Hilfe wann müssen elek. ortsveränderliche Geräte geprüft werden

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  • Hallo zusammen

    soweit ich informiert bin braucht der Akkuschrauber selbst nicht geprüft werden da dieser mit einer Kleinspannung betrieben wird. Anders ist es jedoch beim Ladgerät, da dieses am Leitungsnetz angeschlossen wird.

    Gruß

    MST

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  • ...ups, ich glaube hier haben alle an was anderes gedacht, nämlich an Geräte wie Kaffeemaschine, Radio usw. die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplatz mitbringen. Aber Patienten hmm, klar ich würd ja auch meinen Föhn mitbringen.

    Interessante Frage. Bin gespannt was da die KH-Fasis zu sagen ...


    Geräte die die Mitarbeiter mitbringen "gehen in den Bestand über", werden also wie vom Betrieb beschaffte Gerate angesehen und sollten somit entprechend geprüft werden.
    Bei von Patienten mitgebrachten Geräten sehe ich das nicht so. Hier erfolgt nur eine temporäre Verwendung und die BGV A3 greift meiner Meinung nach nicht. Der Patient hat zeitlich befristet seinen Wohnsitz im Krankenhaus. Bei Bewohnern von Pflegeheimen dürfte dann wieder die BGV A3 greifen, da kann man ja nicht von kurzfristigem Aufenthalt sprechen. Man sieht, ein Bereich, der nicht so eindeutig geregelt scheint, somit muß man eben vor Ort entsprechende Regelungen treffen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi,

    im Krankenhaus und in Bezug auf die Mitarbeiter der Einrichtungen heißt das Zauberwort Brandschutzordnung, in Altenheimen ist es der Heimvertrag ;)

    Mitarbeitern kann im Rahmen der Brandschutzordnung vorgeschrieben werden, dass jedes privat mitgebrachte Gerät vor Erst-Inbetriebnahme von der Haustechik (oder anderer geeigneten Stelle) geprüft und frei gegeben werden muss. Ebenso können für gewisse Geräte Vorschriften zum sicheren Umgang in die Brandschutzordnung aufgenommen werden und gewisse Gerätschaften komplett verboten werden. Dies funktioniert natürlich nur, wenn die Geschäftsführung bei Nichteinhaltung der Brandschutzordnung Konsequenzen zieht.

    Bei Patienten in Krankenhäusern besteht die Möglichkeit (ebenfalls) im Rahmen der Brandschutzordnung für Besucher bzw. Patienten die Nutzung gewisser Gerätschaften im Patientenzimmer zu verbieten (klassische Verbote sind z.B. die Benutzung von Tauchsiedern, Kochplatten, Wasserkochern) und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit elektrischen Geräten zu fordern (so dass z.B. Gerätschaften mit offensichtlich defektem Kabel nicht mehr benutzt werden dürfen und falls der Patient dies nicht einsehen will der Gegenstand bis zum Ende seines Aufenthalts eingezogen und bei Abreise erst wieder ausgehändigt wird). Hinsichtlich Fön besteht die Möglichkeit einen fest installierten Fön im Badezimmer vorzuhalten. Eine BGV A3 Prüfung aller mitgebrachten Gerätschaften ist für Betreiber nicht zumutbar. Der Rest ist also nicht beeinflussbares Restrisiko.

    Bei Altenheimen sollte im Rahmen des Heimvertrages bereits mit geregelt werden, dass alle Gerätschaften BGV A3 geprüft sein müssen. Hier sollte vor Einzug des Bewohners im Rahmen des Heimvertrags vertraglich geregelt werden, dass sich das Heim um die regelmäßige Prüfung kümmert und diese dem Bewohner in Rechnung stellt. Ob sich der neue Bewohner vor seinem Einzug selbst um die BGV A3 Prüfung kümmert oder das Heim diese vor Inbetriebnahme im Heim durchführt sollte ebenfalls im Rahmen des Heimvertrages geregelt werden. Des Weiteren können weitere Vorgaben zur Nutzung oder Verbote für gewisse Geräte in Bewohnerzimmern Teil des Heimvertrages sein.

