Hallo zusammen,
Elektrogeräte und deren BGV A3 Prüfung – Wer kann mir Hinweise oder Links geben wie dies bei den ambulanten Diensten zu handhaben ist?
Beispiel: Eine Wohngemeinschaft von Senioren beauftragt eine Hauswirtschaftskraft, die dort z.B. bügelt / kocht usw. Die Wohnung gehört den Senioren, alle Geräte sind Eigentum der Senioren. Wer ist verantwortlich, wer übernimmt die Kosten?
Ähnliche Fragestellung im Altenheim: Wie sieht es dort aus mit der Elektrogeräteprüfung? Geregelt ist dies in der Regel im Heimvertrag, aber wie sieht die Praxis aus? Wird dies tatsächlich
zum Einzug umgesetzt?
Danke und Gruß
Roland