Beiträge von MST

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    Moin zusammen

    Auf dem Typenschild steht

    Typ Galaxy 300

    Leistung 15KVA

    IB Datum 2016

    Es steht nicht in einem Flur, sondern in einem gesonderten Hallenbereich. In diesem befinden sich auch RBG`s (Regalbediengeräte) von einem automatischen Kleinteilelager.

    LG

    Hallo zusammen

    Wir haben eine zusätzlich USV-Anlage aufgebaut, wie kann diese im Brandfall abgesichert werden?

    Gibt es hierzu z.B. eine Möglichkeit wie bei einem Drucker ein Abschottungssystem / Brandschutzhabe zu installieren ?

    Allen ein angenehmes Wochenende noch

    Gruß MST

    Hallo zusammen

    Ab nächster Woche werden OP bzw FFP2 Masken allgemein Pflicht, wier ist es am Arbeitsplatz.

    Zählt dieses hier auch, oder reichen weiterhin die Stoffmasken und wo kann dieses nachgelesen werden?

    Vielen Dank schonmal und allen einen angenehmen Tag noch.

    Gruß

    MST

    Hallo zusammen

    Wir haben bereits über einen längeren Zeitraum einen Teil der Belegschaft in Schichten getrennt, nun sollen diese wieder zusammengeführt werden.

    Ein Teil der Bereiche wurde nicht aufgeteilt, diese arbeiten übergreifend mit beiden Schichten zusammen da diese z.B. mit den Auftragseingängen und Weitergabe zu tun haben.

    Die Hallenbereiche sind sehr großflächig (umgerechnet hätte wohl jeder Mitarbeiter theoretisch 200qm für sich)

    Ein kleiner Bereich (2-3 Mitarbeiter) würden keinen Abstand von 1,5m einhalten können, diese Arbeitsplätze können jedoch mit Trennwänden versehen werden.

    AHA-Regeln, Unterweisungen etc. wurden durchgeführt bzw. können eingehalten werden.

    Was müßte zur Zusammenlegung noch beachtet werden, gibt es rechtlich weiteres relevantes zu beachten?

    Allen einen angenehmen Tag noch =)

    Hallo Zusammen,

    unser PSAgA befähigte Person im Unternehmen wurde letztes Jahr geschult und dementsprechend beauftragt.

    Zitat aus dem Schriftstück:

    Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – kurz PSAgA – ist im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ein „Arbeitsmittel“. Nach dieser Vorschrift sind Arbeitsmittel regelmäßig durch geeignete Befähigte Personen zu prüfen. Verantwortlich für die Festlegung des Prüfzeitraumes aber auch für die Durchführung der Prüfung ist der Arbeitgeber. Er beauftragt die Befähigte Person und legt mit der Erstellung einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung fest, wann und in welchen Zeitabständen die Prüfung der PSAgA zu erfolgen hat. Als Rechtsnormen und technische Hilfen sind die BGG 906 und BGR 198 anzuwenden. Weiterhin BGI 515, 870, die DIN EN Normen 795, 355, 361 und 358. Mit der Prüfung der PSAgA dürfen nur solche Personen beauftragt werden, die die Voraussetzungen der BetrSichV und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 „Befähigte Person“ erfüllen.

    Gruß und schönes WE

    Hallo

    Das Ergebnis wäre also; Der Mitarbeiter muss beauftragt / benannt werden - jedoch nicht bestellt werden.

    Hallo zusammen

    Fakt ist erstmal das Ausbildende über umfangreiche theoretische Kenntnisse verfügen müssen, des Weiteren müssen die Ausbildender über praktische Fähigkeiten verfügen.

    Es geht hier um die Risikogruppe 3, also schwere bleibende Gesundheitsschaden / Tod, da sollte jedem bewußt sein das man einen Befähigungsnachweis erbringen muß.

    Bei den Feuerwehren ist dieses zur Zeit offensichtlicher geregelt, diese geben vor das jeder aktive Ausbilder „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ eine praktische Fortbildung von mindestens 72 Stunden pro Jahr zu absolvieren. Diese Stunden sind entsprechend nachzuweisen (z.B. in einem Nachweisbuch). Geleistete Einsatzzeiten sind vergleichbar anzurechnen.

    Ich habe über meinen Kontakt, welche an der DGUV Grundsatz 312-001 mitgearbeitet hat eine Rückmeldung erhalten. Danach ist es zu erwarten, dass im Zuge der Überarbeitung des Grundsatzes darauf genauer eingegangen wird ( also auch Stunden genant werden).

    Gruß

    MST

    Hallo zusammen

    Also erstmal muss man zum Ausbilden, bei Eignung, eine entsprechende Fortbildung besucht haben. nichts mit nur zwei Stunden einlesen.

    Ich habe jedoch schon was gefunden indem etwas von 15 Arbeitstagen ( nicht Tage) steht, zudem bin ich im Kontakt mit welchen die an der DGUV Grundsatz 312-001 mitgearbeitet haben.

    Bei Feuerwehren ist dieses Kapitel deutlicher geschrieben, hier sind mind. 72 Std angegeben.

