Moin zusammen,
hab' schon sehr viel hier gelesen - und dies ist mein erster geschriebener Beitrag / meine erste Frage:
die G25 ist bekanntlich keine Pflicht- sondern eine Angebots-Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, die durch einen zugelassenen Arbeitsmediziner (i.d.R. der Betriebsarzt) durchzuführen ist; gibt es irgendeine Vorschrift, die besagt, wer den Arbeitsmediziner zu beauftragen hat, oder kann der Arbeitnehmer einen "zugelassenen Arbeitsmediziner seines Vertrauens" selbst auswählen ?
Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe.......