    schöne Grüße,

    Markus

  • mmmmmmmmmmmmmh,

    da gibt es ja ein neues Betätigungsfeld: Der mobile Prüfservice, der bis ans Bett kommt und den Fön, das Handy-Ladegerät, das Notebook-Ladegerät, und ....... sofort gegen kleines Geld mit Leuchtprüfplakette checkt. Investition für die Sicherheit!!! :512:

    Spaß beiseite. Wir dulden private Geräte, sie sind einfach nicht zu verbieten, prüfen sie im Turnus mit und werfen sie dann aber auch gnadenlos raus, denn sie werden von uns NICHT instand gesetzt.
    Aber, ich gebe zu, ein schwieriges Thema.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Es ist erstaunlich was es alles an privaten ortsveränderliche Elektrogräten im Unternehmen gibt, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Kochplatten, ich glaube Tauchsieder brauche ich nichtmehr zu erwähnen, oder? In den Spinten Föne, Ondolierstäbe auch bei den Jungs, damit sie nach dem Duschen flott aussehen oder weil es bei schmutziger Arbeit keine Firmenföne gibt. Geht dann weiter mit Weckradios, Rasierer und dann noch die lieben Ladegeräte für die Handys. Alles niemals geprüft, möglichtst billigste Ausführung und wenns geht in brand- und exgefährdeten Bereichen. Vielmals auch Küchengeräte die noch funzen, aber zu Hause durch neuere erstzt wurden. Neben STROMDIEBSTAHL lauert hier noch die GEZ in manchen Fällen sogar die GEMA. In der nichtmehr vorhandenen Bedienanweisung stand evtl. auch das "Gerät niemals ohne Aufsicht betreiben", bleibt aber in der Pauseneckke immer am Netz. Da haben Sifas ein weites und modderiges Feld, das gibt Mecker von Unten und Oben - d.h. Sandwich-Posten. 8o

    ... kuck hin was de machst! --> Obacht geben - länger leben!

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  • Da haben Sifas ein weites und modderiges Feld, das gibt Mecker von Unten und Oben - d.h. Sandwich-Posten.


    Japp. Leidiges Thema aber zu händeln. Hier sollte dann mal mit dem Unternehmer nachgedacht werden, entsprechende Geräte von sich aus zur Verfügung zu stellen. Z. B. durch einrichten von Teeküchen oder ganze Küchen. Damit habe ich ganz gute Erfahrung gemacht ;)
    Radios werden als "Kofferradio", batteriebetrieben zugelassen. Damit habe ich auch keine Probleme mehr mit der GEMA, GEZ und aufgrund von nur begrenzter Lautstärke, auch nicht mit dem Kollegen, dem die Musik nicht passt ;)
    Ich würde nicht grundsätzlich über ein Verbot nachdenken, sondern primär wie ich das Problem löse, indem ich den MA Alternativen biete. Der/ die MA haben sich daran gewöhnt und wollen diese Umstände natürlich nicht mehr "hergeben". Also. Alternativen ist das Schlüsselwort :thumbup:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • "mal anmerke: Patienten sind keine Arbeitnehmer oder versicherte Personen. Wenn man hier tätig werden möchte kann das nur im Rahmen einer Hausordnung erfolgen, oder indem ortsfeste Föhns wie z.B. in Hotels geregelt werden. Ansonsten hätten wir dann noch das Problem mit Ladegaeräten, Laptops, Netbooks etc.

    Also kann ich hier wieder nur ein Teilrisiko dezimieren....

    Liebe Grüße aus dem Norden

    guard

    :35: Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon!

    Wissen ist ausser der Liebe das Einzige was mehr wird wenn man es teilt!

    Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn!!!

    Kläre die Ursache nicht die Schuldfrage!

  • "mal anmerke: Patienten sind keine Arbeitnehmer oder versicherte Personen. Wenn man hier tätig werden möchte kann das nur im Rahmen einer Hausordnung erfolgen, oder indem ortsfeste Föhns wie z.B. in Hotels geregelt werden. Ansonsten hätten wir dann noch das Problem mit Ladegaeräten, Laptops, Netbooks etc.

