die sind, was drin steht, hmmmm…..Brandschutzbeauftrage: Haben wir nicht… Bis heute ungeklärt ob wir überhaupt einen benötigen…
    Kontrollen durch Behörden: Fehlanzeige.
    Hauptaussage der Verantwortlichen: alles ebenerdig, daher keine Probleme wie in Titisee. Bestandsschutz. Keine Auflagen durch Behörden….und Ende.
    Ich suche derzeit nach Argumentationshilfen um der Leitung klarzumachen das es im Brand- und Arbeitsschutz keinen bzw kaum Bestandschutz gibt. Vielleich kann mich da jemand
    unterstützen.
    Anzutreffen sind bei uns erhebliche Brandlasten in Fluchtwegen, verkeilte Türen, nicht behindertengerechte Zugänge, zu steile Rampen, usw. Insbesondere die Mietobjekte weisen viel Optimierungsbedarf auf.
    Diese Gebäude wurden nie für Menschen mit Behinderungen gebaut, werden befristet angemietet und umgebaut wird nur das nötigste.
    Da wo Mängel sind hat das aber auch immer einen Grund: eine manuell betätigte Brandschutztür wir unterkeilt damit jeder durchkommt, Ware wird im Fluchtweg gelagert weil große Aufträge anliegen und das Lager zu klein ist…usw.
    Meine Rolle als Fasi ist eher untergeordnet, Priorität hat immer die Produktion, Termindruck, und der Kostendruck. Viele Dinge werden auf die lange Bank geschoben und ausgesessen.

    Alle Standorte auf den aktuellen Stand zu bringen: Wer soll das finanzieren? Kostenträger für uns ist der Landschaftsverband, der möchte sicherlich die Ausgaben für den Bereich der Behindertenhilfe nicht noch weiter steigen lassen. Kontrollen durch den Landschaftsverband: Fehlanzeige

    Meine Hoffnung habe ich schon beim Thema Gefährdungsbeurteilung begraben: Umsetzungstand 20 Prozent. Auch ich bekomme zunehmend sachfremde Tätigkeiten zugewiesen.

    viele Grüße,
    Fortsetzung folgt