Beschädigungen durch Arbeitsunfall

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  • Hallo Allerseits,

    ich hab jetzt einmal eine "interessante" Anfrage auf dem Schreibtisch liegen - vielleicht hatte von euch einer einen ähnlichen Fall:
    Mitarbeiter hatte einen Arbeitsunfall (Sturz) und dies alles normal gemeldet. "Zum Glück" hat er sich "nur"leicht verletzt und konnte seine Arbeit nach kurzer Versorgung wieder aufnehmen.
    Nun ist ihm aber dabei seine Brille von der Nase gerutscht und diese ist nun kaputt. Der Mitarbeiter denkt sich nun (Brillen sind je nach Ausführung nun einmal nicht billig), wenn´s ein Arbeitsunfall war, wird ja wohl Betrieb oder BG dafür aufkommen.

    Gibt es dazu denn konkret eine Verpflichtung? Muss der Arbeitgeben (oder alternativ auch die BG, wobei die meines Wissens nach nur Verletzungen der Mitarbeiter versichert - korrigiert mich, wenn ich da falsch liege) für Schäden aufkommen, die während der Arbeit an seinen persönlichen Gegenständen unfallbedingt aufkommen?

    Der Punkt ist ja z.B. auch interessant für Mitarbeiter, die ihre Arbeit z.B.mit dem privaten PKW durchführen.

    Vielen Dank schon einmal für Eure "Erfahrungsberichte" 8)

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hallo,

    schau mal hier:

    http://www.bgetem.de/unfall-berufsk…estellte-fragen

    Wer übernimmt die Kosten für eine Sehhilfe bei Bildschirmarbeitsplätzen?

    Benötigt ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit an Bildschirmgeräten spezielle Sehhilfen, da die normale Brille für die Tätigkeit nicht geeignet ist, hat der Arbeitgeber diese Sehhilfen zur Verfügung zu stellen, bzw. die Kosten dafür zu tragen. Um die Erforderlichkeit spezieller Sehhilfen festzustellen, ist den Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und beim Auftreten von Sehbeschwerden eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Erweist sich dabei eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, ist diese zu ermöglichen. Wird für die Tätigkeit eine Schutzbrille benötigt, hat der Arbeitgeber hierfür ebenfalls die Kosten zu tragen.

    Thorsten S. das ist von Deiner BG . :D

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    2 Mal editiert, zuletzt von kelte (20. Februar 2013 um 14:43)

  • [quote='Thorsten S.','index.php?page=Thread&postID=51145#post51145']Hallo Allerseits,

    Der Punkt ist ja z.B. auch interessant für Mitarbeiter, die ihre Arbeit z.B.mit dem privaten PKW durchführen.


    Hallo

    die Brille zahlt natürlich (bis zu einem definierten Höchstbetrag) die BG, gleiches könnte auch bei Hörgeräten so reguliert werden.

    Werden Dienstfahrten mit Privat-PKW durchgeführt und sind vom Arbeitgeber gewollt, gebilligt bzw. der Privat-PKW ist ggf. dienstlich anerkannt trägt der Arbeitgeber das Unfallrisiko. :thumbup:
    Hier würde ein Sachschaden nicht von der BG bezahlt werden.
    Dies zählt auch wenn der Arbeitnehmer den Unfall verschuldet hat. Bsp. bei der Dienstfahrt fahren Sie gegen eine kleine Mauer und Beschädigen Ihr Fahrzeug.
    Die dadurch entstandenen Kosten an Ihrem Fahrzeug muss der Arbeitgeber tragen.
    Viele Grüße
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Hallo,

    vielen Dank für die schnellen und sehr hilfreichen Informationen!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • ...Werden Dienstfahrten mit Privat-PKW durchgeführt und sind vom Arbeitgeber gewollt, gebilligt bzw. der Privat-PKW ist ggf. dienstlich anerkannt trägt der Arbeitgeber das Unfallrisiko. :thumbup: ...


    Allerdings kenne ich die Regelung so, dass er sich von dieser Haftung "freikaufen" kann, indem er dem AN eine Aufwandsentschädigung, in der Regel über die Kilometerpauschale, zukommen lässt. Mit dieser Pauschale sind alle Kosten, auch Unfallschäden usw. abgedeckt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Awen,
    ich dachte dass sei grundsätzlich bekannt..... aber gerne ein paar Infos hierzu.

    Das ergibt sich daraus, dass der AG keinen Dienstwagen zur Verfügung stellt und vom AN den Einsatz des Privat-PKW billigt.
    Anspruchsgrundlage für die zahlreichen Urteile, zuletzt sogar BAG vom 28.10.2010 (Az: 8 AZR 647/09) sind die §§ 670, 675 BGB.
    Es würde kein Anspruch bestehen wenn der AG hierfür eine "besondere Vergütung" z.B. für Vollkasko zahlen würde - diese hat aber nichts mit der normalen Kilometervergütung zu tun!
    Es würde ebenfalls nicht entschädigt wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegen würde, was seltenst beweisbar ist.