    Also kann ich hier wieder nur ein Teilrisiko dezimieren....


    Zustimmend nickend.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Unsere Mitarbeiter brauchen keine privaten Geräte mitbringen. Kaffemaschine, Wasserkocher, Mikrowelle etc. sind überall vorhanden, werden regelmäßig geprüft und bei Bedarf instandgesetzt bzw. erneuert. Private Rundfunkgeräte sind auch nicht mehr vorhanden, da die GEZ dafür vom Arbeitgeber zusätzliche Gebühren kassieren wollte.
    Die privaten Geräte unserer Heimbewohner werden auch regelmäßig geprüft. Durch eine entsprechende Verfahrensanweisung ist auch sichergestellt, das die Geräte vor der ersten Inbetriebnahme entsprechend geprüft und zur Benutzung freigegeben werden.
    Das größte Problem sind die Geräte, die unsere Krankenhauspatienten mitbringen. In der Regel Fön, elektrischer Rasierapparat, Ladegeräte für Handy, Notebook ..........
    Es wurde auch schon überlegt, in den Bädern feste Föns zu installieren ( ähnlich Hotel ). Da aber in den Krankenhäusern strenge Hygienevorschriften gelten, wurde diese Variante schnell wieder verworfen.
    Also haben wir das Thema erst einmal als "Restrisiko" eingestuft. Patienten sind Kunden und da wird es schwierig mit der Umsetzung von bestimmten Vorschriften. Aber da die Patienten keine Arbeitnehmer sind und die elektrischen Betriebsmittel nicht dem Unternehmen gehören ist es sicherlich schwierig hier eine juristisch belastbare Einschätzung zu erzielen. Auf der anderen Seite können aber durch diese Geräte wieder unsere Mitarbeiter gefährdet werden.
    Wie geht man mit dieser Situation also um ............????????????????????????????????
    Unvermeidbares "Restrisiko" ??????????????????????

    LG Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

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  • Wie geht man mit dieser Situation also um ............????????????????????????????????
    Unvermeidbares "Restrisiko" ??????????????????????


    Nein, sicherlich nicht.
    Grade von den Privatgeräten geht doch die größte Gefahr aus! Damit ist also das Restrisiko für mich oberhalb des Grenzrisikos und hier muss eine Lösung her. Wenn also der AG seine Geräte und die seiner AN prüft/ prüfen lässt ist das super. So soll es sein. Aber wenn da keine Regelung getroffen wurde, werdet Ihr Föne mit beschädigten Kabeln usw. finden. Und Ihr habt nicht einmal eine Handhabe dagegen, weil es Privatgeräte sind. Die Anzahl der Geräte ist je nach Patient doch wohl wesentlich größer, als die der Angestellten. Macht somit den Hauptanteil aus und hier würde ich nicht mehr von unvermeidbarem Restrisiko sprechen. Da habt Ihr dann 60% ungeprüfte Geräte und das ist für mich nicht akzeptabel. Sorry. Den Weg gehe ich nicht mit Euch mit :S
    Ich weiß, dass es schwierig ist aber hier muss zuerst schon einmal bei Aufnahme daran gedacht werden, dass die Patienten eine entsprechende "Belehrung" bekommen. Es gibt eine Hausordnung und daran haben sich auch die Besucher und Patienten zu halten. Nur so ist es auch möglich, Patienten, die sich dagegen sträuben auch ggf. sogar verlegen zu lassen. :thumbup:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Grundsätzlich(!!!) müssen alle ortsveränderlichen Geräte
    alle zwei Jahre geprüft
    werden! Siehe hierzu BGV A3 ; Gesetz
    ! Da die BGV A3 eine Konkretisierung des (Arbeitsschutzgesetz. -
    ArbSchG) ist, also Verordnung, ist es zwingend einzuhalten!

    Im Übrigen bei allen festinstallierten E-Geräten, wie z.B. Kühlschränken usw. vier Jahre!


