Beiträge von Roland17

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo Safety-Officer

    vielen Dank für Deine Antwort, leider kenne ich Die Seite die Du mir per Link hinterlegt hast noch nicht ist aber interessant.
    Die 30 € kommen wohl so zustande, weil man bereits für diesen Preis Sicherheitsschuhe der Klasse S3 bekommt.
    Die argomentieren ja damit, dass die ehrenamtlichen keine Beschäftigten sind, mein Argument das der Versicherungsschutz der Unfallversicherung ebenfalls für die ehrenamtlichen gilt zieht bei denen ja nicht. Werde mich wohl mal mit dem LV oder der BG Bund-Bahn auseinandersetzen müssen.
    Der Rentenversicherungsträger kommt für diese Kosten ebenfalls nicht auf, da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit und nicht um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt.
    LG
    ROland

    Hallo Zusammen,

    ich habe bei der Suche für eine Antwort hier im Sifabord nicht wirklich etwas gefunden und stelle daher mal eine konkrete Frage bezüglich PSA für ehrenamtliche einer Hilfsorganisation und würde mich über zahlreiche und vor allem Hilfreiche Antworten freuen.

    Das reale Beispiel:

    Als FaSi betreue ich einen DRK-Kreisverband, hier wird bezüglich der PSA für ehrenamtliche Helfer und Helferinnen sehr stark diskutiert da diese Anschaffung ja auch mit sehr erheblichen Kosten verbunden ist. Insbesondere geht es hier um die Kostenübernahme für Sicherheitsschuhe. Der Kreisverband stellt jedem Helfer und jeder Helferin einen festen Betrag in Höhe von 30,00 € zur Anschaffung von Sicherheitsschuhe der Klase S 3 zur Verfügung, alles was darüber hinausgeht muss der Helfer oder die Helferin aus eigener Tasche bezahlen.

    Jetzt ist jedoch in einer Bereitschaft des Kreisverbandes ein Mitglied, welcher für 30,00 € keine entsprechenden Sicherheitsschuhe bekommt, da dieser Helfer nur Schuhe tragen kann welche durch einen Orthopädischen Schumacher passgenau angefertigt wurden. Die Kosten für ein solches paar Schuhe belaufen sich auf ca. 1000 bis 1200 €.

    Da nach meiner Auffassung der BGV A1 die Anschaffung der PSA hierzu zählen auch die Sicherheitsschuhe aufgabe des Arbeitgebers (in diesem Fall der Kreisverband für die Ehrenamtlichen) ist, müssten die Kosten für die Anschaffung der Sicherheitsschuhe doch durch den Kreisverband im vollem Umfang getragen werden.

    Die Kreisverbandleitung agumentiert damit, dass es ja Sicherheitsschuhe für 30 Euro gibt und wenn dieser Helfer keine dafür bekommt muss er den Rest halt selber finanzieren wie alle anderen Helfer auch. Ich sehe das etwas anderes, da die Kosten für die Anschaffung erforderlicher PSA ja nicht auf den Versicherten übertragen werden können und dürfen. Auch das Argument "Ehrenamtliche sind keine Mitarbeiter" lasse ich hier nicht so gelten, denn es sind Versicherhte gemäß der GUV.

    Wie seht Ihr diesen Fall und wie kann ich da vorgehen um die erforderliche PSA für besondere Helfer und Helferinnen durch den Kreisverband bezahlt zu bekommen?

    Ich danke bereits im voraus für Eure Hilfe.

    Gruß
    Roland

    Hallo Zusammen

    vielen Dank für die vielen Antworten und Hinweise,

    Ich gebe derzeitig mal einen kleinen Zwischenbericht:

    1) Also der Leasinggeber besteht auf vorherigem Kauf des Fahrzeuges wenn es umgerüstet werden soll! (Rechtlich einwandfrei da Eigentümer) Dem Unternehmer jedoch zu kostspielig da ja nur der eine ma dieses Fahrzeug benutzen könnte. Eine Anfrage beim Arbeitsamt wegen finanzieller Beihilfe zum erhalt des Arbeitsplatzes wurde abgelehnt, da der Betroffene keinen Grad der Behinderung von 30 hat und somit nicht Gleichgestellt sein kannn. Ein telefonischer Hinweis auf eine drohende Arbeitslosigkeit änderte auch nichts, da er ja schließlich nicht der einzigste mit einem solchen Problem sei. (Für meine persönliche Auffassung eine sehr fragwürdige und ungeeignete Antwort seitens des Arbeitsamtes)
    2) Die BG verweist auf die D29 und den sich daraus ergebenden Vorschriften (leider meines erachtens zu ungenau)
    3) Der betroffene muss jetzt zum BA zur Eignungsuntersuchung
    4) Bei grundsätzlicher Eignung wird dem MA die Möglichkeit gegeben sich zwischen einem Dienstfahrrad (Unternehmer stellt dafür extra eine gesonderte Tour im Radius von maximal 3 km zusammen) oder einem Dienstmoped (Roller). Alternativ blieben sonst nur noch Fußgängertour (Was erhebliche zeitliche Änderungen der Patientenbesuche bedeuten würde) oder eine Mitarbeiterbedingte Kündigung (Was der Unternehmer jedoch vermeiden möchte, da es sich bei dem MA um einen allein verdienenden Familienvater handelt)