    Wenn ich genauere Rückmeldung erhalte, stelle ich die Infos hierzu hier ein.

    Gruß

    MST

    Hallo zusammen

    Weiß jemand wie die Mindestanforderung zum Nachweis festgehalten werden muss und ob man 15 ganze Tage nachweisen muss oder nur an 15 verschiedenen Tagen z.B. für je eine Stunde die PSAgA benutzt haben.

    Genaues steht nicht unter 4.4 Praktische Fähigkeiten

    Ausbildende müssen über die pädagogische Fähigkeit verfügen, die Ausbildungsinhalte erfolgreich zu vermitteln und eine Lerngruppe durch einen Lehrgang führen zu können.

    Die praktischen Fähigkeiten und Erfahrungen haben Ausbildende durch eine zeitnahe, regelmäßige Benutzung der PSAgA bzw. RA (mind. 15 Tage im Jahr) nachzuweisen.

    Gruß

    MST

    Morgen SifaHM,

    der volle Titel der DGUV-G-312-001 lautet: "Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführungvon Unterweisungen mitpraktischen Übungen beiBenutzung von persönlichen Schutzausrüstungengegen Absturz undRettungsausrüstungen" -wie kommst Du darauf, dass dieser Grundsatz für alle Deine Monteure gefordert ist?

    Eine Ausbildung nach DGUV-G-312-001 gibt es nicht - es handelt sich meines Erachtens nach um die Mindestanforderung an die Unterweisenden und Ausbildungsstätten (z.B. musst Du 15 Tage in PSAgA nachweisen können, die Übungsstationen müssen redundant abgesichert sein). Hast Du diese Vorgaben eingehalten kannst Du in Deinen Unterweisungsnachweisen den Zusatz nach DGUV-G-312-001 hinzufügen.

    In diesem Fall würde ich nachforschen, ob der Auftraggeber die 312-001 richtig verstanden hat.

    Grüße,
    Holger

    Hallo zusammen

    Weiß jemand wie die Mindestanforderung zum Nachweis festgehalten werden muss und ob man 15 ganze Tage nachweisen muss oder nur an 15 verschiedenen Tagen z.B. für je eine Stunde die PSAgA benutzt haben.

    Hallo zusammen

    Bei uns soll der Ablauf für die Evakuierung überarbeitet werden.
    Auf dem Grundstück befinden sich mehrere Gesellschaften einer Firma.
    Die Anwesenheitsmeldung / Vollzähligkeitsmeldung soll immer bei der ranghöchsten anwesenden Führungskraft abgegeben werden. Zuvor war bei jeder Gesellschaft der Geschäftsführer / sein Vertreter diese Person.
    Kann auch der Geschäftsführer einer anderen Gesellschaft als ranghöchste anwesende Führungskraft bestimmt werden?

    Wie ist es wenn die Geschäftsleitung vor Ort ist, müßten diese dann die Führung übernehmen obwohl diese den Mitarbeiterstand nicht kennen?
    Allen einen schönen Tag noch.
    Gruß
    MST

    Hallo zusammen

    Kann ein Brandschutzbeauftragter als Brandschutzhelfer eingesetzt werden?
    Es werden weitere BSH benötigt, es sind jedoch noch zwei Mitarbeiter in der Produktion mit einer BSB-Ausbildung tätig (nicht als BSB eingesetzt). Laut ArbSchG dürfen diese "ehrenamtlichen Tätigkeiten" ihnen zugewiesen werden,
    diese habe jedoch hieran kein Interresse als BSH tätig zu werden.

    Im ArbSchG geschrieben steht ...
    § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen....
    § 15 Pflichten der Beschäftigten
    (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten....

    Können die Mitarbeiter durch ihre höherwertigen Ausbildung dieses ablehnen?

    Vielen Dank im voraus.

    Gruß
    MST

    Hallo zusammen

    1.Frage: Bei Flucht und Rettungsplänen ist der Fluchtweg grün gekennzeichnet - hierbei sind die Richtungspfeile auf dem Plan mit eingezeichnet. Müssen die Richtungspfeile genau dort eingezeichnet sein wo diese aufgehängt sind?
    2.Frage: Auf dem "Verhalten im Brandfall" - kann das Symbol Löschschlauch verwenden überall mit eingezeichnet werden - oder nur auf dem Blatt in dessen Bereich dieses auch wäre? (Eine Halle hat einen Löschschlauch - andere Bereiche nicht)

    Einen angenehmen Tag allen noch
    Gruß
    MST

    Hallo zusammen

    ich möchte für vorhandene Gabelstapler (Flurförderzeuge) die Batterieladestationen seitlich am Regal montieren (natürlich mit einer nicht brennbaren Rückwand).

    Hierüber hatte ich vor einiger Zeit mal etwas gefunden das dieses so erlaubt ist, leider finde ich dieses Beispiel nicht wieder. Vielleicht kann mir hrbei jemand weiterhelfen - wo dieses zu finden ist.

    Vielen Dank schonmal =)


    Gruß

    MST