    Erklärung: Im "ArbSchG" wird z.B. darauf abgestellt, dass der
    Unternehmer "sicherzustellen" hat, dass ... ; Es wird in der
    Verordnung eine genaue Definition dessen aufgezeigt was im Gesetzt nur als
    Rahmenbedingung aufgezeigt wird –nämlich „… er hat "sicherzustellen"…
    - und damit explizit ausgesagt das es auch umgesetzt wird, also Gesetz. Hier
    eben die Prüfung nach der BGV A3.


    Bitte nicht verwechseln mit der "BGI" , die ihrerseits sich zwar an
    die "BGV"`en anlehnt, jedoch eher den neuesten Stand der Technik zum
    Ausdruck bringt, um, nach einiger Zeit, hier müssen temporär fundierte
    Ergebnisse vorliegen, zu einer BGV zu avancieren. Da es sich grundsätzlich um
    Gesetze handelt, werden jene von Zeit zu Zeit novelliert, also sie unterliegen
    durch neuere Rechtsprechung der "Rechtsbeugung", was auch hier zum
    Ausdruck kommt.


    Gruß ;)

  • Moin,

    Grundsätzlich(!!!) müssen alle ortsveränderlichen Geräte alle zwei Jahre geprüft werden! Siehe hierzu BGV A3 ; Gesetz!
    Da die BGV A3 eine Konkretisierung des (Arbeitsschutzgesetz. - ArbSchG) ist, also Verordnung, ist es zwingend einzuhalten!


    hierzu habe ich eine deutlich andere Meinung.
    Eine berufsgenossenschaftliche Verordnung ist nicht gleichzusetzen mit einer gesetzlichen Verordnung (bspw. Gefahrstoffverordnung oder Betriebssicherheitsverordnung - Namensgleichheit "Verordnung" ist nicht unbedingt Bedeutungsgleichheit).
    Die Vorgaben der BGV A3 sind "verhandelbar", weil die Betriebssicherheitsverordnung (übergeordnet) die Festlegung von Prüffristen ermöglicht - und die können von denen der BGV A3 selbstverständlich abweichen.
    Daher ist Deine Behauptung "Grundsätzlich(!!!) müssen alle ortsveränderlichen Geräte alle zwei Jahre geprüft werden!" in dieser Form falsch!

    Die sinngemäßen Aussagen "BGV A3 - Gesetz", "BGV A3 ist eine Konkretisierung eines Gesetzes und damit eine Verordnung" (was denn nun -Gesetz oder Verordnung? :D ) sind definitiv falsch.
    Ich fürchte, dass Du bei der Hierarchie des Regelwerkes einiges missverstanden hast. ;(

    Zitat

    Im Übrigen bei allen festinstallierten E-Geräten, wie z.B. Kühlschränken usw. vier Jahre!


    ... es sei denn, eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt eine kürzere Prüffrist, z. B. aufgrund von gerätebelastenden Umgebungsbedingungen.
    Bsp. sind für Feuerlöscher eine Prüfung alle zwei Jahre vorgesehen - habe ich aber die Anbringung in einer aggressiven Atmosphäre, lege ich eine jährliche Prüfung mittels GefB fest. Und das ist dann "Gesetz".

    Zitat

    Erklärung: Im "ArbSchG" wird z.B. darauf abgestellt, dass der Unternehmer "sicherzustellen" hat, dass ... ; Es wird in der Verordnung eine genaue Definition dessen aufgezeigt was im Gesetzt nur als Rahmenbedingung aufgezeigt wird –nämlich „… er hat "sicherzustellen"… - und damit explizit ausgesagt das es auch umgesetzt wird, also Gesetz. Hier eben die Prüfung nach der BGV A3.


    Sei mir nicht böse, aber Deine Aussagen sind entweder ungeschickt formuliert oder zeigen unzureichendes Wissen.
    Daher empfehle ich Dir, Formulierungen zu wählen, die keinen Absolutheitsanspruch haben.