    Soweit erst mal der Zwischenbericht, wenn es neues gibt, werde ich es hier schreiben.

    Grus
    Roland

    Dabei wäre es interessant zu wissen ob der Beschäftigte einen Grad d. Behinderung hat, in welcher Höhe, d.h. ob eine Schwerbehinderung vorliegt, bzw. eine Gleichstellung. Dann könnte man ggf. auch das Integrationsamt mit ins Boot holen, bzw. die Agentur für Arbeit.

    Nach meinem derzeitigem Wissen, liegt ein Grad der Behinderung nur von 20% vor, eine Gleichstellung liegt nicht vor.

    Hallo zusammen,

    Ein Mitarbeiter eines mobilen Pflegedienstes ist körperlich etwas umfänglicher, daher ist der vorhandene Sicherheitsgurt nur unzureichend zu gebrauchen (eine Gurtverlängerung ist bereits vorhanden) da dieser dem Mitarbeiter andauernt am Hals zu eng anliegt. Die Höhenverstellung ist bereits auf Maximum gestellt.

    Jetzt gibt es die Möglichkeit für dieses Fahrzeug eine für den Mitarbeiter passende Sicherung mit einer größeren Höhenverstellbarkeit einzubauen.

    Jetzt meine Frage

    Wer muss dafür sorgen, dass eine entsprechende Änderung durchgeführt wird und wer trägt dazu die Kosten (Fahrzeuge sind alle Laising)

    Der Unternehmer meit, da es nicht seine Fahrzeuge sind muss es der Vermieter als Eigentümer machen, der Eigentümer meint das ist Aufgabe des Unternehmers, wobei der Eigentümer dabei aber auf den vorherigen Kauf des betreffenden Fahrzeuges besteht.

    In der D 29 wird dazu nicht wirklich etwas gesagt.

    Ich Danke Euch für Eure Hinweise

    Gruß
    Roland

    Hallo,

    sofern Du Beweise für dieses Vorgehen hast, würde ich persönlich noch einen Schritt weitergehen als Lucky, ich würde dieses Unternehmen bzw. den Unternehmer wegen des verdachtes des Betruges zur Anzeige bringen und schriftlich (am besten per Einschreibe-Rückschein) die sofortige Unterlassung fordern.

    Gruß
    Roland

    Hallo Thorsten

    ich denke auch, dass die BG sich damit zufrieden geben wird, sicherlich kommt es noch auf die anderen Handlungen in der GfB an, ich selber würde es sicherlich in etwa genauso schreiben.
    Jetzt müssen nur noch die entsprechenden Maßnahmen nach TOP passen.

    Gruß
    Roland

    Hallo Thorsten,

    Das mit dem schwimmenden Gerät hast Du vorher nicht dargelegt! Aus der Sicht, würde ich dann auch die Gefahrbringende Bedingung durch bewegter Teile sehen.

    Auch ich sehe das Aufstellen der Leiter als den ersten Handlungsschritt, daher hauch der Hinweis mit dem fehlerhaften Umgang der Leiter!
    Wenn ich mir jetzt aber deinen Ablauf unter der Premisse des schwimmenden Gerätes betrachte, dann ist Dein hier aufgezeigter Ablauf aus meiner Sicht doch richtig.

    Gruß
    Roland

    Hallo Thomas

    Gefährdungsfaktor: mechanisch

    Das sehe ich genauso

    Gefährdung: Stolpern, rutschen,
    stürzen

    Hier würde ich noch Absturz mit berücksichtigen

    Gefahrenquelle: Leiter

    Auch das sehe ich so

    Gefahrbringende Bedingung:
    bewegte Arbeitsmittel

    Wieso bewegte Arbeitsmittel? Ich würde hier eher die fehlerhafte Benutzung der Leiter als Gefahrbringende Bedingung sehren (Wenn die Leiter nicht benutzt wird, geht von dieser eigendlich keine Gefahr aus)

    Gruß
    Roland

    Hallo

    Auf welchen Messen ist Dein Zielklientel als Besucher vertreten? Welche Fachzeitschriften werden von Deinem Zielklientel gelesen?

