Beiträge von Duesi

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    moin moin aus hh,
    jawohl !! Waldmann und mike haben vollkommen recht - asche auf mein Haupt.
    ich selbst würde auch eine rückmeldung erwarten - sorry - soll nicht wieder vorkommen.
    allerdings hat auch frank recht - ich sehe tatsächlich nicht täglich in's Forum
    (...schon klar - wenn man etwas hinein schreibt, sollte man's auch beobachten)
    war nun 2 Wochen im Urlaub und hatte von dort aus geschrieben.
    sorry an's Forum + ich gelobe nun Besserung ;o))

    wenn ich mein prob zwar bisher noch nicht lösen konnte, bedanke ich mich
    trotzdem ;o) ...so sind die hamburger jungs eben ;o)))

    moin moin aus hh,

    wer kann mir hier helfen ?

    welche Maßnahmen muss ich beachten, und welche Vorschriften sind einzuhalten beim Umschlag von losem Mais aus 20' Ctr. mit Kippchassis via Förderband in's Binnenschiff ?

    vorab schon mal: besten dank ;)

    Hallo zusammen,

    ihr habt Recht, dass die Leute euch einschlafen, wenn sie ewig das selbe hören. Aber, die Rechtslage ist eindeutig: alle Gefährdungen am Arbeitsplatz müssen (min.) einmal im Jahr unterwiesen werden.

    Gruß aus dem Pott

    Ruhrpott-Harry


    ...genau dahingeht meine Frage: wo steht das geschrieben ? :S

    Gruß

    Düse

    Hallo Stephan,

    ja, das ist auch mein Kenntnisstand - hatte heute jemanden von Secova hier zur Präsentation einer Sicherheits-Datenbank, und der gute Mann wollte mir weismachen, dass es gesetzliche Vorschriften gibt,

    die eine jährliche Unterweisung aller Themen vorschreibt. Ich sollte mich eben nicht so leicht verunsichern lassen ;)

    Ja, mit der Ausbildung geht's voran - SLP 2 + am 04.03. nach Eppstein.

    Besten Dank auf jeden Fall für die schnelle Antwort und ein schönes Wochenende für Dich

    Gruß Düse

    moin moin aus hh,

    hab' da 'mal eine frage:

    muss ich als unternehmer sicherheitsunterweisungen für sämtliche gefährdungen jährlich wiederholen, oder reicht es, wenn die regelmässigen unterweisungen jew. unterschiedliche themen behandeln ?

    m.e. sollte es doch reichen, dass die unterweisungen regelmässig stattfinden, und dass die jeweiligen themen von den mitarbeitern gut aufgenommen und "verinnerlicht" werden - es macht m.e. keinen sinn, wenn

    der mitarbeiter zum x-ten male darüber geschult wird, welche psa nötig ist, sofern sich nichts verändert hat. oder auch bei einer unterweisung zur handhabung der flurförderzeuge durch langjährige mitarbeiter

    hört doch am niemand mehr hin.

    freue mich auf viele antworten / tips / anregungen danke und ein "sicheres" we ;)

    ...super - besten Dank für die prompten Antworten. Mir ist schon klar, wie das Procedere abläuft zur Bestellung des Betriebsarztes - es stellte sich hier nur die Frage, ob sich der Mitarbeiter, obwohl der Unternehmer (in Abstimmung mit BR) einen Betriebsarzt schriftlich beauftragt hat, die Untersuchung G25 bei einem anderen Arbeitsmediziner (...seines Vertrauens ;o) nach G25 untersuchen lassen und das Ergebis (das möglicherweise von dem des beauftragten Betriebsarztes abweicht) für die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten zugrunde legen kann. Ich vermute 'mal, dass dies in keiner Vorschrift festgelegt ist. Allerdings spricht gegen eine individuelle Beauftragung eines externen Arbeitsmediziners, dass gem. § 6, Abs. (1) ArbMedVV "der Arbeitsmediziner ...sich vor Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse zu verschaffen hat".

    Für die Zukunft wird zunächst in Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und BR die Gefährdungsbeurteilung vorgenommen / aktualisiert und anhand der ermittelten notwendigen Massnahmen eine Betriebsvereinbarung mit BR geschlossen, so dass dieses Thema künftig geklärt ist.

    Moin zusammen,

    hab' schon sehr viel hier gelesen - und dies ist mein erster geschriebener Beitrag / meine erste Frage:

    die G25 ist bekanntlich keine Pflicht- sondern eine Angebots-Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, die durch einen zugelassenen Arbeitsmediziner (i.d.R. der Betriebsarzt) durchzuführen ist; gibt es irgendeine Vorschrift, die besagt, wer den Arbeitsmediziner zu beauftragen hat, oder kann der Arbeitnehmer einen "zugelassenen Arbeitsmediziner seines Vertrauens" selbst auswählen ?

    Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe.......