    Zitat

    Bitte nicht verwechseln mit der "BGI" , die ihrerseits sich zwar an die "BGV"`en anlehnt, jedoch eher den neuesten Stand der Technik zum Ausdruck bringt, um, nach einiger Zeit, hier müssen temporär fundierte Ergebnisse vorliegen, zu einer BGV zu avancieren. Da es sich grundsätzlich um Gesetze handelt, werden jene von Zeit zu Zeit novelliert, also sie unterliegen durch neuere Rechtsprechung der "Rechtsbeugung", was auch hier zum Ausdruck kommt.


    S.o. Ein "Gesetz" ist etwas anderes, als Du hier schreibst ("grundsätzlich um Gesetze handelt" - das ist in diesem Zusammenhang schlichtweg falsch), und dass eine BGI zu einer BGV wird, ist meines Erachtens überaus unwahrscheinlich, weil derzeit Verordnungen zugunsten von BGRs und BGIs zurückgezogen werden.

    Mein Fazit:
    Du hast meiner Meinung nach eine ganze Menge falsch verstanden (oder anders gefragt: wer hat Dir solche Meinungen beigebracht?) und solltest daher besser nicht Auffassungen mit einem Absolutheitsanspruch schreiben.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Tach.
    Sollten wir vielleicht mal ein eigenes Thema für aufmachen ;)
    Aber ich bleibe jetzt mal bei der angesprochenen BGV A3.
    Zunächst möchte ich dazu ergänzen, dass ortveränderliche elektrische Geräte (grundsätzlich!!! :D ) jedes Jahr und ortsfeste Geräte alle zwei Jahre geprüft werden müssen. Nur so zur Berichtigung. Andere Prüffristen (kürzer oder eben länger) können aufgrund der GFB festgelegt werden, wenn sich gewisse Fehlerquoten ergeben haben. Weiterhin gibt es z. B. aufgrund der BGV C22, BetrSichV etc andere Prüffristen für elektrische Maschinen und Geräte auf Baustellen und auch die Qualität der Maschinen wird dort vorgeschrieben. Da gibts mit Sicherheit auch noch andere vergleichbare Bereiche.
    Ein Gesetz wird von der "obersten Heeresführung" auf den Weg gebracht und auch erlassen, somit Bund (Bsp. ArbSchG).
    Die Länder oder andere staatlichen Institutionen (Ministerien) geben Verordnungen heraus, um sich Handlungsmöglichkeiten in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich zu schaffen (ebenfalls Gesetz, Bsp. PSA Benutzungsverordnung oder Fahrerlaubnisverordnung FeV).
    Danach kommen die Verordnungen oder Vorschriften der Versicherer oder andere mit dem Schutz von Menschen oder besonderen Sachwerten betrauten Institutionen. Hier z. B. auch die BGV (ebenfalls Gesetzescharakter, BGV A3 ;) )
    Eine BGR konkretisiert die übergeordneten Gesetze und Vorschriften für gewisse Anwendungen und Verwendungen, z. B. elektrische Maschinen auf Baustellen. Was will ich auch mit einer BGR für Fahrzeuginstandhaltung an einem Lötarbeitsplatz der Industrie ???? ;)
    Die BGIn sind ergänzende Fachinformationen der BGn, die sich aus Erfahrungswerten der letzten Zeit zusammensetzen und über den Stand der Technik informieren. Es sollte auch erstmal als Anhalt dienen, an was Ihr Euch schon einmal in den nächsten Jahren einstellen könnt, hat aber kein Gesetzescharakter. Ich betrachte diese als Fachinformationen einer Runde von Experten oder auch Fachausschüssen, die sich mit der Thematik näher beschäftigt haben. Hier werden über die Themen weitere Informationen gesammelt, die vielleicht früher oder später in einer BGV auftauchen können. Müssen aber nicht.
    Ein Beispiel ist die neue BGI 608. Ich kann das alles garnicht direkt zeitnah umsetzen, was da alles neu drin steht. Hier wird darauf hingewiesen und Überzeugungsarbeit geleistet es doch "bitteschön zu machen, wäre voll toll von Euch" :D
    So sehe ich die Hirarchi. Aber aufpassen. Passiert etwas, kann aus einem "kann oder soll/ sollte" vor Gericht schnell ein "muss" werden. Eigene Erfahrung und dann :512:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (25. November 2012 um 13:06) aus folgendem Grund: Siehe Beitrag 35 und 36, sorry ;)

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  • Moin, Jens,

    ... und ortsfeste Geräte alle zwei Jahre geprüft werden müssen. Nur so zur Berichtigung.