    In der Hauptsache sind meine Kunden auf Pflegemessen
    vertreten, Fachzeitschriften gibt es sehr viele und in allen kann ich leider
    keine Annonce schalten.


    Schon mal was von Deckungsbeitragsrechnung gehört?

    Gehört ja, nur wie setzt man diese im FaSi-Bereich um?

    Gruß

    Roland

    Hallo Simon,

    kann man in diesem Bereich Geld verdienen? Beide Bereiche sind ja fast
    notorisch "pleite". Selbst die Mehrzahl der betrieblichen Feuerwehren
    organisiert ihre Arbeitssicherheit intern, sofern es überhaupt ein Thema
    ist.

    Ich, hoffe es, zumindest haben Recherchen bei der Erstellung des Businessplans eine Tragfähigkeit ergeben.

    Hier gilt Versuch und Irrtum, dies kann mal funktionieren oder aber auch
    nicht. Bedenke aber die engen Grenzen bei der Werbung nach Kunden,
    zwischen "erlaubt/verboten" (z.B. Telefon).

    Ich suche potentielle Kunden aus meinem Handlungsbereich persönlich auf und hinter lasse dort Informationen zu meinem Angebot und frage ob ich nach 14 Tagen mal anrufen darf. Funktioniert eigendlich ganz gut. Aber viele haben bereits eine FaSi was ja auch bei der Velzahl von Anbietern nicht ungewöhnlich ist.

    Verständlich, als Anfänger ohne Kundenstamm sollte man vielleicht aber
    erstmal versuchen, Fuß in diesem Bereich zu fassen.

    Da gebe ich Dir uneingeschränkt recht, aber draufzahlen möchte man auch nicht oder?

    Da wirst Du nicht weit kommen, Referenzen sind mittlerweile das A und O.
    Teilweise geht es auch gar nicht ohne Referenzen, z.B. bei öffentlichen
    Ausschreibungen. Bezüglich der Einwilligung der Kunden, so kann man dies über
    seine AGB oder in der Auftragsbestätigung schriftlich festhalten, ob und wie eine
    Referenzangabe möglich ist oder nicht.

    Da kannst und wirst Du als erfahrener Fachmann sicherlich recht haben, aber an öffentlichen Ausschreibungen nehme ich nicht teil, zum einen erfülle ich schon bestimmte formale Voraussetzungen (Berufserfahrung) nicht und zum anderem kann ich die Preise von großen Anbietern nicht halten.

    Ich Danke Dir aber für deine Anregungen und Hinweise ganz herzlich. :D

    Gruß
    Roland

    Als erstes erst mal ein Herzliches Dankeschön für die
    zahlreichen Kommentare und Antworten,


    Ich möchte her erst mal etwas aufklären.


    1. Ich betätige mich als FaSi hauptsächlich im Bereich der Pflege und dem
    Rettungsdienst.

    2. Die Ausbildung nach RAB 30 C sowie die Sachkundelehrgänge nach TRGS 519 und
    521 als auch die Ausbildung zum Spielplatzprüfer wurden von mir absolviert,
    weil dieses eine Voraussetzung für eine sozialversicherungspflichtige
    Beschäftigung gewesen ist, leider dauerte die Ausbildung dem potentiellem
    Arbeitgeber zu lange so das dieser sich für einen anderen Bewerber entschieden
    hat.

    3. Die Hinweise bezüglich meiner Homepage habe ich sehr ernst genommen, diese
    wurde überarbeitet.

    4. Meine Frage gin eigendlich mehr in die Richtung Tipps, dass ich meine Kunden
    selber suchen muss war und ist mir bewusst, das mache ich auch, ich habe mir
    von den Antwortern eigendlich Tipis erwartet wie z.B. Versuch doch mal das und
    das oder So könnte ein ansprechender Flyer aussehen.

    5. Gerne werde ich für andere Anbieter als freiberufliche FaSi tätig, nur
    sollte dann auch die entsprechende Bezahlung erfolgen, die teilweise
    angebotenen Stundensätze bedürfen kein Kommentar.

    6. Referenzen gebe ich grundsätzlich nicht heraus, zum einen bräuchte ich da
    die Einwilligung der betroffenen Referenzen und zum anderen halte ich es
    persönlich mit dem Datenschutz sehr genau.

    7. Die Ausbildung zum Schuldnerberater wurde von mir absolviert, weil die
    finanzierende Behörde der Meinung gewesen ist, mich als Schwerbehinderten so
    wieder ins volle Erwerbsleben zu intrigieren, die Meinung der Behörde konnte
    leider nicht überzeugen.


    Ich hoffe, dass ich einige Unklarheiten beseitigen konnte und wünsche allen
    eine unfallfreie Zeit.


    Gruß

    Roland