    Das gilt auch bei der SB einer Windschutzscheibe, welche natürlich bei der Dienstfahrt gesprungen ist. Die SB muss Ihnen erstattet werden.
    Ich hatte übrigens beide Fälle: 3xWindschutzscheibe (je 150 SB) in einem Jahr und einen Heckschaden beim Ausparken (2.500 €) - es wurde genau wie oben beschrieben vom AG reguliert.

    hier ein anderes Beispiel mit gleichem Ausgang, aber ein verkehrsuntauglichen Fahrzeug:
    http://www.arbeitsadvo.de/2007/06/08/sch…-dienstfahrten/

    Gruß
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA

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    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Allerdings kenne ich die Regelung so, dass er sich von dieser Haftung "freikaufen" kann, indem er dem AN eine Aufwandsentschädigung, in der Regel über die Kilometerpauschale, zukommen lässt. Mit dieser Pauschale sind alle Kosten, auch Unfallschäden usw. abgedeckt.

    ;)
    .... etwas schneller gewesen, aber so ist es korrekt. Ich habe darauf hingewiesen - jedoch ist dies NICHT die normale Kilometerpauschale von 25 oder 30 cent/km.

    http://www.streifler.de/dienstreise-3a…ten--_7135.html

    Gruß
    AL_MTSA

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  • Allerdings kenne ich die Regelung so, dass er sich von dieser Haftung "freikaufen" kann, indem er dem AN eine Aufwandsentschädigung, in der Regel über die Kilometerpauschale, zukommen lässt. Mit dieser Pauschale sind alle Kosten, auch Unfallschäden usw. abgedeckt.


    genauso, ist bei mir grad der Fall. Und ich weise dem Arbeitgeber nach dass ich eine Haftpflichtversicherung habe.

  • siehe Anhang

    ... Danke, schon wieder etwas gelernt ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hi Thorsten,

    ich hatte dieser Tage einen ähnlichen Fall: Patient haut Sr. die Brille von der Nase. Brille in Fritten.

    Anruf bei der BGW ergab Folgendes:

    Das ist eine Einzelfallentscheidung seitens der BG. Antrag stellen bei der Leistungsabteilung, BG entscheidet dann.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • ... jedoch ist dies NICHT die normale Kilometerpauschale von 25 oder 30 cent/km....

    Doch, wer einen höheren Betrag abrechen möchte kann nicht über die Pauschale gehen, sondern muß nachweisen, dass er höhere Kosten hat, ansonsten ist man sehr schnell im Bereich der Steuerhinterziehung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Doch, wer einen höheren Betrag abrechen möchte kann nicht über die Pauschale gehen, sondern muß nachweisen, dass er höhere Kosten hat, ansonsten ist man sehr schnell im Bereich der Steuerhinterziehung.


    sorry, wir reden gerade nicht von der Kilometerpauschale und nicht über Steuern, sondern dass ein Schaden am PKW bei Dienstfahrten vom AG reguliert werden muss ODER durch einen definierten Betrag, welcher nichts mit der Kilometerpauschale zu tun hat, abgegolten werden kann - ansonsten muss der AG zahlen.
    Der Beitrag ging um einen Sachschaden am PKW und nicht um das dt. Steuerrecht...... ;)
    Viele Grüße
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA

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    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Erstmal Danke für den wertvollen Hinweis. :gi:

    Nun stellt sich für mich jedoch die Frage ob dass so jetzt noch Gültigkeit hat, da diese Info aus dem Jahr 2008 ist. Kann mir da jemand was näheres zu sagen?

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

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  • ... ich gebe mal einen "kleinen" Tip.

    Wenn sich der Verunfallte den Kopf anstößt und eine leichte "Prellung" hat, zusätzlich aber die Brille beschädigt ist
    wird eine Unfallmeldung wegen des nichtmeldepflichtigen Unfalls gemacht und der Sachschaden wird ebenfalls aufgeführt und gekennzeichnet.
    Der Unfall nach Definition SGB liegt vor. Die Information hat grundsätzlich noch Gültigkeit, die max. Entschädigungshöhe ist leicht unterschiedlich.
    Gruß
    J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA

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    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • sondern dass ein Schaden am PKW bei Dienstfahrten vom AG reguliert werden muss ODER durch einen definierten Betrag, welcher nichts mit der Kilometerpauschale zu tun hat, abgegolten werden kann - ansonsten muss der AG zahlen.
    Der Beitrag ging um einen Sachschaden am PKW und nicht um das dt. Steuerrecht...... ;)


    hier eine Erklärung vom ADAC http://www.adac.de/infotestrat/un…en/default.aspx

    und hier eine Anwort eines Rechtsgelehrten auf die Frage:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/Dienstunfall-__f42253.html

    (link wieder gelöscht der er scheinbar nur über die google suche funktioniert)

    wers finden will, suche nach: Haftunggsprobleme bei Dienstfahrten mit dem Kraftfahrzeug

  • Hi...

    nachdem ich ja jetzt bzgl. des o.g. Falles mit der BG ETEM Kontakt aufgenommen.
    Das Verfahren ist ähnlich wie J.J.M geschildert hat:
    Unfallmeldung erstellen, Rechnungen der Brille beifügen und absenden.

    Alles Weitere läuft jetzt seinen geregelten Gang.

    Danke nochmals für Eure Untertützung

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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