    Habe ich etwas versäumt?
    Tabelle 1A (Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel) der BGV A3 der Version, die mir vorliegt, nennt keine "zwei Jahre" ...

    Zitat

    ... Hier z. B. auch die BGV (ebenfalls Gesetzescharakter, BGV A3 ...


    Ja. In der Regel "Gesetzescharakter", und nicht "Gesetz".
    "Gesetz" wird es erst durch die Nennung in einem Genehmigungsbescheid einer nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage. Bei Nichtnennung im Genehmigungsbescheid oder bei nicht-genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß BImSchG bekommt die BGV A3 Gesetz-Charakter durch Nennung / Bezug / Festlegung in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.
    (Korinthenka.... aber in diesem Fall notwendig. ;) )

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo Zusammen,
    die BGV A3 hat für Ortfeste Anlagen eine Frist von 4 Jahren, für " besondere Bereiche " 1 Jahr, die Ortsveränderlichen Geräte sind je nach Einsatzort zu Prüfen, z.B. im Büro 2 Jahre , Baustellen natürlich öfter

    Dabei ist zu beachten , dass ein PC grundsätzlich als Ortsfest angesehen werden kann , eine Ständerbohrmaschine eher als ortsveränderlich, also viel Raum für eine vernünftige GBU

    Schönen Sonntag
    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • und ortsfeste Geräte alle zwei Jahre geprüft werden müssen. Nur so zur Berichtigung.


    Oh. japp. Danke a.r.ni für die Berichtigung. Ich bin z. Zt. viel auf Baustellen unterwegs und hab da viele andere Prüffristen im Kopf. Hab da wohl etwas durcheinander geworfen. Werde es oben streichen :cursing: Ich brauche Urlaub, hab ich das schon erwähnt? ;(
    Na ja. Kündigung is auch ne Lösung ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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  • :thumbup: Finde ich gut, dass sich hier aus einer "kleinen" Frage eine gute Diskussion entwickelt.

    Zu der Frage von OP ist das hier aber die einzig richtige Antwort:

    Hallo zusammen

    soweit ich informiert bin braucht der Akkuschrauber selbst nicht geprüft werden da dieser mit einer Kleinspannung betrieben wird. Anders ist es jedoch beim Ladgerät, da dieses am Leitungsnetz angeschlossen wird.

    Gruß

    MST

    Für das Ladegerät gilt dann natürlich das restlich Genannte (Prüfung vor Einsatz, regelmäßig, etc.). ;)

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Um im Brandfall, verursacht durch ein Privatgerät, versicherungstechnisch sauber zu sein, sollte neben dem Prüfsiegel auch an eine "Erkennungsmarke" desBesitzverhältnisses gedacht werden.

    Im Versicherungsfall wird zunächst der Eigentümer (MA) in Anspruch genommen.
    Daher sollte dieses den Mitarbeitern in einer Unterweisung und durch eine "Erkennungsmarke" am Gerät, sowie ein Merker im Maschinenkataster, auch deutlich gemacht werden.

    Dieser Umstand führt nicht unbedingt auf den Verzicht des Radios am Arbeitsplatz, aber es unterstützt ungemein bei der Meldepflicht eines neuen Privatgerätes im Unternehmen durch den Mitarbeiter.
    Mit dieser kleinen Anmerkung, bekommt man vieles in den Griff, zu 100% wird es nie gelingen.

    Aber wie ist doch der Leitsatz auch Riskominimierung ist schon ein Erfolg.

    MfG

    Jürgen

  • Schönes Thema. Ich hab die Verordnung nun mal durchgeflogen finde aber nichts zum Thema Termin überziehen?! Gab oder gibt es das? Angeblich gilt eine Überziehungsfrist bis zu 4 Monaten? Bei ortsveränderlichen elektr. Betriebsmitteln?? *Konfus*